64 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken GVf Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der zum 31.12. in den für die kreisfreien Städte und Kreise zuständigen Versorgungsämtern registrierten schwerbehinderten Menschen (Bestandszahlen) im Abstand von zwei Jahren erhoben. Zur Vergleichbarkeit der Angaben wird eine indirekte Altersstandardisierung vorgenommen (SMR). Als Standard gilt die Schwerbehindertenrate des Landes. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen. omit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen. Kommentar Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr schwerbehinderte Menschen ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 65 Indikator 3.45 Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Anzahl Schwerbehinderte Menschen weiblich männlich insgesamt je 100.000 weibl. Einw. SMR * Anzahl je 100.000 männl. Einw. SMR* Anzahl je 100.000 Einw. SMR * Stadt Aachen 12.217 9.703,5 1,07 11.404 8.300,2 0,91 23.621 8.971,2 0,99 StR Aachen 1 16.009 10.265,9 1,06 18.385 12.185,7 1,17 34.394 11.209,9 1,12 Kreis Düren 12.443 9.320,2 0,98 14.685 11.008,6 1,07 27.128 10.164,0 1,03 Kreis Euskirchen 7.894 8.213,6 0,85 9.455 10.048,7 0,95 17.349 9.121,4 0,90 Kreis Heinsberg 10.308 8.006,0 0,85 12.846 10.192,4 0,99 23.154 9.087,5 0,93 Reg.-Bez. Köln 195.867 8.670,5 0,94 203.717 9.347,5 0,93 399.584 9.002,9 0,93 Verwaltungsbezirk Nordrhein- Westfalen 874.345 9.593,1 1,00 897.614 10.261,6 1,00 1.771.959 9.920,5 1,00 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen * Standardized Morbidity Ratio: standardisiert an der Schwerbehindertenrate des Landes 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1,2 SMR 1,1 1 0,9 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 0,8 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 27: Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von 50 und mehr) im Vergleich zu NRW (Bezugswert NRW = 1), dargestellt als Standardized- Morbidity-Ratio - SMR (siehe Definition zum Indikator), 2003 - 2013
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