A/008 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 44.846.062 € festgesetzt. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz GemHVO NRW werden die Positionen der mittelfristigen Finanzplanung zu Verpflichtungsermächtigungen erklärt. Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf 5.054.787 € festgesetzt. Ergibt sich ein Jahresüberschuss, wird die Allgemeine Rücklage in Höhe der Inanspruchnahme aus Fehlbeträgen in Vorjahren, im Übrigen die Ausgleichsrücklage bis zur gesetzlich zulässigen Höhe aufgefüllt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000.000 € festgesetzt. 1. Der Umlagesatz der Städteregionsumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird einheitlich auf 40,3862 v.H. der für die Städte und Gemeinden der StädteRegion geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt. 2. Für die Wahrnehmung der von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben wird entsprechend den Bestimmungen des § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW eine ausschließliche Belastung der Stadt Aachen in Höhe der der StädteRegion durch diese Aufgaben entstehenden Kosten festgesetzt. § 3 § 4 § 5 § 6 Der Umlagesatz für die ausschließliche Belastung wird für das Haushaltsjahr 2019 auf festgesetzt. 36,2455 v.H. 3. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe durch die StädteRegion wird nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 5 der Kreisordnung NRW eine einheitliche ausschließliche Belastung der Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt in Höhe der der StädteRegion durch diese Aufgaben entstehenden Kosten festgesetzt. Der Umlagesatz für die ausschließliche Belastung wird für das Haushaltsjahr 2019 einheitlich auf festgesetzt. 24,1995 v.H. 4. Zur Deckung der Umlage an den Zweckverband "Aachener Verkehrs-Verbund" für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 wird gemäß § 56 Abs. 6 der Kreisordnung NRW im Haushaltsjahr 2019 eine Mehrbelastung in Höhe von 13.730.000 € von allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) erhoben.
A/009 Die Belastungen verteilen sich nach dem mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) vereinbarten Verteilungsschlüssel (Mischschlüssel: 70% Linienzeit Woche/30% Wg-Nutz-km Woche) und den derzeitigen Umlagegrundlagen wie folgt: Stadt/Gemeinde Haushaltsjahr 2019 Umlagefähiger % der maßgeblichen Aufwand Umlagegrundlagen Alsdorf 1.830.204 € 2,3320% Baesweiler 698.202 € 1,8540% Eschweiler 2.470.278 € 2,5964% Herzogenrath 2.386.334 € 3,4739% Monschau 616.395 € 4,1402% Roetgen 605.073 € 5,6343% Simmerath 710.972 € 3,8711% Stolberg 3.046.276 € 3,1448% Würselen 1.366.266 € 2,2992% 13.730.000 € 5. Die Städteregionsumlage - einschl. Mehrbelastungen - ist in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines jeden Monats zu zahlen. 6. Differenzen zwischen Plan und Ergebnis bei den Regionsumlage-Mehrbelastungen "Stadt Aachen", "Jugendhilfe" und "ÖPNV" nach § 6 Abs. 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung werden entsprechend § 56 der Kreisordnung NRW ausgeglichen.
C/036 Kennzahlen im Handlungsfeld
C/038 1.7 Lfd. Nr. Maßnahmen Gute
C/040
C/042 Bilanz zum 31.12.2017 AKTIVA
C/044 Erträge 3. Überblick über
C/046 Erträge des Ergebnisplans 20
C/048
C/050 4.111 Entwicklung der allgeme
C/052 Folgende Veränderungen haben
C/054
C/056 Differenzierte Umlage "Abrech
C/058 Differenzierte Umlage "Abrech
C/060 4.13 Regionsumlage-Mehrbelast
C/062 Kosten des Jugendamtes der St
C/064 Kosten des Jugendamtes der St
C/066 Kosten des Jugendamtes der St
C/068 Kosten des Jugendamtes der St
C/070 Kosten des Jugendamtes der St
C/072 Kosten des Jugendamtes der St
C/074 Ansatz Ansatz 2018 2019 €
C/076 4.14 Regionsumlage-Mehrbelast
C/078 4.2 Schlüsselzuweisungen (E/
C/080 Anteil Schlüsselzuweisungen
C/082 Im Haushalt 2019 zugrunde gel
C/084
C/086 Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwick
C/088 Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwick
C/090 Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwick
C/092 Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwick
C/094 Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwick
C/096 Zusammenfassung Nachstehend d
C/098 Dez. II Personal- und Versorg
C/100 Dez. IV Personal- und Versorg
C/102 Dez. V Personal- und Versorgu
C/104 Beh.L Personal- und Versorgun
C/106
C/108 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/110 Im Budget Sozialleistungen is
C/112 Zusammenfassung 2010_2022 4.5
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
Entwicklung 2010_2019 Sozialleistun
C/120
C/122 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/124 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
D/002 Öffentlich-rechtliche Verein
D/004 Synergieeffekte StädteRegion
D/006 Synergieeffekte StädteRegion
D/008 Synergieeffekte StädteRegion
D/010 Synergieeffekte StädteRegion
D/012 Synergieeffekte StädteRegion
D/014 Synergieeffekte StädteRegion
D/016 Synergieeffekte StädteRegion
D/018 Synergieeffekte StädteRegion
D/020 Synergieeffekte StädteRegion
D/022 Synergieeffekte StädteRegion
D/024 Synergieeffekte StädteRegion
D/026 Synergieeffekte StädteRegion
D/028 .
S T E L L E N P L A N 2 0 1 9 Teil
S T E L L E N P L A N 2 0 1 9 Teil
S T E L L E N P L A N 2 0 1 9 Teil
STELLENÜBERSICHT 2019 Teil A: Auft
Organisationseinheit Bezeichnung Wa
Organisationseinheit Bezeichnung Wa
STELLENÜBERSICHT 2019 Teil A: Auft
Organisationseinheit Bezeichnung EG
Organisationseinheit Bezeichnung EG
E/020
E/022 .
E/024 .
E/026 Übersicht über die aus Verp
E/028 Nr. Fraktion, Gruppe, einzeln
E/030 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
E/032 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
E/034 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
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