26 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken M Definition Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung. Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt. Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wanderungsstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig. Kommentar Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000 Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind. Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31.12. des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 27 Indikator 2.11 Wanderungen der Bevölkerung, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Zuzüge Fortzüge Überschuss der Zu- (+) bzw. Fortzüge (–) Verwaltungsbezirk darunter: darunter: darunter: je 1.000 Einwohner je 1.000 Einwohner insgesamt je 1.000 Einwohner Ausländer je 1.000 Einwohner Ausländer je 1.000 Einwohner Ausländer je 1.000 Einwohner Stadt Aachen 74,7 26,3 68,7 19,6 + 1.585 + 6,1 + 6,6 StR Aachen 1 54,0 14,1 48,6 9,1 + 1.647 + 5,4 + 5,0 Kreis Düren 58,5 15,0 55,9 11,2 + 708 + 2,7 + 3,8 Kreis Euskirchen 58,0 11,5 55,2 8,9 + 542 + 2,8 + 2,6 Kreis Heinsberg 59,1 15,5 54,8 10,8 + 1.103 + 4,3 + 4,7 Reg.-Bez. Köln 61,4 19,4 56,3 14,6 + 22.553 + 5,1 + 4,8 Nordrhein-Westfalen 53,7 18,8 50,0 14,0 + 64.564 + 3,6 + 4,8 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Wanderungsstatistik 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen Anzahl je 1.000 Einwohner 9 6 3 0 -3 -6 -9 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Abbildung 8: Überschuss der Zu(+)- bzw. Fortzüge(-) je 1.000 Einwohner, 2003-2013
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