42 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken S Definition Der Indikator Wohngeldempfänger wird als Indikator der Armutsgefährdung verstanden. Wohngeld ist ein von Bund und Ländern getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird - gemäß des Wohngeldgesetzes - einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können. Anders als bei der Sozialhilfestatistik wird seit dem Jahr 2001 nicht der einzelne Empfänger als Merkmalsträger erfasst, sondern die wohnberechtigte Personengruppe (Haushalt), bei der es sich häufig um eine Wohn- oder Wirtschaftgemeinschaft handelt. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen und Wohnkosten, die bei zu bestimmenden Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, selbst nutzende Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Im Zuge der Reformierung des Sozialhilferechts gilt ab dem 1.1.2005 das Wohngeldgesetz (WoGG) vom 7.7.2005 (BGBl I). Ab dem Berichtsjahr 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Asylbewerberleistungen) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Dies hat auch zur Folge, dass Bezieher von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu den Wohngeldempfängern zählen. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Neben den „reinen“ Wohngeldhaushalten gibt es noch wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sog. Mischhaushalten. Dabei kann es sich einerseits um einen Haushalt handeln, in dem ein Empfänger von staatlichen Transferleistungen, der selbst nicht wohngeldberechtigt ist, mit wenigstens einer Person zusammen lebt, die wohngeldberechtigt ist. Andererseits kann der Antragsteller selbst wohngeldberechtigt sein, allerdings lebt im selben Haushalt wenigstens ein Transferleistungsempfänger. Rechtsgrundlage für die vierteljährlich durchzuführende Statistik ist der § 35 des Wohngeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I). Auskunftspflichtig sind die Bewilligungsbehörden der Städte und Gemeinden. Die Wohngeldempfängerhaushalte werden auf die Einwohner bezogen. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquelle Wohngeldstatistik Periodizität jährlich, 31.12. Validität Es wird von einer ausreichenden Datenqualität ausgegangen. Kommentar Der Indikator ist relativ ungenau, weil die regionale Haushaltsgröße unterschiedlich sein kann. Ist der Anteil der Ein-Personen-Haushalte sehr hoch, so ist die Wohngeldquote ggf. überhöht ausgewiesen. Die Höchstbeträge der zuschussfähigen Mieten bzw. Belastungen werden durch gesetzliche Bestimmungen in Abständen geändert. Dies ist bei der Betrachtung einer längeren Zeitreihe zu berücksichtigen. Auf Wohngeld besteht bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Wohngeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt, beginnend mit dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Die Zählung der Wohngeldempfängerhaushalte erfolgt am 31.12. des Jahres. Sie können nicht nach Geschlecht untergliedert werden. Mit den neuen Bestimmungen am dem Jahr 2005 hat sich die Zahl der Wohngeldberechtigten erheblich verringert und ist mit den Jahren davor nicht mehr vergleichbar. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 43 Indikator 2.24 Wohngeldempfänger (Haushalte), Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 - 2013 Wohngeldempfänger Verwaltungsbezirk Anzahl* 2011 2012 2013 je 1.000 Einwohner Anzahl* je 1.000 Einwohner Anzahl* je 1.000 Einwohner StR Aachen 1 5.717 10,1 5.058 8,9 4.239 7,4 Kreis Düren 2.087 7,8 1.840 6,9 1633 6,1 Kreis Euskirchen 1.874 9,8 1.704 8,9 1.369 7,2 Kreis Heinsberg 2.456 9,6 2.176 8,6 1.869 7,3 Reg.-Bez. Köln 38.504 8,7 34.445 7,8 29.606 6,7 Nordrhein- Westfalen 168.350 9,4 151.081 8,5 132.818 7,4 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Wohngeldstatistik * berechtigte Haushalte "●" 1 Zahlenwert unbekannt StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen 14 je 1.000 Einwohner 12 10 8 6 4 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt Aachen Kreis Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg StR Aachen* Abbildung 15: Wohngeldempfänger je 1.000 Einwohner, 2005 - 2013, * seit 2010 StR Aachen inkl. Stadt Aachen
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Die vielfältigen Angebote in den Sommerferien 2019 für Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath. Ein breites Spektrum von Ferienspielen vor Ort, Tagesangeboten bis hin zu Sprachreisen etc. gebündelt in einer Broschüre.
Die StädteRegion Aachen hat jetzt unter dem Titel „Foto-Koffer Europa. Europa in Bildern erzählt“ eine spannende Wanderausstellung vorgestellt. Sie beinhaltet mehr als 50 hochwertige Fotoprints aus dem Fundus der herausragenden Agentur Magnum Photos. Ganz unterschiedliche Bilder von 1945 bis in die Gegenwart sollen dabei vor allem junge Menschen dazu einladen, über Europa ins Gespräch zu kommen. Das Exposé zeigt die Werke und gibt auch organisatorische Hinweise.
Eine Foto-Ausstellung zur europäischen Geschichte und Identität nach 1945
Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote in der StädteRegion Aachen.
Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021
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Mit der Bildungszugabe fördert die StädteRegion Aachen den Besuch außerschulischer Lernorte für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ein Angebot, von dem jedes Jahr tausende Kinder und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen profitieren. Bildungseinrichtungen aus der StädteRegion Aachen können die finanzielle Unterstützung für interessante und spannende Angebote aus den Bereichen „Kunst und Kultur“, „Sport“ sowie „MINT und Nachhaltigkeit“ beantragen. Alle Angebote finden Sie im Katalog zur Bildungszugabe. Das E-Paper beinhaltet sämtliche aktuelle Angebote der BIldungszugabe, die gebucht werden können. Der Stand ist Juni 2020.
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Der gesamte Katalog der Bildungszugabe der StädteRegion Aachen (Stand: Dezember 2019)
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat I und Behördenleitung
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat III
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat IV
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat VI
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 dere StädteRegion Aachen – Band I, Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Behördenleitung und Dezernat I für Zentrale Dienste, Kommunalaufsicht und Controlling
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat II für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
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Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat V für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Der Band 1 der beschlossenen Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für 2018
Band II a des beschlossenen Haushaltes 2018 der StädteRegion Aachen (Haushalt nach der Organisationsstruktur)
Der beschlossene Haushalt 2018 der StädteRegion Aachen nach Produktstruktur
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat I
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Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat Städteregionsrat
Damit Zukunft passiert. Das Zunkunftsprogramm der StädteRegion Aachen macht leicht verständlich anhand von alltäglichen Situationen klar, welche Leistungen die StädteRegion für die Bürgerinnen und Bürger erbringt.
Die kommunalen Wirtschaftsförderungen der StädteRegion Aachen im Profil
Dienstleistung, die Wissen schafft! Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen mit FH Aachen und RWTH Aachen
Eine Reise zu Freunden! Bürgerfahrt der StädteRegion Aachen nach Jelenia Góra (PL) 10. bis 16. September 2017.
Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.
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