Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950101: 421106, 421111 u. 429101 422103 u. 422107 533102 u. 533811 533201 TP 950110: 421106, 421111 u. 449603 422103, 422107 u. 449603 TP 950120: 421106 422103 TP 950130: 421106 TP 950140: 421106 u. 421111 422103 u. 422107 TP 950150: 421106 TP 950160: 421106 u. 421111 422103 u. 422107 448205 (422103), 448207 (422107), 448208, 448209, TP 950180: 448211 u. 448204 TP 950200: 422103 TP 950210: 422104 533102 u. 533811 533201 533102 533201 533102 b.533105 533102 533201 533102 u.533106 533102 533201 533102 u.533201 531861 531726 u. 531825 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2018 2017 tatsächlich besetzt 2016 Stellenanteile insgesamt 63,178 64,090 davon Beamte 35,595 35,808 tariflich Beschäftigte 27,583 28,282 60,821 33,428 27,393 Erläuterungen: 1. Leistungen nach dem SGB XII Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII für ● Leistungen zum Lebensunterhalt ● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ● Hilfen zur Gesundheit ● Eingliederungshilfe ● Hilfe zur Pflege ● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ● Hilfe in anderen Lebenslagen 1.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die regionsangehörigen (ra.) Kommunen delegiert mit Ausnahme der ● Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII ● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ● Heranziehung zum Unterhalt ● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden diesen monatlich erstattet. 1.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb von teil- und vollstationären Einrichtungen in der Zuständigkeit als örtl. Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtl. Träger auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtl. Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.
Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW 2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von bewohnerorientierten Aufwendungszuschüssen für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Pflegewohngeld). Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren. 3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen der ambulanten Dienste. Teilprodukt 950100 "Verwaltung": Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren": Das Land plant die Anerkennung von niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten auf die StädteRegion zu übertragen, die über Gebühren zu einer Personalkostendeckung führen soll. Es wird mit Einnahmen in Höhe einer 50%igen A 10-Stelle gerechnet. Zu A/500001 "Personalaufwendungen": Im Ansatz enthalten sind die Aufwendungen für eine halbe A 10-Stelle für die Anerkennung von niederschwelligen Betreuungsund Entlastungsangeboten. Teilprodukt 950101 "Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)": Zu E/421106 "Rückeinnahmen aus öffentlich-rechtlichen Forderungen (a.v.E.) Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz hat das Land NRW mit Wirkung vom 01.07.2016 die Zuständigkeit für alle ambulanten Leistungen der Kap 5 - 9 SGB XII für Menschen mit Behinderung im Alter von 18 bis 65 Jahren, für die ohne diese Leistungen ein selbständiges Wohnen außerhalb der Herkunftsfamilie nicht möglich ist, auf den LVR übertragen. Damit entfällt die Erstattung der Leistungen nach dem 3. Kap. SGB XII an den örtlichen Träger. Da der LVR seine neuen Aufgaben auf die örtlichen Träger delegieren wird, erfolgt im Gegenzug eine Erstattung für die Leistungen für behinderte Kinder in Pflegefamilien. Der ursprünglich reduzierte Ansatz wird um die Erstattung des LVR erhöht. Zu A/533109 "Zuschuss Schuldnerberatung (SGB XII)": Anpassung an Rechnungsgebnisse der Vorjahre. Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien": Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz hat das Land NRW mit Wirkung vom 01.07.2016 die Zuständigkeit für die Leistungen der Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 54 SGB XII), auf den LVR übertragen. Da der LVR seine neue Aufgabe auf die örtlichen Träger delegieren wird, sind nun die Aufwendungen zu veranschlagen. Der LVR wird die Aufwendungen für die Leistungen für behinderte Kinder in Pflegefamilien erstatten. Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII)": Zu A/533102 "Leistungen (a.v.E.)": Mit der Änderung des § 2a AG-SGB XII wechseln die Personen des Betreuten Wohnens im Alter über 65 in die Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers. Aber nur die Neufälle und jene, die nicht schon 1 Jahr vor dem 65 Lebensjahr in der Betreuung des LVR waren. Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien": § 2a AG-SGB XII soll dahingehend geändert werden, dass die Zuständigkeit für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 54 SGB XII), auf den LVR übergeht. Teilprodukt 950140 "Hilfe zur Pflege": Zu A/533102 "Leistungen (a.v.E.)": § 2a AG-SGB XII soll dahingehend geändert werden, dass die Zuständigkeit für alle Leistungen der Kap. 5 bis 9 SGB XII für die Betreuung in einer Pflegefamilie (§ 54 SGB XII), auf den LVR übergeht. Dies führt zu Minderaufwendungen bei der ambulanten Hilfe zur Pflege. Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen" Zu A/531717 "Zuschüsse an Betreuungsvereine": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531724 "Frauen helfen Frauen": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531725 "Zuschuss Rückhalt e.V." (vormals "Notruf für vergewaltigte Frauen"): Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3) sowie SRT-Beschluss vom 14.12.2017 im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 (SV 2017/0538, Anhebung um 11.000 €). Zu A/531833 "Zuschuss Arbeitskreis Straffälligenhilfe (AKS)" Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531849 "Zuschuss Interventionsstelle häusliche Gewalt": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3).
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A 53 KSt. 353000 Produkt 07.01.01
Investitionen Produkt 070101 Öffen
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 03.07.01 Fachseminar für A
Teilergebnishaushalt Produkt 030701
A 54 KSt. 354000 Produkt 03.07.01 F
Produkt 03.07.02 Fort- und Weiterbi
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 54 KSt. 354000 Produkt 03.07.02 F
Produkt 05.04.01 Allgemeine Altenar
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 54 KSt. 354000 Produkt 05.04.01 A
A 57 Versorgungsamt Budgetverantwor
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Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwe
Teilfinanzhaushalt Produkt 050302 A
Investitionen Produkt 050302 Aufgab
Produkt 05.06.01 Aufgaben/Leistunge
Teilfinanzhaushalt Produkt 050601 A
A 57 KSt. 357000 Produkt 05.06.01 A
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Produkt 05.03.04 Inklusion Dezernat
Teilergebnishaushalt Produkt 050304
Inklusionsamt KSt. 358000 Produkt 0
Produkt 05.03.06 Sozialplanung Deze
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Inklusionsamt KSt. 358000 Produkt 0
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