Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Erläuterungen: Das Produkt umfasst die Überwachung des fließenden Verkehrs - durch eigene Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und mobil - einschließlich der Ahndung der festgestellten Verstöße. Dies hat sich als professionelle und strategische Methode zur Optimierung der Verkehrssicherheit erwiesen. Zur Bestückung von insgesamt 49 stationären Standorten werden regelmäßig 15 Frontkameras und 1 Kamera zur Aufnahme von Heckkennzeichen eingesetzt. Für den Bereich der mobilen Überwachung stehen 2 Radarwagen mit Heckfotographie, ein Einseitensensor mit zwei Beweisfotos (für Ahndung von Zweirädern) und eine Infrarot-Messeinheit zur Verfügung. Bei der Festlegung von Messstellen ist die Rechtsvorschrift des § 48 (2) OBG zu beachten. Danach dürfen die Kreisordnungsbehörden eine Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausschließlich an Gefahrenstellen durchführen. Darüber hinaus bedarf es bei stationären Anlagen, die nur dort errichtet werden dürfen, wo die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztägig besondere Gefahren mit sich bringt, einer Empfehlung der Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Vertretern der Bezirksregierung, des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), der zuständigen Polizeiinspektion, der Kreisordnungsbehörde, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie der Verkehrsbetriebe. Mobile Messplätze können nur im Einvernehmen mit der Polizei, nach Anhörung der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde festgelegt werden. Vor dem Hintergrund der gebotenen Kontinuität der Überwachungsmaßnahmen sind die jeweils mit Mess- und Kameraeinheiten bestückten stationären Standorte rund um die Uhr in Betrieb. Im Bereich der mobilen Messungen erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung im Sinne der Verkehrssicherungsarbeit und der Reduzierung von Unfällen nicht nur zu den reinen Bürozeiten, sondern nach einer KT-Entscheidung i.R.d. Haushaltsberatungen vom 14.12.2000 auch in den Abendstunden (werktäglich bis ca. 22.30 Uhr). Des Weiteren wird jeweils ein Radarwagen gem. Dienstplan auch an Wochenenden und an Feiertagen eingesetzt. Ergänzend ist anzumerken, dass die StädteRegion außerdem die Polizei bei deren im Laufe eines Jahres anstehenden Schwerpunktaktionen unterstützt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aktionen zur Vermeidung von Unfällen mit Kinderbeteiligung vor Kindergärten und Schulen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Motorradunfällen. Die Anzahl der festgestellten und geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitungen, liegt in den letzten Jahren konstant bei ca. 200.000 Fälle/Jahr . Allerdings nimmt der prozentuale Anteil festgelegter Verstöße im Verhältnis zur Anzahl kontrollierter Fahrzeuge kontinuierlich ab. Diese Entwicklung belegt, dass die Überwachungsmaßnahmen das Geschwindkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer im Gebiet des ehem. Kreises Aachen positiv beeinflussen. Nach Angaben der Polizei beeinflusst eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung auch die Unfallentwicklung. Als kostenintensiv erweist sich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Technik, die in gewissen Zeitabständen auf Grund natürlicher Abnutzung, auftretender Schäden (insbesondere bei der im Straßenuntergrund verlegten Sensorik) und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte zu ersetzen ist. Des Weiteren ist in diesem Zusamenhang auch die technische Weiterentwicklung im Bereich der Messtechnik von Bedeutung. Im Hinblick auf die kurze Verjährungsfrist, die im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich drei Monate beträgt, sind der Einsatz leistungsstarker EDV-Verfahren und das elektronische Archiv unerlässlich. Weiterhin ist für die fristgemäße und qualitativ hochwertige Abarbeitung von ca. 200.000 Fällen/Jahr eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Zu E/456100 "Buß- und Verwarnungsgelder": Der SRT hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 beschlossen, den Haushaltsansatz um 180.000 € auf 4.780.000 € zu erhöhen. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2018 • WINOWIG - ohne Druckkosten - (regio iT); 65,25%-Anteil von 143.000,00 € 95.265,00 € • WINOWIG - Anhörung Online 728,28 € • Wartungskosten Fa. Traffidesk (4.891,00€) + LEIVTEC (2.356,20€) 7.247,20 € • SQL Datenbank (Vorfall) Datenbank für Traffidesk-Geschwindigkeitsübertretungen 1.428,00 € Summe 104.668,48 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die Umsetzung der ASV-Lösung (Allgemeine Schriftgutverwaltung) wird allgemein - somit auch für A 32 - im Budget des A 10.6 berücksichtigt. Implementierung einer Online -Bezahlform 5.950,00 € Zu A/071110 "Zugang Maschinen und technische Anlagen": Nach gerade erfolgtem Upgrade von 4 SmartCameras I auf SmartCamera IV-Technologie verfügt die StädteRegion Aachen im Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung über 13 Frontkameras, die sich auf dem gleichen Stand der Technik befinden. Die Servicefähigkeit der SmartCamera IV, die in die TraffiPhot S-Anlagen (mit Piezo-Sensorik) eingebaut sind, wird herstellerseits für min. 10 Jahre nach Erhalt der PTB-Zulassung, somit bis 2021 garantiert. Um eventuellen Produktabkündigungen der Piezo-basierten SmartCamera IV-Technologie entgegenzuwirken, hat das A 32 eine mittelfristige Investitionsübersicht entwickelt. Diese sieht für den Zeitraum bis 2021 die folgenden Ersatzbeschaffungen vor: 2018 • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 2 Fahrtrichtungen inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 86.000,00 € Summe 164.000,00 € 2019 • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiTower 2.0 - Aufstellmast für eine Fahrtrichtung 31.000,00 € Summe 109.000,00 €
Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 2 Fahrtrichtungen inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 86.000,00 € Summe 164.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 2 Fahrtrichtungen inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 86.000,00 € Summe 164.000,00 € 2020 2021 Zu A/081110 "Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung": Die Jenoptik ROBOT SpeedoPhot - Anlagen sind in 1996 bzw. 2001 beschafft worden. Aufgrund des hohen Alters dieser Anlagen ist in 2018 und 2019 jeweils eine Ersatzbeschaffung einzuplanen. Pro Ersatzgerät (TraffiStar S 350) inklusive Einbau sind Haushaltsmittel in Höhe von 106.500 € eingeplant.
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