148 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 7.23_01 Methadon-Substitutionsbehandlung - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition In NRW ab 1987 zunächst als wissenschaftlich begleitetes Erprobungsverfahren eingeführt, hat sich die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen inzwischen etabliert und bewährt. Zu beachten sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungs-Verordnung (BtMVV). Voraussetzung für die Substitution Opiatabhängiger ist gemäß § 5 Abs. 2 BtMVV das Vorliegen einer suchttherapeutischen Qualifikation des behandelnden Arztes. Diese wird von den Ärztekammern nach dem allgemeinen anerkannten Stand der Wissenschaft festgelegt (s. Richtlinie der Bundesärztekammer vom 22.März 2002). Ausnahme: bis zu drei Substitutionspatienten können bei regelmäßiger Hinzuziehung eines Konziliarius auch von einem Arzt ohne Fachkundenachweis betreut werden (§ 5 Abs. 3 BtMVV). Gesonderte Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen sind für die Substitution zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen (BUB-Richtlinien vom 28. Oktober 2002). Gemäß § 5 a BtMVV führt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) für die Länder als vom Bund entliehenes Organ ein Register mit Daten über das Verschreiben von Substitutionsmitteln (Substitutionsregister). Seit dem 1.7.2002 ist jeder Arzt, der eine Substitutionsbehandlung bei einem opiatabhängigen Patienten durchführt, verpflichtet, diese unverzüglich dem Substitutionsregister zu melden. Ebenfalls verpflichtend ist die Abmeldung, wenn die Behandlung beendet ist. Die An- und Abmeldeverpflichtung gegenüber dem Substitutionsregister besteht unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.). Im Indikator werden die Anzahl der substituierenden Ärzte insgesamt (gemäß § 5 Abs. 2 und 3 BtMVV) und die Anzahl der mit Methadon bzw. anderen Opiat-Ersatzmedikamenten substituierten Patienten im Regionalvergleich für den Zeitraum 1.1 bis 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres dargestellt. Dabei wird die Anzahl der Patienten nicht nach dem Wohnsitz der Patienten ausgewiesen, sondern dem Kreis oder der kreisfreien Stadt zugeordnet, in der sie substituiert werden. Datenhalter Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - Bundesopiumstelle Datenquelle Substitutionsregister Periodizität jährlich Validität Wegen der erforderlichen Genehmigung zur Substitutionsbehandlung wird eine vollständige Erfassung der substituierenden Ärzte vorausgesetzt. Die Vollständigkeit der Patientenzahlen hängt von der Einhaltung der An- und Abmeldepflicht der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ab. Da das Substitutionsregister alle gemeldeten Patienten, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten (privat, KV, ect.), ausweist, ist die Zahl der behandelten Patienten deutlich höher als im Indikator 7.23_01 des Jahres 2004, da in den dort genutzten Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen Privatpatienten nicht mit einbezogen waren. Kommentar Aufgelistet sind alle Ärzte, die nach § 5 Abs. 2 BtMVV mit suchttherapeutischer Qualifikation und nach § 5 Abs. 3 ohne Fachkundenachweis im jeweiligen Berichtszeitraum Substitutionsmittel verschrieben haben. Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 149 Indikator 7.23_01 Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Opiatersatzmedikamenten - Substituierende Ärzte, substituierte Patienten, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2014 (Zeitraum 01.01. bis 31.12.2014) Verwaltungsbezirk Substituierende Ärzte* Substituierte Patienten nach dem Verwaltungsbezirk, in dem sie substituiert werden insgesamt insgesamt je Arzt je 100.000 Einw. ** StR Aachen¹ 21 1.423 67,8 250,5 Kreis Düren 9 564 62,7 211,2 Kreis Euskirchen 4 270 67,5 141,9 Kreis Heinsberg 3 256 85,3 100,6 Reg.-Bez. Köln 145 10.134 69,9 228,9 Nordrhein-Westfalen 746 41.061 55,0 230,1 Datenquelle/Copyright: * Qualifikation gemäß § 5 Abs. 2, 3 BtMVV: Bundesinstitut f. Arzneimittel u. Medizinprodukte-(Bundesopiumstelle): ** Durchschnittliche Bevölkerung 2013 Substitutionsregister ¹ ab 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg StR Aachen* Abbildung 58: Substituierte Patienten je 100.000 Einwohner, 2004 - 2014, * seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
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