118 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 05.04 Ozon in der Außenluft, Nordrhein-Westfalen nach Messstationen Definition Am 19. Juli 1999 ist die EU-Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (1. Tochterrichtlinie) in Kraft getreten. Sie löst die bisher geltenden EU-Richtlinien zur Luftqualität schrittweise ab. Am 13.12.2000 trat die Richtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16.11.2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid (2. Tochterrichtlinie) in Kraft. Grenzwerte für diese Schadstoffe waren bisher nicht in EU-Richtlinien geregelt. Die Richtlinien wurden auf der Grundlage der Richtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996 über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität (Luftqualitätsrahmenrichtlinie) erlassen und sind Teil eines integrierten Maßnahmepakets der Europäischen Gemeinschaft zur Luftreinhaltung. In einer weiteren Richtlinie über den Ozongehalt in der Luft (3. Tochterrichtlinie 2002/3/EG) wurden Zielwerte und Langfristziele für Ozon festgelegt. . Ozon (O 3 ) zählt zu den klassischen Schadstoffen in der Außenluft und ist wegen seiner Auswirkungen auf das Atemsystem von Bedeutung. Die Außenluftkonzentrationen werden vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen durch kontinuierliche telemetrische Luftqualitätsmessungen fest installierter Messstationen regelmäßig überwacht. Der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung liegt bei 180 µg/m 3 für den Stundenwert. Personen, die erfahrungsgemäß besonders empfindlich auf Ozon reagieren, wird empfohlen, Anstrengungen im Freien zu vermeiden. Der Alarmwert liegt bei 240 µg/m3 für den Stundenwert. Es wird generell empfohlen, ungewohnte körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden; von sportlichen Ausdauerleistungen im Freien wird abgeraten. Der Zielwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit geht von 8-Stundenmittelwerten aus, die in Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/ m 3 ) angegeben werden. Die Zielwerte sind in der 3. Tochterrichtlinie der EU – 2002/3/EG mit dem Ziel festgelegt worden, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt insgesamt zu vermeiden. Sie sollen - soweit wie möglich – bis zum Jahr 2010 erreicht werden. Datenhalter Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Datenquelle Kontinuierliche telemetrische Luftqualitätsmessungen Periodizität Jährlich Validität Durch die Messnetze werden die Daten weiträumig erfasst. Daher ist weder eine kleinräumige Interpretation noch die Ableitung einer individuellen Belastung zulässig. Kommentar Der Indikator wird als Länderindikator geführt. Falls die vorliegenden Daten bezüglich der Messstationen in anderer Form differenziert sind, kann der Indikator entsprechend angepasst werden. Bedingt durch außergewöhnliche Klimakonstellationen („Hitzewelle“) können die Ozonwerte einzelner Jahre erheblich vom langjährigen Mittel abweichen. Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 119 Indikator 05.04 Ozon in der Außenluft, Nordrhein-Westfalen nach Messstationen, 2013 Messstation Aachen-Burtscheid (Hintergrund) Eifel, Simmerath (Waldstation) Niederzier (Industriestation) Ozon (O 3 ) - Häufigkeit EU- Grenzwertüberschreitungen der Schwellenwerte (Einstundenwerte) des Zielwertes f. d. Gesundheitsschutz (8-Stundenwerte) Jahresmittelwert >180 µg/m 3 >240 µg/m 3 >120 µg/m 3 µg/m3 bei 20° C an an Stunden Stunden Stunden an Tagen Tagen Tagen 2 1 – – 78 18 48 – – – – 103 10 57 5 2 – – 79 17 47 Nordrhein-Westfalen 12 3 – – 318 0 42 Datenquelle/Copyright: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: Kontinuierl. telemetrische Luftqualitätsmessungen “–“ genau Null 70 65 µg/m³ 60 55 50 45 40 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Burtscheid Eifel Niederzier Abbildung 50: Ozon in der Außenluft in µg/m 3 , Jahresmittelwerte, Messstationen: Niederzier, Eifel (Simmerath) und Aachen-Burtscheid, 2003 - 2013
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