Produkt 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II Erläuterungen: Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB II und zuständig für ● Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II ● Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 SGB II ● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II ● Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II ● Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II ● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Für die übrigen Aufgaben nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet (Beschluss SRT vom 07.10.2010, SV-Nrn. 2010/0343 und 2010/0343-E1). Die organisatorischen und personellen Strukturen des Jobcenters sind gegenüber der ARGE weitgehend unverändert geblieben. Im Hinblick darauf, dass dem Jobcenter auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen Personal nur durch die beiden Träger zugewiesen werden konnte, wurden die bisher in der ARGE tätigen Mitarbeiter der städteregionsangehörigen Kommunen zum 01.01.2011 von der StädteRegion übernommen und dem Jobcenter zugewiesen. Die StädteRegion Aachen trägt die Personalkosten für die eigenen Mitarbeiter. Für alle im Jobcenter tätigen Mitarbeiter erhält die StädteRegion Aachen eine Erstattung der Personalkosten. Teilprodukt 950310 "Leistungen für Unterkunft und Heizung" Zu E/405210 "Ausgleichsleistungen (Wohngeldersparnis des Landes)": Abweichend von der linearen Erhöhung orientiert sich der neue Ansatz am RE 2017 und der Prognose des Landkreistages NRW für 2018. Zu E/449111 "Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II": Die feste Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft liegt bei 26,4%, Nach § 46 Abs. 9 SGB beteiligt sich der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 an den flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten. Für das Jahr 2019 gibt es bisher keine Folgeregelung. Ob es zu einer Fortsetzung der Bundesbeteiligung kommen wird, ist zur Zeit unklar. So sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 09.04.2018 zur Bundesbeteiligungs- Feststellungsverordnung 2018 (BBFestV 2018) für 2019 keine flüchtlingsbedingte Bundesbeteiligung vor. (LKT-RS Nr. 264/18 vom 14.05.2018) Nach neuesten Informationen von Mitte Juni 2018 soll die Erstattungsregelung zunächst auf das Jahr 2019 verlängert werden. Dies würde einen Betrag von 7,3 Mio. € ausmachen, der als Erhöhungsbetrag berücksichtigt ist. Es muss allerdings auf das Risiko hingewiesen werden, dass bei gleicher Regelung wie in 2018 höchstwahrscheinlich der sog. "Überlaufmechanismus" greifen wird (Begrenzung der Gesamt-Bundeserstattung KdU auf 49% zur Vermeidung der Bundesauftragsverwaltung, überschießende Beträge werden nicht als Erstattung KdU sondern dann als Ust.-Anteile an die Kommunen geleitet), mit der Folge, dass ein entsprechender Betrag bei der Leistungsbeteiligung des Bundes in Abzug zu bringen wäre.
Produkt 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II Produkt/Teilprodukt/Sachkonto Bezeichnung Erstattungsquote 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II 950310 Leistungen für Unterkunft und Heizung E/449111 Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II E/449111 u. A/546101 Warmwasser Zwischensumme 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II 950301 Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung E/449103 u. A/545411 Verwaltungskosten SGB II 05.03.03 Besondere soziale Leistungen 950510 Leistungen nach dem BKGG E/449103 Verwaltungskosten für Bildung und Teilhabe für Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigte Zwischensumme 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II 950390 Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB II E/449106 Erstattung des Bundes für Leistungen Bildung und Teilhabe A/546801 Leistungen für Bildung und Teilhabe 05.03.03 950510 Leistungen nach dem BKGG E/449106 Bundeserstattung der Leistungen für Bildung und Teilhabe A/533811 Leistungen für Bildung und Teilhabe Erstattungsquote insgesamt 24,50% 1,90% 26,40% 1,00% 0,20% 1,20% Erstattung der Aufwendungen nach einem kommunalspezifischen Schlüssel 27,60% Die einzelnen Beträge werden getrennt voneinander in den Teilprodukten 950301, 950310 bzw. 950510 veranschlagt. Teilprodukt 950390 "Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB II" Zu E/449106 "Erstattung des Bundes für Leistungen Bildung und Teilhabe": Darüber hinaus wird nach § 46 Abs. 6 SGB II eine weitere Beteiligung an den Unterkunftskosten gezahlt zur Deckung der Aufwendungen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Leistungsberechtigte nach dem SGB II (TP 950390) und dem Bundeskindergeldgesetz (TP 950510). Seit dem 01.01.2015 wird die Bundesbeteiligung aufgrund des § 46 Abs. 6 - 7 SGB II i.V.m. § 6 a Abs. 1 Satz 2 AG-SGB II NW nach einem kommunalspezifischen Schlüssel verteilt. Da von der Auskömmlichkeit der Bundesbeteiligung ausgegangen wird, wurden Erträge in Höhe der erwarteten Aufwendungen veranschlagt (A/546801). Zu A/531520 "Kommunalprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe psychisch Kranker": Veranschlagung gem. Beschluss des SRT vom 13.12.2018 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2019. Zu A/531865 "Modellprojekt öffentlich geförderte Beschäftigung NRW": Dem Modellprojekt wurde mit VK-Beschluss vom 16.05.2017 zugestimmt. Das Projekt wird bis 31.01.2019 fortgesetzt. Zu A/531871 "Kommunalprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe": Veranschlagung gem. Beschluss des SRT vom 14.12.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018.
Investitionen Produkt 030702 Fort-
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 57 Versorgungsamt Budgetverantwor
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwe
Teilfinanzhaushalt Produkt 050302 A
Investitionen Produkt 050302 Aufgab
Produkt 05.06.01 Aufgaben/Leistunge
Teilfinanzhaushalt Produkt 050601 A
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Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 05.03.04 Inklusion Dezernat
Teilergebnishaushalt Produkt 050304
freiwillig Inklusionsamt KSt. 35800
Produkt 05.03.06 Sozialplanung Deze
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
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