60 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVSf Definition Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung. Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist. Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben. Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres nach Kreisen und kreisfreien Städten und Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen. Datenhalter Deutsche Rentenversicherung Bund Datenquelle • Statistik über Rentenzugänge • Statistik über Rentenbestand Periodizität jährlich, 31.12. Validität Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Kommentar Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden. Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort des Frührentners vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen. Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge und -bestände. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 61 Indikator 3.40 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk weiblich männlich insgesamt Anzahl je 100.000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl je 100.000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte StR Aachen¹ 583 465,8 600 439,2 1.183 451,9 Kreis Düren 258 429,4 295 455,8 553 443,1 Kreis Euskirchen 230 523,8 264 578,2 494 551,6 Kreis Heinsberg 291 504,6 313 520,8 604 512,9 Reg.-Bez. Köln 4.533 440,7 4.514 425,5 9.047 433,0 Nordrhein-Westfalen 18.719 451,5 19.190 439,5 37.909 445,3 Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen Rentenbestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Verwaltungsbezirk Weiblich männlich insgesamt Anzahl je 100.000 weibl. aktiv Versicherte Anzahl je 100.000 männl. aktiv Versicherte Anzahl je 100.000 aktiv Versicherte StR Aachen¹ 5.356 4.279,3 5.493 4.021,0 10.849 4.144,5 Kreis Düren 2.595 4.319,5 2.819 4.355,7 5.414 4.338,2 Kreis Euskirchen 1.938 4.413,9 2.193 4.803,2 4.131 4.612,3 Kreis Heinsberg 2.532 4.390,6 3.192 5.311,1 5.724 4.860,4 Reg.-Bez. Köln 38.636 3.756,0 38.074 3.588,7 76.710 3.671,1 Nordrhein-Westfalen 169.813 4.095,9 179.144 4.102,9 348.957 4.099,5 Datenquelle/Copyright: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über Rentenzugänge, Statistik über Rentenbestand ¹ seit 2010 StädteRegion Aachen inkl. Stadt Aachen
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