134 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 6.23_01 Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GV Definition Zum 01.07.2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe zusammengeführt worden (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20.06.2003). Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der Plätze im stationären Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – körperlich, geistig und psychisch Behinderte sowie Suchtkranke - im Alter von 18 und mehr Jahren im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Stationäres Wohnen bedeutet Leben in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen oder in kleineren Außenwohngruppen mit umfassender Betreuung bis zu 24 Stunden täglich durch feste Bezugspersonen. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Bedürfnissen des behinderten Menschen. Datenhalter • Landschaftsverband Rheinland • Landschaftsverband Westfalen-Lippe Datenquelle Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 Bundessozialhilfegesetz Periodizität halbjährlich, 30.6. und 31.12., erstmalig 2004 Validität Die Informationen der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Nordrhein sind datenbankbasiert und durch die Mitarbeiter in den Fachbereichen plausibilisiert und qualitätsgesichert. Kommentar Gemäß § 4 der Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen erstellten die Landschaftsverbände erstmals zum Stichtag 30.06.2004 und seitdem halbjährlich zu den Stichtagen 31.12. und 30.6. eine Übersicht über die in ihrem Gebiet in Anspruch genommenen Angebote an stationären Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung im Bereich Wohnen. Die Übersicht ist nach örtlichen Trägern der Sozialhilfe und nach Zielgruppen aufgegliedert. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 135 Indikator 6.23_01 Plätze im stationären Wohnen 1 im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 (31.12.) Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk je geistig behinderte körperbehinderte insgesamt 100.000 Menschen Menschen Einwohner > 18 Jahre zusammen zusammen je 100.000 E. > 18 Jahre je 100.000 E. > 18 Jahre StR Aachen² 943 195,3 524 108,5 143 29,6 Kreis Düren 478 214,5 265 118,9 129 57,9 Kreis Euskirchen 644 408,0 311 197,0 – – Kreis Heinsberg 661 313,2 545 258,2 – – Reg.-Bez. Köln 7.851 211,8 4.956 133,7 396 10,7 Nordrhein-Westfalen 43.166 289,5 29.285 196,4 1.430 9,6 Plätze im stationären Wohnen für Verwaltungsbezirk seelisch behinderte suchtkranke Menschen Menschen zusammen je 100.000 E. > 18 Jahre zusammen StR Aachen² 222 46,0 54 11,2 Kreis Düren 84 37,7 – – Kreis Euskirchen 291 184,4 42 26,6 Kreis Heinsberg 90 42,6 26 12,3 Reg.-Bez. Köln 1.969 53,1 530 14,3 Nordrhein-Westfalen 9.449 63,4 3.002 20,1 je 100.000 E. > 18 Jahre Datenquelle/Copyright: Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Statistik zur Eingliederungshilfe nach § 39 BSHG "–"genau null 1 Vollstationäre Wohneinrichtungen ohne Kurzzeitwohneinrichtungen, nur für Personen ab 18 Jahre 2 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
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