Produkt 02.07.01 Leitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz Dezernat II Budgetverantwortung: Produktverantwortung: A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Frau Cremer; Tel.: 0241/5198-3800 Frau Schloemer; Tel.: 0241/5198-3810 Inhalte des Produktes: Beschreibung und Zielsetzung: ● Leitung und Koordinierung der Einsätze in den Bereichen Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz ● Annahme und Bearbeitung von Dienstleistungen für zuständige Behörden und Einrichtungen Zielgruppen: ● Einwohner/innen ● Rettungsdienst ● freiwillige und hauptamtliche Feuerwehren ● Hilfsorganisationen ● THW ● Krankenhäuser ● Polizei ● ärztlicher Notfalldienst Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 432190 545215 - 571550 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2019 2018 2017 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 0,200 0,000 0,200 0,340 0,140 0,200 0,200 0,000 0,200
Produkt 02.07.01 Leitstelle für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz Erläuterungen: Nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) und dem Feuerschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit der Leitstelle für den Feuerschutz zusammenzufassen (integrierte Leitstelle). Die Leitstelle ist so auszustatten, dass auch Großschadensereignisse bewältigt werden können. Die Leitstelle ist ständig besetzt und erreichbar. Nach Dienstschluss der Verwaltung ist sie Ansprechpartner für alle Bürger/innen. Im Bedarfsfall werden andere Ämter, externe Behörden oder Dienststellen informiert bzw. alarmiert. Sie lenkt alle Einsätze des Rettungsdienstes, wozu auch der Rettungshubschrauber gehört, arbeitet mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen, bietet nachbarschaftliche Hilfe und führt einen zentralen Krankenbettnachweis. Die StädteRegion Aachen ist gem. § 1 Abs. 1 Ziffer 35 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen Trägerin der städteregionalen Leitstelle. Gemäß § 3 Ziffer 3 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang und zur Regelung der Finanzbeziehungen wurde die Stadt Aachen (Berufsfeuerwehr) mit der Durchführung der Leitstellenaufgabe beauftragt. Die hierdurch bei der Stadt entstehenden, nachzuweisenden, angemessenen Kosten werden der StädteRegion in Rechnung gestellt.
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