70 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 3.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Definition Das Risiko der Pflegebedürftigkeit wird durch die soziale Pflegeversicherung (SGB XI) abgesichert. Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI § 14) sind Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung mindestens sechs Monate lang nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten des täglichen Lebens auszuführen. Zuständig für Leistungen nach dem SGB XI sind die Pflegekassen (Krankenkassen). Stellt ein Versicherter einen Antrag auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, erfolgt zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nach den durch die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien konkretisierten gesetzlichen Vorgaben. Das Ergebnis seiner Prüfung teilt der MDK der Pflegekasse in einem Gutachten mit, dessen Inhalt durch die Begutachtungs-Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen vorgeschrieben wird. Dadurch soll eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sichergestellt werden. Der MDK ordnet den Versicherten, je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit eine der drei folgenden Pflegestufen zu (SGB XI § 15): • Pflegestufe I = erheblich Pflegebedürftige Personen mit mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens 2 Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. • Pflegestufe II = Schwerpflegebedürftige Personen mit mindestens dreimal täglichem Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. • Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige Personen mit einem täglichen Hilfebedarf rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Darüber hinaus wird in besonders schwerwiegenden Fällen die Pflegestufe III und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand (Härtefall) festgestellt. Die Entscheidung über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe trifft die Pflegekasse unter maßgeblicher Berücksichtigung des MDK- Gutachtens. Erstbegutachtungen beziehen sich auf die Neueinstufung (Ersteinstufung) in eine Pflegestufe im Berichtsjahr. Wiederholungsbegutachtungen werden in dem vorliegenden Indikator ausgeschlossen. Datenhalter • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe Datenquellen Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen Periodizität jährlich, 31.12. Validität Der MDK führt ein internes Qualitätssicherungsprogramm durch, so dass eine gute Datenqualität vorliegt. Kommentar Der vorliegende Indikator gibt Auskunft über die Zahl der durchgeführten Erstbegutachtungen im regionalen Vergleich. Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Es werden alle Erstbegutachtungen gezählt, für die eine der Pflegestufen I - III empfohlen wurde. Nicht im Indikator enthalten sind die als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuften Fälle. Während die Pflegestatistik eine Bestandsstatistik darstellt, gibt die Statistik der Pflege-Begutachtungen einen Überblick über die jährlich neu hinzukommenden Pflegebedürftigen (Zugangsstatistik). Deshalb kann der Verlauf der Pflegebedürftigkeit mit Wechsel zwischen den Pflegestufen nicht dokumentiert werden. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 71 Indikator 3.48_01 MDK-Pflegebegutachtungen nach Pflegestufen, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2013 Durchgeführte Erstgutachten nach Pflegestufen Verwaltungsbezirk insgesamt Stufe I Stufe II Stufe III je 100.000 Einw. insgesamt je 100.000 Einw. insgesamt je 100.000 Einw. Stadt Aachen 1.090 416,8 326 124,7 52 19,9 StR Aachen 1 1.478 482,3 415 135,4 58 18,9 Kreis Düren 1.484 555,8 421 157,7 79 29,6 Kreis Euskirchen 1.065 559,8 318 167,2 57 30,0 Kreis Heinsberg 1.171 460,1 283 111,2 57 22,4 Reg.-Bez. Köln 20.969 473,65 6.533 147,6 1.026 23,2 Nordrhein-Westfalen 87.989 493,1 25.310 141,8 3.339 18,7 Datenquelle/Copyright: MDK Westfalen-Lippe, MDK Nordrhein: Ergebnisse der Pflege-Begutachtungen 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg Abbildung 30: MDK-Pflegebegutachtungen, durchgeführte Erstgutachten für Pflegestufe III je 100.000 Einwohner, 2003 - 2013
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