146 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KVF Definition Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik. In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Die Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen im Vorschulalter sollte im Alter von 15-23 Monaten mit zwei Impfungen abgeschlossen sein. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen, wird eine 2. Impfung vor der Vollendung des 2. Lebensjahres empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus. Die Windpocken- oder Varizellen-Impfung im Kindesalter wird seit 2004 empfohlen. Im August 2009 hat die STIKO auch die Empfehlung zu einer zweiten Varizellenimpfung im Alter von 15 bis 23 Lebensmonaten verabschiedet. Zuvor war nur auf eine mögliche zweite Impfung gemäß Herstellerangaben verwiesen worden. Die zweite Impfung ist wichtig, um Ausbrüche und Erkrankungen trotz Impfung (Durchbruchserkrankungen) zu verringern und die Übertragung des Virus auf empfängliche Personen weiter einzudämmen. Gemäß § 34 (11) IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragter Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln. Indikator 7.14 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfänger, die Impfdokumente zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch- Institut. Ein Vergleich zum Indikator 7.13, der die Trendentwicklung darstellt, ist gegeben. Datenhalter Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) Datenquelle Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) Periodizität jährlich, bezogen auf den Einschulungsjahrgang Validität Der Indikator bezieht sich auf die Inanspruchnahme von Impfungen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz. Es besteht Meldepflicht. Die Validität der Daten ist davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen. Im Indikator 7.6 liegen dagegen teilweise unvollständige oder keine Daten vor, da für die Inanspruchnahme der Krankheitsfrüherkennungsuntersuchungen bei Schulanfängern keine Meldepflicht besteht. Die Variable untersuchte Schulanfänger kann bei den Indikatoren, die auf der schulischen Eingangsuntersuchung als Datenquelle basieren, infolge von Datenübermittlungsfehlern schwanken. Kommentar Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 147 Indikator 7.14 Impfquote bezüglich Masern, Mumps, Röteln und Varizellen bei Schulanfängern, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013¹ Dokumentierte Impfungen Verwaltungsbezirk Unters. Schulanfänger insgesamt Kinder mit doku. Impfung.* Impfquote in % bei der 1. und 2. Impfung Masern Mumps Röteln Varizellen >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. >=1 Impf. >=2 Impf. Stadt Aachen 1.927 1.768 97,1 93,0 96,9 92,9 96,8 92,7 73,1 66,2 StR Aachen 2 2.670 2.421 97,9 94,8 97,7 94,6 97,9 94,6 84,0 78,3 Kreis Düren 2.311 2.049 98,0 95,3 97,9 95,2 98,0 95,3 75,5 68,3 Kreis Euskirchen 1.659 1.517 96,9 92,8 96,6 92,7 96,6 92,7 89,7 83,5 Kreis Heinsberg 2.074 1.927 99,0 96,6 98,9 96,5 99,0 96,6 78,7 60,1 Reg.-Bez. Köln² 38.564 34.496 97,2 94,0 96,9 93,8 97,0 93,9 84,3 77,5 Nordrhein-Westfalen 3 150.154 137.952 97,7 94,6 97,5 94,4 97,5 94,4 85,9 80,2 Datenquelle/Copyright: Landeszentrum Gesundheit NRW: Dokumentation der schulischen Eingangsuntersuchungen (Regelschule) ¹ ² ³ * Einschulungsjahrgang StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Summe der meldenden Kreise Impfbuch vorgelegt 100 in Prozent 90 80 70 60 50 40 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Abbildung 57: Mindestens 2-mal gegen Masern geimpfte Schulanfänger (in Prozent der Kinder mit Impfdokumentation), 2003 - 2013
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