144 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Seit einigen Jahren ammmmpfiehlt die STIKO für die Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis, Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 4 Impfungen- Für die Grundimmunisierung gegen Pertussis sind nach wie vor 4 Impfungen erforderlich. Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffs kann die vierte Impfung für eine Grundimmunisierung entfallen. Bis dahin galt die Grundimmunisierung als abgeschlossen, wenn gegen Poliomyelitis und Hepatitis B jeweils 3 Impfungen vorlagen, gegen Diphtherapie, Tetanus und Haemophilus influenzae b jeweils mindestens 3 sowie gegen Pertussis 4 Impfungen durchgeführt wurden. Die neue Regelung wurde ab 2010 bei der Fortschreibung des vorliegenden Indikators übernommen. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.13 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 145 Indikator 7.13 Impfquote bezüglich Poliomyelitis, Tetanus, Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae b und Pertussis bei Schulanfängern, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013¹ Verwaltungsbezirk Untersuchte Schulanfänger insgesamt Kinder mit dokumentierten Impfungen* Kinder ohne dokumentierte Impfungen** Stadt Aachen 1.927 1.768 159 StR Aachen 2 2.670 2.421 249 Kreis Düren 2.311 2.049 262 Kreis Euskirchen 1.659 1.571 142 Kreis Heinsberg 2.074 1.927 147 Reg.-Bez. Köln 38.564 34.496 4.068 Nordrhein-Westfalen 3 150.154 137.952 12.202 Impfungen Verwaltungsbezirk Impfquote in % bei abgeschlossener Grundimmunisierung** Tetanus Diphtherie Hepatitis B Haemophilus influenzae b Poliomyelitis Pertussis Stadt Aachen 87,8 94,5 94,3 64,9 85,8 93,0 StR Aachen 2 94,1 95,7 95,7 82,9 92,7 95,0 Kreis Düren 89,1 90,1 90,0 83,8 87,3 89,8 Kreis Euskirchen 94,2 94,9 94,7 86,9 90,6 94,5 Kreis Heinsberg 94,4 97,3 97,3 83,9 97,1 97,3 Reg.-Bez. Köln 93,8 95,2 95,2 83,1 92,6 94,7 Nordrhein-Westfalen 3 94,2 95,5 95,5 86,4 93,0 95,2 ¹ Einschulungsjahrgang 2012/2013 ² StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen ³ Summe der meldenden Kreise * Impfbuch vorgelegt ** geänderte Berechnungsgrundlage (s. Kommentar) *** Impfbuch nicht vorgelegt Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule)
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