Produkt 02.03.04 Bekämpfung von Schwarzarbeit Dezernat II Budgetverantwortung: A 32 - Amt für Ordnungsangelegenheiten Herr Desombre, Tel.: 2144 Produktverantwortung: Herr Desombre, Tel.: 2144 Inhalte des Produktes: Beschreibung und Zielsetzung: ● Vermeidung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch präventive und repressive Kontrollen sowie durch schnelle und zielgerichtete Maßnahmen bei festgestellten Verstößen ● Handwerksuntersagungen ● Tätigkeitsverbote ● Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ● Sicherstellung der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung zum Schutz der Allgemeinheit Zielgruppen: ● Einwohner/innen ● Gewerbetreibende ● Beschäftigte Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 456500 525120 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2019 2018 tatsächlich besetzt 2017 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 1,750 1,650 0,100 1,670 1,670 0,000 1,660 1,660 0,000
Produkt 02.03.04 Bekämpfung von Schwarzarbeit Erläuterungen: Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) regelt in § 2 I 1a, dass die Ordnungsbehörden (Kreise, kreisfreie Städte) für die Verfolgung und Ahndung gewerbe- und handwerksrechtlicher Verstöße zuständig sind. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit im Bereich unerlaubter Handwerks- bzw. Gewerbeausübung erfolgte zunächst auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt und Kreis Aachen. Seit dem 21.10.2009 wird diese Aufgabe in ihrer Gesamtheit durch die StädteRegion Aachen wahrgenommen. Dabei handelt es sich größtenteils um gewerbe- und handwerksrechtliche Anzeige- und Eintragungspflichtverletzungen. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 16 Handwerksordnung. Die Arbeitsgruppe war zunächst mit 4 Mitarbeitern besetzt (jeweils 2 aus Stadt und Kreis Aachen). Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses aus dem Jahre 2006 sind die personellen Rahmenbedingungen sukzessive bis heute auf derzeit 1,66 Stellen reduziert worden. Um Schwarzarbeit effektiv begegnen zu können werden Kontrollen auch an Wochenenden, Feiertagen oder zu Abend-/Nachtstunden durchgeführt. Aus aufgegriffenen Fällen ergeben sich häufig Folgefälle, die ihrerseits ermittlungstechnische Maßnahmen, wie z.B. Durchsuchungen, Beschlagnahmungen nach sich ziehen. Ein wesentliches Ziel ist hierbei, eine umfassende Präventionsarbeit bzw. Wege aus der Illegalität aufzuzeigen.
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