132 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen des Ambulant Betreuten Wohnens im regionalen Vergleich. Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe bezieht sich auf körperlich, geistig, seelisch behinderte Menschen und Suchtkranke. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner im Alter von 18 und mehr Jahren. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform außerhalb der eigenen Familie für volljährige behinderte Menschen im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG, die einer stationären Hilfe in einer Einrichtung an sich nicht, noch nicht oder nicht mehr bedürften, aber die vorübergehend oder für längere Zeit oder auf Dauer nicht ohne Hilfe selbstständig leben können. Ambulant Betreutes Wohnen kann in Form von Einzel- oder Paarwohnen oder Wohngemeinschaften erfolgen. Die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV- BSHG) vom 20.06.2003 regelt u. a. die Übertragung der Zuständigkeit für das ambulante selbstständige Wohnen behinderter Menschen von den örtlichen auf die überörtlichen Sozialhilfeträger. Damit werden Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für alle ambulanten, teilstationären und vollstationären Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt. Die Zuständigkeitsverlagerung erfolgt mit dem Ziel, bisherige, sich aus der geteilten Zuständigkeit und Kostenträgerschaft für Ambulant Betreutes Wohnen einerseits und stationäres Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe andererseits ergebende Hemmnisse für einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Auf- und Ausbau von Angeboten selbstständigen Wohnens zu beseitigen und bestehende regionale Unterschiede im Umfang der Angebote auszugleichen. Datenhalter • Landschaftsverband Rheinland • Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen ermittelten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. die Gesamtzahl der Leistungsempfänger/innen getrennt nach ambulanter oder stationärer Betreuung. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 133 Indikator 6.23 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Personen im Ambulant Betreuten Wohnen* Verwaltungsbezirk Anzahl Frauen Männer insgesamt** je 100.000 weibl. Einw.* Anzahl je 100.000 männl. Einw.* Anzahl je 100.000 Einw.* StR Aachen¹ 923 385,9 1.036 425,3 1.959 405,8 Kreis Düren 324 289,0 384 346,9 708 317,7 Kreis Euskirchen 184 228,9 222 286,6 406 257,2 Kreis Heinsberg 652 606,8 613 591,5 1.265 599,3 Reg.-Bez. Köln 6.236 327,8 7.048 390,7 13.284 358,4 Nordrhein-Westfalen 25.155 327,6 28.359 392,0 53.514 358,8 Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG * 18 Jahre und älter ** einschl. Pers. unbekannten Geschlechts 1 StR Aachen inkl. Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 700 600 500 400 300 200 100 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg StR Aachen* Abbildung 55: Personen im Ambulant Betreuten Wohnen je 100.000 Einwohner, 2004 - 2013, * ab 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
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