Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Deckungsmittel Budgetverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Produktverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Inhalte des Produktes:
Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 423110 551804 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2019 2018 tatsächlich besetzt 2017 Stellenanteile insgesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte Zu E/448202 "Erstattungsleistung der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der StädteRegion Aachen (Ausgleichszahlung)" und A/545219 "Erstattung an die Stadt Aachen i.Z.m.d. StädteRegion Aachen": Wesentlicher Grundpfeiler bei der Bildung der StädteRegion und der Übertragung der Aufgaben von der Stadt Aachen war die Sicherstellung der Finanzneutralität. Anstelle der in den Haushalten bis 2018 jeweils veranschlagten Ausgleichsbeträge in teilweise zweistelliger Millionenhöhe tritt tritt ab dem Jahr 2019 die Erhebung einer differenzierten Regionsumlage von der Stadt Aachen, verbunden mit einer Spitzabrechnung. Zu E/461200 "Zinserträge von Gemeinden/GV": Für das der Stadt Herzogenrath aus dem Strukturhilfefonds 1997 gewährte Darlehen für das Projekt "Stadtteilbetrieb" werden Zinsen in der veranschlagten Höhe erwartet. Zu E/461700 "Zinserträge von Kreditinstituten": Im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau und den negativen Kassenbestand kann kaum noch mit Zinseinnahmen aus Geldanlagen gerechnet werden. Zu E/461800 "Zinserträge vom sonstigen inländischen Bereich": Veranschlagt sind hier die Zinsen für gewährte Bedienstetendarlehen. Die Tilgungseinnahmen sind bei E/131822 "Abgänge sonstige Ausleihen (Mitarbeiterdarlehen)" veranschlagt. Zu A/505100, A/505200, A/506100, A/507100, A/507200, A/507600, A/507700, A/515100, A/515200, A/516100, A549916 sowie E/458200 und E/458201 "Personalrückstellungen": Die Personalrückstellungen waren bis einschl. dem Haushaltsjahr 2016 nicht in der richtigen Höhe veranschlagt. Für 2017 wurden erstmals realistische Werte haushaltsmäßig berücksichtigt und in 2018ff. fortgeschrieben. Zu A/551500 "Zinsaufwendungen Landesdarlehen": Aufgrund einer Entscheidung des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes NRW sind im Zusammenhang mit dem Bau des Kreiskrankenhauses für die Schwesternwohnheime gewährte Landesdarlehen seit 01.07.1994 mit 4% zu verzinsen. Zu A/551730 "Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen": Der Haushaltsansatz wurde ermittelt auf der Basis des voraussichtlichen Schuldenstandes zum 31.12.2018 und der für die Einzeldarlehen zu zahlenden Zinsen. Auf die Erläuterungen im Vorbericht wird verwiesen. Zu A/551720 "Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen im Zusammenhang mit der euregiobahn": Veranschlagung gemäß KT-Beschluss vom 16.12.2004 (DS-Nr.: 425/04). Zu A/571550 "Zinsaufwendungen Liquiditätskredite": Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Städteregion und die Entwicklung der Kassenliquidität in 2014 - 2018 ist - insbesondere
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