Dezernat II Budgetverantwortung: Produktverantwortung: A 33 - Ausländeramt Frau Grünewald; Tel.: 3300 Frau Grünewald; Tel.: 3300 Inhalte des Produktes: Produkt 02.03.05 Ausländerangelegenheiten Beschreibung und Zielsetzung: ● Regelung aufenthaltsrechtlicher Angelegenheiten von Ausländern einschl. Asylbewerbern ● Umsetzung der ausländerrechtlichen Bestimmungen zu Einreise und Aufenthalt ● Rückführung ausreisepflichtiger Personen, u.a. im Rahmen eines integrierten Rückkehrmanagements ● Maßnahmen zur Integration von Ausländern durch Vermittlung von Sprach- und Orientierungskursen ● Einbürgerungen und staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten ● Standesamtsaufsicht und Personenstandsangelegenheiten Zielgruppen: ● Ausländer/innen einschl. Asylbewerber/innen ● Aufsichtsbehörden/Bundes- und Landespolizei/Justitzbehörden/Sicherheitsbehörden ● caritative Einrichtungen und Organisationen ● Städteregionale Kommunen ● Sprachkursträger Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 448110 543922 456500 525120 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2019 2018 2017 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 46,600 41,600 34,700 85,500 38,900 80,500 38,900 75,800 41,100
Produkt 02.03.05 Ausländerangelegenheiten Erläuterungen: Teilprodukt 933200 "Aufenthaltsangelegenheiten" In der StädteRegion Aachen leben ca. 86.200 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, davon ca. 31.000 EU-Staatsangehörige (Stand: 31.03.2018). Durch die Erweiterung der Europäischen Union, vor allen Dingen durch die Osterweiterung, hat es einen vermehrten Zuzug u.a. aus Polen und Rumänien gegeben. Seit Gründung der StädteRegion hat sich die Zahl der in der Region lebenden ausländischen Staatsangehörigen um ca. 25.000 Personen erhöht. Dies ist auch begründet durch die Aufnahme von Asylsuchenden gerade in 2015. Lebten Ende 2009 noch ca. 250 Asylsuchende in der StädteRegion, so waren dies zu Spitzenzeiten 2016 ca. 6.600. Durch die Bearbeitung der Anträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind dies zum 30.04.2018 noch ca. 2.150. Der überwiegende Teil der Schutzsuchenden kommt aus dem arabischen Raum (naher/mittlerer Osten). Durch die hohe Anerkennungsquote der syrischen Flüchtlinge wird auch im Jahr 2018 mit einem verstärkten Zuzug im Rahmen der Familienzusammenführung zu rechnen sein. Gerade Angehörige aus den Flüchtlingscamps werden Visaanträge zur Einreise in das Bundesgebiet stellen. Ab dem 01.08.2018 ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen einer Kontigentierung möglich. Für die Integration wird die Vermittlung in die gesetzlich vorgegebenen Sprachkurse von entscheidender Bedeutung sein. Auch hier ist durch den Zuzug von Schutzberechtigten ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zur Vermittlung in die entsprechenden Integrationskurse deutlich erkennbar. Da die Anerkennungsquote aus anderen Staaten, hier vor allen Dingen aus dem nordafrikanischen Raum, sehr niedrig ist, kommt auf die Ausländerbehörden die große Herausforderung der freiwilligen Rückkehr aber auch der Abschiebungen zu. Das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW richtet regionale Rückkehrkoordinierungsstellen ein, deren Tätigkeit durch die kommunalen Ausländerbehörden sehr stark zu unterstützen ist. Neben diesen besonderen Aufgaben, die zu bewältigen sind, gibt es aufgrund einer sehr dynamischen Entwicklung in der Gesetzgebung, einen vermehrten Zuzug zum Zweck der Arbeitsaufnahme; derzeit in erster Linie aus den Balkanstaaten. Durch die vermehrte Umsetzung von EU-Richtlinien in den letzten Jahren wurde der Zuzug von Hochqualifizierten, Fachkräften und Selbständigen neu geregelt und vereinfacht. Weitere Regelungen werden folgen. Die Entwicklung im extremistischen und terroristischen Umfeld zeigt Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden. Absprachen und aufwendige Ermittlungen mit dem Ziel der Ausweisung gefährlicher Personen nehmen kontinuierlich zu. Gerade hier unterliegen die notwendigen Verfügungen einer besonderen Sorgfalt und rechtlich umfangreicher Ausführungen. Erkenntnisse über potentielle Gefährder werden zukünftig vermehrt an die Ausländerbehörden übermittelt und sind von dort zu beobachten und zu bewerten. Durch die Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien ergibt sich für die StädteRegion eine besondere aufenthaltsrechtliche Situation, die sich u.a. im Bereich der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aber auch in der Zurückführung nach dem Dublin III - Abkommen widerspiegelt. Kontrollen an den drei Grenzschutzstellen (Lichtenbusch, Vetschau und Aachen Hauptbahnhof) führen auch weiterhin zu vermehrten Aufgriffen unerlaubt eingereister Personen, unbegleitet minderjähriger Ausländer und unerlaubten Einreisen mit dem Ziel, einen humanitären Aufenthalt zu erreichen. Aufgrund der in Aachen liegenden Justizvollzugsanstalt mit einem Ausländeranteil von ca. 45% erklärt sich ein Teil der Abschiebungen in den letzten Jahren. Da es sich um Straftäter aus dem Bereich der Schwerstkriminalität handelt, sind entsprechende Ausweisungsverfügungen zu fertigen und Abschiebungen durchzuführen. Neben den Herausforderungen aus einem vermehrten Zuzug von Schutzsuchenden darf das "tägliche Geschäft" nicht außer Acht bleiben. Eine überregionale Bedeutung für die StädteRegion haben die in Aachen ansässigen Hochschulen. Um die Attraktivität des Hochschulstandortes zu unterstreichen wurde bereits in 2005 eine Außenstelle des Ausländeramtes für Studenten/Wissenschaftler und Familienangehörige eingerichtet. Der Kooperationsvertrag mit der RWTH Aachen bzgl. der räumlichen Anbindung an das International Office im Super C wurde in 2016 um weitere fünf Jahre verlängert. Außerdem wurde in diesem Tätigkeitsfeld eine vierte Stelle eingerichtet, die sich mit den Studierenden der FH Aachen beschäftigt. Der enorme Zuzug von Flüchtlingen hat im Ausländeramt insgesamt zu erheblichen personellen und finanziellen Mehraufwendungen geführt. Ende 2016 entstand weiterer Mehraufwand im Bereich der statistischen Auswertungen. Spezielle Personengruppen sind nach unterschiedlichen Kriterien, wie Aufenthaltsstatus, Herkunftsland, Altersstruktur, Wohnort etc. statistisch zu ermitteln. Dies bedeutet oft einen hohen Aufwand mit kurzen Berichtszeiträumen. Als Sofortmaßnahme wurden im Haushalt 2018 zunächst 5 zusätzliche Stellen, befristet für die Dauer von 2 Jahren, eingerichtet (SV 2017/0380). Außerdem beschloss der StädteRegionsausschuss die Durchführung einer Organisationsuntersuchung im A33 mit dem Ziel einer umfassenden Prüfung der organisatorischen und personellen Gegebenheiten. Zur Förderung und Steuerung einer nachhaltigen Integration wurde für Flüchtlinge mit Bleiberecht das Instrument der Wohnsitzregelung eingeführt. Zuweisungen zur Wohnsitznahme in einer festgelegten Kommune sind von den Ausländerbehörden umzusetzen.
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