C/052 Folgende Veränderungen haben sich besonders einschneidend auf die Höhe des Kreis-/Regionsumlagesatzes ausgewirkt: 1981 wurde im Rahmen des Finanzausgleichs die ausschließliche Belastung (Mehrbelastung) für Aufwendungen des Jugendamtes eingeführt, die zwischenzeitlich Aufnahme in die mit Wirkung ab 01.10.1984 geänderte Kreisordnung (§ 45 Abs. 4 KrO NW a.F. bzw. § 556 Abs. 5 KrO NW n.F.) gefunden hat. 1982 wurde die Verbundquote des allgemeinen Steuerverbundes von 28,5% um 2,0% auf 26,5% abgesenkt. 1983 sind aufgrund des GFG 1983 die Zuweisungen zu den Kosten der Auftragsaufgaben und der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (zuletzt rd. 5,6 Mio DM) ersatzlos weggefallen. Darüber hinaus wurde die Verbundquote um 1% auf 25,5% reduziert. 1986 wurde die Verbundquote um weitere 2,5% auf 23% abgesenkt. 1987 ist durch das Gesetz zur Aufhebung des Grunderwerbsteuerverteilungsgesetzes vom 19.12.1986 der kommunale Grunderwerbsteueranteil (zuletzt 6 Mio. DM) weggefallen. 1988 sind die bis dahin im Rahmen des jährl. Finanzausgleichs gewährten pauschalen Landeszuweisungen zu den Kosten des Um- und Ausbaues sowie für die Unterhaltung von Kreisstraßen (ca. 2,5 Mio. DM) ersatzlos weggefallen. 1993 wurde die bis dahin 100%ige Erstattung der Sozialhilfekosten für Asylbewerber durch das Land umgestellt auf eine ca. 90%ige Kostenerstattung (Einnahmeausfall 1993 ca. 2.570.000 DM); ebenso wurde die anteilige Erstattung der Sozialhilfekosten für geduldete Ausländer erheblich eingeschränkt. 1994 führte die veränderte Erstattungsregelung des Landes NW bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Kreishaushalt zu einer Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 11,2 Mio. DM und war damit ursächlich verantwortlich für den mit 11,927 Mio. DM ungewöhnlich hohen Soll-Fehlbetrag. 1995 wurde die Kostenträgerschaft für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Kreis auf die ka. Städte/Gemeinden verlagert. Hierdurch wurde der Kreishaushalt um rd. 1,42 Mio. DM (Zuschussbedarf im Abschnitt 42) entlastet und die Haushalte der ka. Städte und Gemeinden entsprechend belastet. 2001 - wurden im Rahmen des II. Modernisierungsgesetzes Aufgaben (Hilfe zur Pflege, ambulante Dienste) vom Landschaftsverband Rheinland auf den Kreis Aachen mit der Wirkung 2004 übertragen, dass die Kosten dieser Aufgabenübertragung nicht in ausreichendem Maße durch eine Umlagesenkung seitens des Landschaftsverbandes kompensiert worden sind. 2003 Trotz dramatischer Einbrüche bei den Kreisschlüsselzuweisungen und bei den Umlagegrundlagen der Kreisumlage wird den Kreisen und kreisfreien Städten mit Wirkung vom 01.01.2003 die Aufgabe "Grundsicherung" übertragen. Des weiteren werden die Kreise und kreisfreien Städte mit Wirkung ab dem 01.07.2003 durch die Novellierung des Pflegegesetzes NW erheblich belastet. 2005 Durch die Änderung der Sozialgesetzgebung (SGB II und XII) kann mit Wirkung ab dem 01.01.2005 das bewährte "Kreis-Aachen-Modell" bezüglich der Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe auf der Ebene der ka. Städte und Gemeinden nicht mehr weiter angewendet werden. Durch das Verschieben des Finanzvolumens "Sozialhilfe" von den ka. Städten und Gemeinden hin zum Kreis werden die ka. Städte und Gemeinden entlastet und der Kreishaushalt entsprechend belastet. Hieraus ergibt sich zwangsläufig eine höhere Kreisumlage. 2010 Bildung der StädteRegion Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 auf der Basis des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) . 2012 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 15% in 2011 (4,289 Mio. €) auf 45% in 2012 (13,943 Mio. €). 2013 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 45% in 2012 (13,943 Mio. €) auf 75% in 2013 (25,191 Mio. €). 2014 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 75% in 2013 (25,191 Mio. €) auf 100% in 2014 (39,238 Mio. €). 2015 Ab 2015 steht die Ausgleichsrücklage nicht mehr zur Verfügung. Von 2010 bis 2014 wurden damit rd. 57 Mio. € Ausgleichsrücklage - unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots gegenüber den regionsangehörigen Kommunen - umlagesenkend eingesetzt. 2017 Der LVR schüttet außerplanmäßig insgesamt 275 Mio. € aus der Auflösung der gebildeten Rückstellung für Inklusionshilfen aus (Anteil der StR rd. 14,9 Mio. €) 2018 Der LVR kündigt an, seine Umlage gegenüber dem Entwurf im Doppelhaushalt für 2018 von 16,2% auf 14,7% zu senken. 2019 Einführung einer differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen
