C/014 1.5 Voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitals Bilanzposten nach 01.01.2010 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 § 41 Abs. 4 Nr. 1 GemHVO € € € € € € € € € € € € *) 1.1 Allgemeine Rücklage 114.812.046 119.369.463 119.369.463 119.969.052 92.445.981 92.445.981 82.334.070 81.649.887 74.623.461 74.623.461 74.623.461 74.623.461 1.2 Sonderrücklagen 0 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 10.000 1.3 Ausgleichsrücklage 57.406.022 57.406.022 50.915.464 35.524.763 20.495.171 10.489.420 0 0 0 0 0 0 1.4 Jahresüberschuss/Jahres- *)² fehlbetrag 0 -6.490.558 -15.390.701 -15.029.592 -10.005.751 -12.374.824 -684.183 -7.026.426 0 0 0 0 Eigenkapital insgesamt 172.218.068 170.294.927 154.904.226 140.474.223 102.945.401 90.570.577 81.659.887 74.633.461 74.633.461 74.633.461 74.633.461 74.633.461 nachrichtlich: Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in % 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 2,29% 0,84% 9,42% 0,00% 0,00% 0,00% 25% der Allgemeinen Rücklage (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW 28.703.012 29.842.366 29.842.366 29.992.263 23.111.495 23.111.495 20.583.518 20.412.472 18.655.865 18.655.865 18.655.865 18.655.865 5% der Allgemeinen Rücklage (§ 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW) 5.740.602 5.968.473 5.968.473 5.998.453 4.622.299 4.622.299 4.116.704 4.082.494 3.731.173 3.731.173 3.731.173 3.731.173 *) Verringerung der Allg. Rücklage aufgrund anteiligen Ausgleichs des Jahresfehlbetrags 2014, der nicht mehr durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden konnte (rd. 1,9 Mio . €) und aufgrund Verrechnung mit der Allg. Rücklage gem. § 43 Abs. 3 GemHVO (insbes. rd. -8,3 Mio. € aus der Abwertung der RWE-Aktien). *)² Der Haushalt 2016 wurde ausgeglichen geplant, nach dem III. Budgetbericht wird ein Fehlbetrag von rd. - 7 Mio. € erwartet.
C/015 1.6 Ziele und Kennzahlen 1.61 Ziele und Kennzahlen im NKF Die strategische Steuerung mittels Zielen und Kennzahlen ist wichtiger denn je. Es gilt: "Je weniger Geld, desto bedeutsamer sind Ziele". Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erreichen, ist ein Dauerthema von Verwaltungssteuerung. Dabei sollen die operativen Ziele und Kennzahlen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Hinzu kommen die rechtlichen Grundlagen: • Nach § 26 Abs. 1 Buchst. t Kreisordnung sind "strategische Ziele unter Berücksichtigung der Ressourcen" zu entwickeln und vom Kreistag zu beschließen. • Gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. §§ 12 und 48 GemHVO sollen (operative) Ziele3 für Produktbereiche, Produktgruppen und Produkte festgelegt und im Haushalt ausgewiesen werden. Soweit möglich sollen Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung bestimmt werden. Kennzahlen dienen darüberhinaus dazu, Sachverhalte in konzentrierter Form zu erfassen, insoweit zeigen sie einen Ausschnitt der Wirklichkeit auf. Sie können analytisch verwendet werden, indem durch den Vergleich mehrer Kennzahlen - zum Beispiel interkommunal - nach Ursachen für Unterschiede und vor allem Verbesserungsmöglichkeiten gesucht wird. Sie ermöglichen eine Optimierung von Prozessen oder dienen als Frühindikatoren. Daraus resultierende Ursache-Wirkungsketten bilden Stärken und Schwächen ab. Durch Kennzahlen lassen sich rückläufige Tendenzen, veränderte Nachfragen oder geänderte Qualitäten frühzeitig erkennen und eröffnen dadurch die Möglichkeit, gegenläufige Maßnahmen einzuleiten. 1.62 Definition "Steuerungsrelevant" "Kennzahlen zu ermitteln ist der erste Schritt. Kennzahlen auszuwerten, ist der schwierigste Schritt. Praktische Konsequenzen daraus zu ziehen der wichtigste Schritt". Die Steuerungsrelevanz von Kennzahlen kann sich sowohl aus der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Bedeutung als auch aus der Bedeutung für die Verwaltungsspitze und der Politik ergeben. Kennzahlen sollen eine ergebnisorientierte Steuerung einer Behörde sicherstellen. Die Frage der Steuerungsrelevanz soll in der Regel aus Sicht der Produktverantwortlichen beurteilt werden. Je nach Behörde sollten die Kennzahlen stets auch an den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ausgerichtet sein. Kennzahlen sollten nur gebildet werden, wenn sie folgenden Anforderungen entsprechen:
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Entwicklung 2010_2017 Sozialleistun
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C/096
C/098 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/100 4.66 Anteil am Bilanzgewinn d
D/002 Öffentlich-rechtliche Verein
D/004 Synergieeffekte StädteRegion
D/006 Synergieeffekte StädteRegion
D/008 Synergieeffekte StädteRegion
D/010 Synergieeffekte StädteRegion
D/010 Synergieeffekte StädteRegion
D/014 Synergieeffekte StädteRegion
D/016 Synergieeffekte StädteRegion
D/018 Synergieeffekte StädteRegion
D/020 Synergieeffekte StädteRegion
D/022 Synergieeffekte StädteRegion
D/024 Synergieeffekte StädteRegion
D/026 Synergieeffekte StädteRegion
D/028 .
S T E L L E N P L A N 2 0 1 7 Teil
S T E L L E N P L A N 2 0 1 7 Teil
S T E L L E N P L A N 2 0 1 7 Teil
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Organisationseinheit Bezeichnung Wa
Laufbahngruppe II - 1. Einstiegsamt
STELLENÜBERSICHT 2017 Teil A: Auft
Organisationseinheit Bezeichnung EG
S 17 S 16 S 15 S 14 S 13 S 12 S 11b
E/020
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