Produkt 01.04.01 Personal und Organisation Erläuterungen: Teilprodukt 910100 "Organisation und Personalwesen": Zu E/481700 "Erträge aus ILV (Verwaltungsgemeinkosten)": Die bei den kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 14 (3) GemHVO ausgewiesenen Erstattungen von allg. Verwaltungskosten (11% der veranschlagten Personalkosten der kostenrechnenden Einrichtungen) sind hier mit einem Anteil von 20% veranschlagt. Zu A/541171 "Geschäftsbedarf des Personalrates (Allgemeine Verwaltung)": Unter Einbeziehung der Mittel nach der Verordnung über die Höhe der Aufwandsdeckung für Personalvertretungen vom 25.02.1976 erhält der Personalrat einen Pauschalbetrag von 2.540 €. Zu A/541172 "Geschäftsbedarf des Personalrates (Gesamtverwaltung)": Nach § 2 der Aufwandsdeckungsverordnung vom 25.02.1976 erhält der Gesamtpersonalrat zur Deckung der als Aufwand entstehenden Kosten jährlich 25,60 € je Mitglied. Bei 15 Mitgliedern ergibt sich unter Berücksichtigung eines Anteilsbetrages des Seniorenund Betreuungszentrums in Eschweiler ein Haushaltsansatz von ca. 350 €. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Der Haushaltsansatz ist hauptsächlich vorgesehen für arbeits- und verwaltungsrechtliche Verfahren sowie für evtl. Organisationsuntersuchungen. Der SRT hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 beschlossen, den Ansatz um 100.000 € zu erhöhen. Zu A/543170 "Öffentliche Bekanntmachungen, Publikationen": Der Haushaltsansatz ist hauptsächlich vorgesehen für Stellenanzeigen, Nachrufe für verstorbene Bedienstete pp.. In der Erhöhung des Betrages ist berücksichtigt, dass voraussichtlich in 2018 zwei Dezernentenstelle auszuschreiben sind und, dass es aufgrund der Notwendigkeit häufiger Ausschreibungen zu einer Kostensteigerung kommt. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Aufgrund der stetig steigenden Mitarbeiterzahlensteigen auch die Kosten für die Fachanwendungen; die Abrechnung erfolgt auf Basis von Fallzahlen. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2018 • P&I LOGA Personalmanagement (regio iT) 122.351,04 € • P&I LOGA Zeitwirtschaft (regio iT) 107.656,92 € • P&I LOGA Zeitwirtschaft erhöhte Supportpauschale (regio iT) ab Einführung Antrags-/Genehmigungsverfahren 13.000,00 € • 2 Scan Lizenzen OS/ECM/Wartungskosten 86,00 € insgesamt 243.093,96 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende IT-Projekte: 2018 • Einführung Antrags- und Genehmigungsverfahren P&I LOGA (Dienstleistung P&I und regio iT) 12.762,75 € • Online-Bewerbung (die Kosten werdne je zur Hälfte in den Teilprodukten 910100 und 910120 eingeplant). 12.376,00 € insgesamt 25.138,75 € Zu A/549300 "Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und Institutionen": Veranschlagt sind an dieser Stelle u.a. die Mitgliedsbeiträge KAV und KGSt. Der Mitgliedsbeitrag "KAV" errechnet sich nach der Mitarbeiterzahl, der Mitgliedsbeitrag KGSt nach der Einwohnerzahl. Teilprodukt 910101 "Personalreserve": Im Bereich des Personals kommt es immer wieder vor, dass Personen krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in den ursprünglichen Einsatzgebieten eingesetzt werden können. Die entsprechenden Bediensteten werden teilweise befristet in anderen Verwaltungsbereichen probeweise eingesetzt, bzw. sind bei langfristigen Erkrankungen keiner Organisationseinheit zuzuordnen. Diesbezüglich entstehen im Bereich des A 10 häufig Probleme mit der Zuordnung der Personalkosten, wenn die Beschäftigten langzeiterkrankt sind und die Stelle bereits wiederbesetzt wurde, bzw. wenn nach einer längeren Krankheit die Integration in das Berufsleben ansteht. Die Bereiche, in denen die Integration stattfinden könnte, verweisen auf die mangelnden Personalressourcen und sperren sich deswegen. In den Bereichen, in denen solche Mitarbeiter vor ihrer Erkrankung tätig waren, sind in der Regel bereits Ersatzkräfte eingesetzt, d.h. eine doppelte Veranschlagung von Personalkosten bereitet in den Bereichen ebenfalls Budgetprobleme. Aus diesem Grunde hat die VK am 05.06.2007 entschieden, für derartige Fälle ein Teilprodukt 910101 "Personalreserve" einzurichten und hierüber die Personalkosten, nach entsprechender VK-Entscheidung, für diese Fälle abzuwickeln. In 2018 werden die Kosten eingeplant die für das derzeit in der Personalreserve bewirtschaftete Personal tatsächlich anfallen. Teilprodukt 910110 "Verwaltungsmodernisierung, Personalentwicklung einschl. Aus- und Fortbildung": Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen": Für die Teilnahme an Seminaren erstatten andere Verwaltungen der StädteRegion anteilige Seminargebühren für Fortbildungsveranstaltungen. Zu E/481700 "Erträge aus ILV (Verwaltungsgemeinkosten)": Die bei den kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 14 (3) GemHVO ausgewiesenen Erstattungen von allg. Verwaltungskosten (11% der veranschlagten Personalkosten der kostenrechnenden Einrichtungen) sind hier mit einem Anteil von 15% veranschlagt. Zu A/534310 "Zweckverbandsumlage Studieninstitut": Das Studieninstitut hat die Verbandsumlage 2009 auf 0,03 €/Einwohner festgelegt.
