66 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken KGVf Definition Schwerbehinderung führt zu einer Einschränkung der gesunden Lebenserwartung und der Lebensqualität der Betroffenen. Um das Ausmaß von Schwerbehinderung bei Kindern auf regionaler Ebene zu erkennen, wurde der vorliegende Indikator zusätzlich in den Indikatorensatz aufgenommen. Schwerbehinderte Menschen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I. S. 1046, 1047) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Als Behinderung gilt die Auswirkung einer über sechs Monate andauernden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Unter Behinderung im Sinn des Schwerbehindertengesetzes ist die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung zu verstehen, die auf einem nicht der Regel entsprechenden körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Darunter ist der Zustand zu verstehen, der von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Schwerbehinderung bei Kindern ist häufig durch angeborene Fehlbildungen bedingt. Im vorliegenden Indikator wird die Zahl der schwerbehinderten Kinder (Bestandszahlen) angegeben, die zum 31.12. in den für die Kreise und kreisfreien Städtezuständigen Versorgungsämtern registriert sind. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen Statistik über schwerbehinderte Menschen Periodizität zweijährlich, 31.12. Validität Die für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Kreise und kreisfreien Städte führen Übersichten über die schwerbehinderten Menschen nach deren Wohnort. Schwerbehinderte Kinder haben einen Behinderungsgrad von mindestens 50 und besitzen einen gültigen Ausweis. Die Anträge werden in der Regel von den Eltern gestellt. Kommentar Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 67 Indikator 3.45_01 Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) nach Geschlecht, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Verwaltungsbezirk weiblich Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren je 100.000 der weiblichen Altersgruppe männlich je 100.000 der männlichen Altersgruppe insgesamt je 100.000 der Altersgruppe Stadt Aachen 126 901,0 201 1.390,5 327 1.149,8 StR Aachen 1 222 1.087,6 332 1.542,2 554 1.321,0 Kreis Düren 147 872,6 235 1.303,2 382 1.095,2 Kreis Euskirchen 107 857,4 158 1.203,3 265 1.034,7 Kreis Heinsberg 170 1.013,1 246 1.390,1 416 1.206,6 Reg.-Bez. Köln 2.920 1.010,6 4.510 1.481,2 7.430 1.252,1 Nordrhein-Westfalen 12.049 1.041,6 17.982 1.477,1 30.031 1.264,9 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Statistik über schwerbehinderte Menschen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen 1350 je 100.000 der Altersgruppe 1300 1250 1200 1150 1100 1050 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1000 2003 2005 2007 2009 2011 2013 Abbildung 28: Schwerbehinderte Kinder unter 15 Jahren (Grad der Behinderung von 50 und mehr) je 100.000 der Altersgruppe, 2003 - 2013
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