Produkt 02.04.01 Feuerschutz Dezernat II Budgetverantwortung: Produktverantwortung: A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Frau Cremer; Tel.: 0241/5198-3800 Hr. Hollands/ Hr. Sprank Tel.: 0241/5198-3830 Inhalte des Produktes: Beschreibung und Zielsetzung: ● Bekämpfung von Schadensfeuern ● Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen durch Naturereignisse, Explosionen u.ä. ● vorbeugender Brandschutz ● Betreibung von Einrichtungen (Funk-, Schlauch- und Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsstrecke) ● Vorbereitung und Durchführung der weitergehenden Aus- und Fortbildung gemäß BHKG ● Schornsteinfegerwesen für alle 10 Kommunen der StädteRegion Zielgruppen: ● Einwohner/innen ● freiwillige Feuerwehren der Städte und Gemeinden ● Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen etc. ● Unternehmen, Planer, Bauherren, Bauaufsichten ● Schornsteinfeger, Innung, Bürger Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 431100, 448200 und 448700 448200, 448700 und 448803 456500 525500, 543160, 543163 und 543180 541120 525120, 525500, 543160, 543163, 071231, 081110 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2019 2018 2017 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 7,520 4,120 3,400 7,510 4,160 3,350 7,450 4,050 3,400
Produkt 02.04.01 Feuerschutz Erläuterungen: Die StädteRegion unterhält Einrichtungen, deren eigenständige Unterhaltung durch die städteregionsangehörigen Gemeinden entweder zu teuer und unwirtschaftlich wäre oder bei deren gemeinsamer Nutzung in der StädteRegion ein nicht unerheblicher Rationalisierungseffekt erzielt werden kann. In der StädteRegion sind diese Bereiche im Feuerschutzkonzept aufgeführt, welches vom Kreistag am 31.10.2002 (DS-Nr.: 319/2002) beschlossen und im Juni 2011 fortgeschrieben wurde. Einige Beispiele sind die Funkwerkstatt, die Schlauchwerkstatt, die Atemschutzwerkstatt, in der auch Chemikalienschutzanzüge gewartet werden, mit Atemschutzübungsstrecke sowie die Bevorratung besonderer Einsatzmittel und die Vorhaltung von Sonderfahrzeugen. Die Durchführung der weitergehenden Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Feuerwehren der Gemeinden obliegt der StädteRegion. Diese weitergehende Aus- und Fortbildung umfasst die Ausbildung zum Truppführer, Maschinisten, Sprechfunker und zum Einsatz bei ABC-Schadenslagen. Darüber hinaus werden Fortbildungsseminare für Führungskräfte durchgeführt. Der vorbeugende Brandschutz umfasst nach dem Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastropenschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (BHKG) in Verbindung mit den entsprechenden Sonderbauvorschriften Vorbesprechungen, Beratungen und Brandschauen. Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es ● die Bevölkerung allgemein vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, ● im Falle einer Brand- und Rauchausbreitung abgesicherte Flucht- und Rettungswege vorzuhalten, ● die Rettungskräfte bei ihrer Aufgabenerfüllung (Menschenrettung, Sachguterhaltung und Verhinderung von überflüssigen Umweltschäden), zu unterstützen. Das Schornsteinfegerwesen dient der Prävention in bezug auf Gesundheitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und der Schonung der vorhandenen Energiereserven. Rechtsgrundlagen, die diesen Aufgabenbereich betreffen, sind das Schornsteinfegerhandwerksgesetz, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Energieeinsparungsgesetz. Zu A/531802 "Zuschuss an den Kreisfeuerwehrverband": Der Städteregionstag hat im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 am 14.12.2017 den Ansatz auf 15.000 € angehoben zum Aufbau sowie zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Kinder- und Jugendfeuerwehren. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen im Schornsteinfegerwesen ist mit Klageverfahren in Einzelfällen zu rechnen, für die auf Empfehlung der Aufsichtsbehörde Finanzmittel vorgesehen werden. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019 • PROBrandschutz (regio iT) 3.455,76 € • U-Cloud 149,08 € • Dezentrale Infrastruktur 509,80 € • Dezentrale Infrastruktur - ESX Host 2.891,70 € • Serverhosting Hermes 5.626,32 € Summe 12.632,66 €
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