170 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung und sonstige Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken V Definition Indikator 8.27 fasst das Personal kommunaler Dienststellen der Gesundheitsverwaltung und der Einrichtungen der Gesundheitspflege, differenziert nach kreisfreien Städten und Kreisen, Geschlecht und dem Umfang des Beschäftigungsverhältnisses, zusammen. Gemäß den Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan kommunaler Haushalte gehören zu den Produktbereichen 412 Gesundheitseinrichtungen: • Ambulatorien, Bakteriologische und Chemische Untersuchungsanstalten als Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, Desinfektionsanstalten, Entseuchungsanstalten • Gemeindepflegestationen, Gemeindeschwesternstationen, Hebammenfortbildungskurse, Krankenpflegestationen, Sozialstationen • Altenpflegeseminare • Mütterberatungsstellen, Mütterschulungskurse • Sanitätsdienst • Ärztliche Auskunfts- und Beratungsstellen • Rettungsstationen, Rettungsstellen, Unfallmeldestellen, Unfallstationen • Beratung und Betreuung Drogenabhängiger 414 Gesundheitsschutz und –pflege: • Gesundheitsamt, Medizinalaufsicht, Apothekenaufsicht • Gesundheitsschutz, z. B. Verbraucherschutz, Seuchenvorsorge, Desinfektionen, Seuchenabwehr, Impfwesen • Gesundheitspflege, z. B. schulärztlicher und schulzahnärztlicher Dienst • Gesundheitserziehung und Gesundheitsberatung • Aufgaben auf dem Gebiet des Apothekenwesens, des Veterinärwesens, Fleischbeschau Zu den Teilzeitbeschäftigten zählen auch die geringfügig Beschäftigten und die Beschäftigten in Altersteilzeit (ATZ) – unabhängig von Modell (Block-, Teilzeitmodell) und Phase (Freistellungs- bzw. Arbeitsphase). Dabei werden sie über den gesamten ATZ-Zeitraum hinweg mit der Hälfte des tatsächlichen Umfangs der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Eintritts in das ATZ-Arbeitsverhältnis dargestellt. Beurlaubte Bedienstete sind hier nicht berücksichtigt. Vollzeitäquivalente sind das Aggregat der Vollzeitbeschäftigten sowie der über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) auf Vollzeitstellen umgerechneten Anzahl der Teilzeitbeschäftigten; geringfügig Beschäftigte, die keine Kennung des AZF haben, mussten dabei unberücksichtigt bleiben. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Personalstandstatistik Periodizität Jährlich, 30. Juni Validität Die Personalstandstatistik wird jährlich zum Stichtag 30. Juni als Vollerhebung durchgeführt. Folglich sind stichprobenbedingte Fehler ausgeschlossen. Bei einer Vollerhebung sind nicht- stichprobenbedingte Fehler (z. B. Messfehler) nicht völlig zu vermeiden, werden aber durch die Anbindung an die Personalabrechnungsstellen sowie durch entsprechend konzipierte Plausibilitätsprüfungen im Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) minimiert, so dass die Ergebnisse der Personalstandstatistik den hohen Qualitätsstandards der amtlichen Statistik im vollen Umfang genügen. Kommentar Gem. § 6 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG) vom 6. März 2006 (BGBl. I S. 439) führt IT.NRW jährlich zum Stichtag 30.Juni eine Erhebung über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber und dabei u. a. der Gemeinden und Gemeindeverbände durch (Personalstandstatistik). Im Indikator dargestellt werden ausschließlich Beschäftigte, die von den Kommunen bezahlt werden. Vom Land und den Bezirksregierungen bezahlte Beschäftigte sind derzeit nicht enthalten. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auch auf Vollzeitäquivalente umgerechnet. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 171 Indikator 8.27 Personal kommunaler Dienststellen (Gesundheitsverwaltung u. sonst. Einrichtungen der Gesundheitspflege) nach Geschlecht, Nordrhein- Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Personal der Gesundheitsverwaltung und der sonstigen kommunalen Einrichtungen der Gesundheitspflege Verwaltungsbezirk Vollzeitbeschäftigte Teilzeitbeschäftigte* Vollzeitäquivalente** weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. Stadt Aachen 3 8 5 – 5 8 StR Aachen¹ 26 25 75 3 71 27 Kreis Düren 15 9 39 1 38 10 Kreis Euskirchen 10 6 22 4 22 8 Kreis Heinsberg 19 13 26 1 33 14 Reg.-Bez. Köln 295 195 490 32 583 214 Nordrhein-Westfalen 1.496 1.090 2.226 215 2.820 1.210 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Personalstandstatistik "–" genau null * inkl. geringfügig Beschäftigter (sofern Produktzuordnung durch Berichtspflichtigen mitgeliefert) und Beschäftigter in Altersteilzeit ** über die Arbeitszeitfaktoren (AZF) jedes Beschäftigten errechnet 1 StR Aachen inkl. Stadt Aachen (2009 Fusion der beiden Gesundheitsämter zum Gesundheitsamt der StR)
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