C/053 4.112 Allgemeine Regionsumlage in der Haushaltssatzung 2019 (SRT 13.12.2018) Ab dem Haushalt 2019 wird für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen eine differenzierte Umlage erhoben. Daher beziehen sich die nachstehend dargestellten Zahlen ab dem Jahr 2019 ausschließlich auf die Altkreiskommunen und sind mit den Vorjahren nicht mehr vergleichbar. Der Haushalt 2019 berücksichtigt die Ergebnisse der Arbeitskreisrechnung vom 20.07.2018. Hiermit wurden u.a. die vorläufigen Umlagegrundlagen für die Berechnung der Regionsumlage sowie die gemeindlichen Schlüsselzuweisungen mitgeteilt. Danach ergibt sich folgende Berechnung der Allgemeinen Regionsumlage: Allgemeine Regionsumlage 2019 - 2022 (Haushaltssatzung 2019, SRT 13.12.2018) 2017 2018 2019 2020 2021 2022 € € € € € € Umlagegrundlagen lt. vorjähriger Planung (SRT 14.12.2017) 834.850.146 906.607.568 932.627.205 974.222.379 1.017.575.274 nachrichtlich: Ergebnis 834.850.146 906.660.478 Umlagesatz 45,4706% 40,6833% 40,5819% 40,4681% 39,6047% Allg. Regionsumlage lt vorj. Planung (SRT 14.12.2017) 379.611.149 368.838.081 378.477.559 394.249.210 403.008.109 nachrichtlich: Ergebnis 379.611.370 368.859.402 Planung Haushalt 2019 Steuerkraftmesszahl 582.592.147 635.296.253 338.254.957 352.224.887 367.264.889 380.559.878 Gdl. Schlüsselzuweisungen 252.257.999 271.364.225 142.008.608 147.873.564 154.187.765 159.769.362 Abrechnungsbeträge 0 0 0 0 0 0 Umlagegrundlagen 834.850.146 906.660.478 480.263.565 500.098.450 521.452.654 540.329.240 Steigerung in € 71.810.332 19.834.885 21.354.204 18.876.586 Steigerung in % (ab 2019 lt. OD) 8,60% 4,13% 4,27% 3,62% Allgemeine Regionsumlage 379.611.370 368.838.081 193.960.204 210.852.465 212.424.425 214.792.169 Umlagesatz 45,4706% 40,6833% 40,3862% 42,1622% 40,7370% 39,7521% *) *) Die geplante Regionsumlage führt zu einem Fehlbedarf von 5.054.787 €. Es handelt sich dabei um den Teil des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2017 von insgesamt rd. 12,83 Mio. €, der nicht bereits anderweitig verplant ist (Deckung des Jahresfehlbetrags aus 2016 unter Verzicht auf eine Sonderumlage mit rd. 3,375 Mio. €, veranschlagter Fehlbedarf 2018 mit rd. 4,382 Mio. €). Es verbleibt ein Restbetrag in der Ausgleichsrücklage von weniger als 20.000 € (vgl. S. C/014).
Haushaltssatzung 2019 Band I Hausha
A/004
A/006
A/008 Der Gesamtbetrag der Verpflic
A/010 § 7 Bei der Leistung über-
A/012 Wohnbevölkerung des Regierun
B/002 Seite Amt Produkt/ Sach- Beze
B/004 E r g e b n i s p l a n 2 0 1
B/006 Seite Amt Produkt/ Sach- Beze
B/008 Seite Amt Produkt/ Sach- Beze
B/010 F i n a n z p l a n 2 0 1 9 E
C/102 Dez. V Personal- und Versorgu
C/104 Beh.L Personal- und Versorgun
C/106
C/108 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/110 Im Budget Sozialleistungen is
C/112 Zusammenfassung 2010_2022 4.5
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
C/120
C/122 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/124 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
D/002 Öffentlich-rechtliche Verein
D/004 Synergieeffekte StädteRegion
D/006 Synergieeffekte StädteRegion
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D/010 Synergieeffekte StädteRegion
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D/028 .
S T E L L E N P L A N 2 0 1 9 Teil
S T E L L E N P L A N 2 0 1 9 Teil
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STELLENÜBERSICHT 2019 Teil A: Auft
Organisationseinheit Bezeichnung Wa
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STELLENÜBERSICHT 2019 Teil A: Auft
Organisationseinheit Bezeichnung EG
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E/026 Übersicht über die aus Verp
E/028 Nr. Fraktion, Gruppe, einzeln
E/030 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
E/032 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
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