Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950101: 421106, 421111 u. 429101 422103 u. 422107 533102 u. 533811 533201 TP 950110: 421106, 421111 u. 449603 422103, 422107 u. 449603 TP 950120: 421106 422103 TP 950130: 421106 TP 950140: 421106 u. 421111 422103 u. 422107 TP 950150: 421106 TP 950160: 421106 u. 421111 422103 u. 422107 448205 (422103), 448207 (422107), 448208, 448209, TP 950180: 448211 u. 448204 TP 950200: 422103 TP 950210: 422104 533102 u. 533811 533201 533102 533201 533102 b.533105 533102 533201 533102 u.533106 533102 533201 533102 u.533201 531861 531726 u. 531825 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2019 2018 tatsächlich besetzt 2017 Stellenanteile insgesamt 63,173 63,173 davon Beamte 32,558 32,558 tariflich Beschäftigte 30,615 30,615 64,113 34,558 29,555 Erläuterungen: 1. Leistungen nach dem SGB XII Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII für ● Leistungen zum Lebensunterhalt ● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ● Hilfen zur Gesundheit ● Eingliederungshilfe ● Hilfe zur Pflege ● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ● Hilfe in anderen Lebenslagen 1.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die regionsangehörigen (ra.) Kommunen delegiert mit Ausnahme der ● Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII ● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ● Heranziehung zum Unterhalt ● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden diesen monatlich erstattet. 1.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb von teil- und vollstationären Einrichtungen in der Zuständigkeit als örtl. Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtl. Träger auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtl. Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.
Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW 2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von bewohnerorientierten Aufwendungszuschüssen für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Pflegewohngeld). Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren. 3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen der ambulanten Dienste. Teilprodukt 950100 "Verwaltung": Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren": Das Land hat die Anerkennung von niederschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten auf die StädteRegion übertragen. Da im ersten Jahr der Aufgabenwahrnehmung sehr geringe Gebühreneinnahmen erzielt wurden, wurde der Ansatz angepasst. Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien": Die Jugendämter können neben den Sachkosten auch die Personalkosten abrechnen. Da erhebliche Kostenerstattungen für weit zurückliegende Zeiträume geltend gemacht werden, war der Planansatz der aktuellen Entwicklung anzupassen. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019 • Lämmkomm (Fa. Lämmerzahl) 57.500 € • U-Cloud Produktkosten 13.000 € insgesamt 70.500 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2019 • Vorbereitung der Einführung eines Nachfolgeverfahrens der Fachanwendung LÄMMkom 30.000 € • Einführung Online Datenspeicher 10.000 € insgesamt 40.000 € Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII)": Zu E/449602 "Leistungsbeteiligung an der Eingliederungshilfe": Aufgrund der kurzfristig erfolgten gesetzlichen Änderung in § 46 Abs. 7 SGB II wurde für das Jahr 2019 im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushalts eine Leistungsbeteiligung i.H.v. 3,3% anstatt der im Entwurf eingeplanten 10,2% der Unterkunftskosten (TP950310, SK 546101) berücksichtigt und auf diesem Niveau für die Folgejahre fortgeschrieben. Teilprodukt 950140 "Hilfe zur Pflege": Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen bereichen": Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert. Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsausgaben": (Pflegeportal) Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert. Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen" Zu A/531717 "Zuschüsse an Betreuungsvereine": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531724 "Frauen helfen Frauen": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531725 "Notruf für vergewaltigte Frauen": Zuschuss geht an "Rückhalt e.V." Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3) sowie SRT-Beschluss vom 14.12.2017 im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 (SV 2017/0538, Anhebung um 11.000 €). Zu A/531824 "Zuschüsse f senioren- u behindertenger Wohnen": Gem. Strukturkonzept 2015-2025 Anlage 3, Vorschlag Nr.010 wurde der Ansatz für 2017 deutlich reduziert, zur Abwicklung von Restbewilligungen. Die Pflegekassen haben die Leistungen übernommen. Deshalb wird es ab 2018 keine Zahlungen mehr geben. Zu A/531833 "Zuschuss Straffälligenhilfe": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531849 "Zuschuss Interventionsstelle häusliche Gewalt": Veranschlagung gem. SRT-Beschluss vom 08.12.2016 (SV-Nrn.: 2016/0262, 0262-E1, 0262-E2 und 0262-E3). Zu A/531854 "Förderung des Demenznetzes StädteRegion Aachen": Aufgrund der teilweise Auflösung des Amtes für Altenarbeit (A 54) wurden verbleibende Aufgaben auf das A 50 verlagert.
Anlage 2 Sach- Bezeichnung/Empfäng
A 54 Amt für Altenarbeit Budgetver
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Investitionen Produkt 030702 Fort-
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 57 Versorgungsamt Budgetverantwor
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwe
Teilfinanzhaushalt Produkt 050302 A
Investitionen Produkt 050302 Aufgab
Produkt 05.06.01 Aufgaben/Leistunge
Teilfinanzhaushalt Produkt 050601 A
freiwillig A 57 KSt. 357000 Produkt
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 05.03.04 Inklusion Dezernat
Teilergebnishaushalt Produkt 050304
freiwillig Inklusionsamt KSt. 35800
Produkt 05.03.06 Sozialplanung Deze
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
freiwillig Inklusionsamt KSt. 35800
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