Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts Dezernat III Budgetverantwortung: A 57 - Versorgungsamt Frau Hund, Tel.: 5701 Produktverantwortung: Herr Kreitz, Tel.: 5722 Frau Kelleter, Tel.: 5731 Inhalte des Produktes: Beschreibung: Auf Antrag des behinderten Menschen stellt die zuständige Behörde (seit 01.01.2008: Kreis Aachen/StädteRegion) das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung fest sowie einen Ausweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch und den Grad der Behinderung aus. Zielsetzung: Ordnungsgemäße Umsetzung der Aufgaben nach SGB IX Zielgruppen: schwerbehinderte Menschen in der StädteRegion Aachen Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 413100 bis 456110 541130 bis 543990 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2019 2018 2017 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 27,860 4,600 23,260 28,360 4,600 23,760 26,200 3,900 22,300
Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwerbehindertenrechts Erläuterungen: Die Aufgabe des Schwerbehindertenrechts wurde zum 01.01.2008 kommunalisiert. Mit dieser Kommunalisierung wurden die Beamten auf die kommunalen Körperschaften übergeleitet, wohingegen die Tarifbeschäftigten Bedienstete des Landes geblieben sind. Entsprechend dem Konnexitätsprinzip wurde mit Übernahme der Aufgaben ein Belastungsausgleich vom Land gewährt. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde wurden die Pauschalbeträge für Personal- und Sachkosten angehoben, waren jedoch immer noch nicht kostendeckend. Aufgrund der Ergebnisse der weiteren Evaluation 2014 wurden Anpassungen des Belastungsausgleiches (Reduzierung des Stellensolls mit der Folge von Kürzungen der Einnahmen aus dem Belastungsausgleich) und der Beweiserhebungspauschale (Erhöhung der Fallpauschale) vom Land vorgenommen. Die zugewiesene Personalstärke war bis jetzt stets unzureichend. Durch die Vorgabe des Stellensolls durch das Land wird die Personalsituation nochmals verschärft (erh. Personalmangel), so dass die StädteRegion zur Aufrechterhaltung der Aufgabe gezwungen ist, weiteres, zusätzliches städteregionales Personal einzusetzen (s. weitere Erläuterungen bei E/413100). Im Rahmen des Belastungsausgleiches wurde der Personalbedarf turnusgemäß zum 01.01.2017 für alle Kommunen überprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass der landesbezogene Personalbedarf gegenüber der Evaluation 2014 unverändert blieb. Aufgrund einer Veränderung bei der interkommunalen Verteilung des Personalbedarfs wurde jedoch der Anteil des Personalbedarfs der StädteRegion Aachen minimal angehoben. Darüber hinaus ergab die Evaluation, dass die übertragenen Aufgaben vorläufig auch weiterhin als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrzunehmen sind. Durch die dritte Verordnung zur Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vom 07.06.2012 wurde gesetzlich festgelegt, dass ab dem 01.01.2013 der Schwerbehindertenausweis auch als Identifikationskarte (Scheckkartenformat) ausgestellt werden kann. Ab dem 01.01.2015 ist der Ausweis nur noch in dieser Form auszustellen. Ab Januar 2012 wurde der bis dahin dem A 57 zugeordnete ärztliche Dienst dem Gesundheitsamt (A 53) zugeordnet. Das hatte zur Folge, dass für die beiden Beamtinnen sowohl die Personalkosten als auch deren Anteil an den vom Land erstatteten Pauschalbeträgen i.R. des Belastungsausgleichs im Budget des A 53 abzubilden sind (s. weitere Erläuterungen bei A/581900). Zu E/413100 "Allgemeine Zuweisungen vom Land (Belastungsausgleich)": Die Pauschalen des Belastungsausgleiches wurden den tariflichen Personalkostensteigerungen angepasst. Das optimierte Stellensoll wurde vom Land durch die Evaluation 2014 verringert und durch die Evaluation 2017 leicht angehoben. Aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern bzw. Landesbeschäftigten und Stundenreduzierungen steigt die jährliche Nachersatzpauschale, die das Land gewährt. Die Beweiserhebungspauschale wurde pro Fall von 56,00 € auf 63,50 € erhöht. Zu A/431100 "Verwaltungsgebühren": Aufgrund der Gebührensatzung der StädteRegion Aachen werden für die Erstellung von Kopien und Zweitschriften Verwaltungsgebühren erhoben. Zu A/500001 "Personalaufwendungen": Durch Ausscheiden und Umsetzungen von Mitarbeitern konnte in den letzten Jahren eine erhebliche Personalkostenreduzierung erzielt werden. Aufgrund freiwerdender Stellen von Landesbeschäftigten und städteregionalem Personal (Eintritt in den Ruhestand) müssen zur Aufrechterhaltung der Aufgabe Nachbesetzungen erfolgen. Da bei Ausscheiden eines Landesbeschäftigten durch das Land eine Nachersatzpauschale gezahlt werden muss, sind diese Personalkosten jedoch bisher refinanziert. Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 grundsätzlich den bedarfsorientierten Nach- und Neubesetzungen aufgrund des Ausscheidens von Landesbeschäftigten, der entsprechenden Erhöhung der Personalkostenaufwendungen, der Anpassung der Basisansätze sowie den erforderlichen Stelleneinrichtungen zugestimmt. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Das 2. Kostenmodernisierungsgesetz ist im August 2013 in Kraft getreten. Mit den Veränderungen ging aufgrund von Anhebungen der Gebühren und neuer Rechtsauslegung eine Kostensteigerung für die Kommunen einher. Aufgrund rückläufiger Fallzahlen kann aber der Ansatz für die Sachverständigen- und Gerichtskosten reduziert werden. Zu A/543190 "Vordrucke, Siegel, Plaketten etc. (Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat)": Der Umfang setzt sich aus neu auszustellenden Ausweisen aus laufenden Verfahren und dem Austausch von alten Ausweisen zusammen. Auf Wunsch des Antragstellers ist in jedem Fall der alte Ausweis, unabhängig von seiner Gültigkeitsdauer, gegen den Ausweis im neuen Format auszutauschen. Das neue Ausschreibungsverfahren hat ergeben, dass eine neue Firma mit der Erstellung u. Versand des neuen Schwerbehindertenausweises beauftragt wird. Die Verträge sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der neue Preis für die Erstellung der Ausweise soll aber in etwa mit dem derzeitigen Preis übereinstimmen. Zu A/581900 "Aufwendungen aus ILV mit dem A 53 (ärztlicher Dienst): Der Anteil des ärztlichen Dienstes am Belastungsausgleich wurde herausgerechnet. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019 • Wartungsvertrag für 1 Scanner und Wartungskosten Scanlizenzen 8.770 € (9 St. Scan-Lizenzen OS und 2 St. OS_Capture-Lizenzen) • uCloud Produktkosten Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": 2019 • Neuanschaffung/Austausch von Arbeitsplatzscannern und Lichtbildscannern 5.200 €
Haushaltssatzung 2019 Band II Produ
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Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 01.03.04 Dezernentin III f
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
freiwillig Dez. III KSt. 301000 Pro
Produkt 06.08.01 Kommunales Integra
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Haushaltsplan der StädteRegion Aac
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Produkt 03.09.01 Leistungen nach de
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
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Produkt 05.01.01 Leistungen nach de
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Teilfinanzhaushalt Produkt 050101 L
freiwillig A 50 KSt. 350000 Produkt
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Produkt 05.02.01 Grundsicherung nac
Teilergebnishaushalt Produkt 050201
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