C/074 Ansatz Ansatz 2018 2019 € € Aufwendungen im Ergebnishaushalt -19.747.303 -19.759.563 Anteil des Jugendamtes an der Inklusionspauschale gem. § 2 Abs. 2 - 4 des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.07.2014 (GV. NRW. S. 404) 40.000 0 = Umlagefähiger Gesamtaufwand -19.707.303 -19.759.563 Nach Abschluss des Ausbauprogramms zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige (KT 13.06.1996) ist dieser im Jugendamtsbereich erfüllt. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter einem Jahr führen zu weiteren notwendigen Investitionen. Der Bedarf wird seit 2017 kontinuierlich durch die eingeplanten Neubauten in den Jugendamtskommunen abgedeckt. Die entstehenden Erträge und Aufwendungen für die beschlossenen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Produkt 06.03.01 berücksichtigt. Die veranschlagten Personal- und Sachaufwendungen in den Kindertageseinrichtungen sind aus den Kindpauschalen und sonstigen Zuschüssen nach dem KiBiz und im übrigen durch Eigenmittel/ kommunale Mittel zu tragen. Bei den Ansätzen bestehen Unsicherheiten auf der Aufwands- und auf der Ertragsseite, weil die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen vom Buchungsverhalten (25, 35 oder 45 Std./Woche) der Eltern abhängig sind. Auch die Nachfrage nach U3-Plätzen kann weiter steigen. Auf der Ertragsseite sind die Landeszuweisungen und Elternbeiträge ausgehend von der o.a. Grundlage berücksichtigt. Die Auswirkungen der 1. und 2. Stufe der KiBiz-Revision, Verbesserungen auf der Ertragsseite aufgrund von erhöhten Landeszuschüssen zu den U3-Kindpauschalen, die Auswirkungen der Inklusion und die neue Förderung für Kinder mit Behinderungen durch den LVR (Flnk) sind berücksichtigt (Konnexitätsausgleich). Die Haushaltsansätze für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wurden der aktuellen Entwicklung angepasst und sind in den Teilprodukten 951300, 951310 und in dem Teilprodukt 951330 - Hilfe für junge Volljährige (diff. RU) - veranschlagt. Die Ansätze basieren auf der Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen sowie Fallübernahmen durch Zuzüge oder Fallabgaben durch Wegzüge sind nicht kalkulierbar. Die vorstehenden Kosten des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen sind von den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath im Wege der ausschließlichen Belastung gemäß § 56 (5)KrO NW aufzubringen. Die Aufteilung der Kosten des Jugendamtes der StädteRegion muss nach den einschlägigen Bestimmungen für alle Gemeinden ohne eigenes Jugendamt einheitlich nach der Umlagekraft vorgenommen werden. Über- oder Unterzahlungen werden spitz abgerechnet. Es ergibt sich folgende Berechnung des Umlagesatzes für die Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe: Ansatz Ansatz 2018 2019 € € Umlagefähiger Aufwand -19.707.303 -19.759.563 Umlagegrundlagen (Modellrechnung v. 30.10.2018) 71.555.488 81.652.651 Umlagesatz 27,5413% 24,1995% Die Regionsumlage-Mehrbelastung "Jugendhilfe" wird mit den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath spitz abgerechnet (§ 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung).
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Haushaltssatzung 2019 Band I Hausha
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