Produkt 01.04.01 Personal und Organisation Zu A/541120 "Kosten der Fortbildung, Personalentwicklung": Die Fortbildungskosten werden - mit Ausnahme der Bereiche "diff. RU-Mehrbelastung Jugendhilfe" und "Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst" seit dem Haushaltsjahr 2014 zentral nur noch von A 10 bewirtschaftet. Im Gesamtansatz sind für einzelne Organisationseinheiten Ansätze "reserviert," z.B. A 53 für die Ärztefortbildung. Der Ansatz wurde ab 2015 erhöht, da sämtliche Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungen ab dem 01.01.2015 als Fortbildungskosten gebucht werden und nicht - wie bisher - über die Reisekostenansätze in den einzelnen OE. Deren Ansätze (A/541130) wurden ab 2015 entsprechend reduziert. Zu A/541121 "Kosten der IT-Fortbildung": In den "Kosten der IT-Fortbildung" (85.000 €) sind auch die Kosten für Schulungen und Fortbildungen im Rahmen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes (15.000 €) enthalten. Zu A/541123 "Kosten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements": Hierbei handelt es sich um die Abdeckung der Kosten, die im Rahmen der Durchführung kurz- und und mittelfristiger Maßnahmen entstehen. Hierzu zählen Fortbildungen ebenso wie Kooperationen mit externen Veranstaltern. Betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf aktivem Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist tarifvertraglich zugesichert und somit keine freiwillige Leistung. Teilprodukt 910120 "Ausbildung von Nachwuchskräften": Zu A/541130 "Dienstreisekosten": Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Fahrkosten, die den Anwärter/innen des gehobenen Dienstes beim Besuch der Fachhochschule entstehen. Ebenso werden hierüber die Fahrt- und Nebenkosten des prüfungserleicherten Aufstiegs, des Aufstiegs vom gehobenen in den höheren Dienst (Modulare Qualifizierung) und der Angestellenlehrgänge I und II abgerechnet, sofern diese nicht am Wohn- oder Dienstort stattfinden. Zu A/541122 "Kosten der Ausbildung": In den "Kosten der Ausbildung" (150.750 €) sind auch die "Kosten des Ausbildungsmarketings" (15.750 €) und die Kosten für die Teilnehmer/innen an der Modularen Qualifizierung (25.000 €) enthalten. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2018 • Online-Bewerbung (die Kosten werdne je zur Hälfte in den Teilprodukten 910100 und 910120 eingeplant). 12.376,00 € Teilprodukt 910130 "Besoldung und Beihilfe": Zu E/448312 "Erstattungen vom Zweckverband Studieninstitut": Für die Berechnung und Festsetzung der Bezüge und Beihilfen erstattet das Studieninstitut für kommunale Verwaltung der StädteRegion Aachen anteilige Personal- und Sachkosten. Zu E/448403 "Kostenerstattungen, Kostenumlagen von gesetzlichen Sozialversicherungen" (bisher E/448400): Seit dem Haushaltsjahr 2009 werden Erstattungen in dem Produkt gebucht, in dem die jeweiligen Personalkosten berücksichtigt sind. Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen": Verbucht werden hier u.a. Erstattungen nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung sowie weitere Erstattungen. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Für die Berechnung der Altersteilzeit-Rückstellungen einschl. Hochrechnung für künftige Haushaltsjahre wird jährlich ein finanzmathematisches Gutachten in Auftrag gegeben. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2018 • P&I LOGA Personalkostenabrechnung (regio iT) 128.000,00 € • PC BAT TVöD (Mayersche) 1.100,00 € • PC Beamte (Mayersche) 1.050,00 € • eFormulare Kindergeld (Hüthig, Jehle, Rehm GmbH) 960,00 € • 2 Scan-Lizenzen OS/ECM/Wartungskosten 86,00 € insgesamt 131.196,00 €
Erläuterungen: Produkt 01.13.06 Di
Teilfinanzhaushalt Produkt 011306 D
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Teilergebnishaushalt Produkt 010601
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Produkt 01.07.03 Zentrales Controll
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Investitionen Produkt 110101 Energi
Produkt 12.03.01 Öffentlicher Pers
Teilfinanzhaushalt Produkt 120301
Produkt 15.02.01 Verwaltung der wir
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