74 Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen Indikator 3.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken ASV Definition Der Indikator gibt Auskunft über die Zahl von Pflegebedürftigen nach Art der durchgeführten Pflege (ambulant, vollstationär, Pflegegeldempfänger). Dargestellt werden neben dem Landesergebnis auch die entsprechenden Zahlen für die einzelnen Regionen (Kreise, kreisfreie Städte, Regierungsbezirke). Die Angaben erfolgen sowohl in absoluter Fallzahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohner. Als pflegebedürftig werden alle Personen erfasst, die aufgrund der Entscheidung der Pflegekasse bzw. privater Versicherungsunternehmen eine Pflegestufe (einschließlich Härtefälle) haben. Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen, die durch Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI zur ambulanten Pflege zugelassen sind und unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen. Stationäre Pflegeeinrichtungen sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach § 72 SGB XI zugelassen sind und in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden und vollstationär (ganztägig) und/oder teilstationär (tagsüber bzw. nachts) untergebracht und verpflegt werden können. Während in Indikator 3.49 die Pflegebedürftigen nach Geschlecht aufgeführt sind, wird im vorliegenden Indikator eine Untergliederung der Pflegebedürftigen nach der Art der Pflege vorgenommen, wobei ab dem Berichtsjahr 2009 die teilstationär versorgten Pflegebedürftigen nicht mehr aufgeführt werden. Datenhalter Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW) Datenquellen • Pflegestatistik • Fortschreibung des Bevölkerungsstandes Periodizität zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999 Validität Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Zur Qualitätssicherung werden von den Statistischen Landesämtern Eingangskontrollen der Statistikbelege auf Vollständigkeit vorgenommen. Eine hohe Datenqualität ist nur schwer zu erreichen, da es sich um eine Datenerhebung bei einer Vielzahl von Auskunftspflichtigen handelt, die sich durch das Ausscheiden oder durch das Gründen neuer Pflegeeinrichtungen ständig verändert. Die Daten gelten als valide. Kommentar In der Kategorie durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut sind Pflegebedürftige enthalten, die ausschließlich durch ambulante Pflegedienste versorgt werden, sowie Pflegebedürftige, die sowohl durch ambulante Pflegedienste als auch durch (Familien-)Angehörige versorgt werden (sog. Kombinationsleistungen). Um Doppelzählungen zu vermeiden, werden Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld, die bereits bei der ambulanten oder der vollstationären Dauer- bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt sind, bei der Zahl der Pflegegeldempfänger und Pflegegeldempfängerinnen nicht erfasst. Durch die Reformen der Pflegeversicherung im Sommer 2008 ist der Anreiz, Leistungen der teilstationären Pflege parallel zu Pflegegeld und/oder ambulanten Sachleistungen zu beziehen, deutlich angestiegen. Um Doppelerfassungen in der Summe der Pflegearten und damit eine Überhöhung der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen zu vermeiden, werden deshalb ab der Erhebung 2009 die teilstationär durch Heime Versorgten nicht mehr zusätzlich addiert. Bei den Angaben im Indikator handelt es sich um Bestandsdaten, der Bezug auf die Wohnbevölkerung erfolgt mit Stichtagsdaten zum 31.12. des Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Basisdaten zum Gesundheitszustand der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen 75 Indikator 3.49_01 Pflegebedürftige nach Art der Pflege, Nordrhein-Westfalen nach Verwaltungsbezirken, 2011 Pflegebedürftige davon: Verwaltungsbezirk Insgesamt* durch ambulante Pflegeeinrichtungen betreut in stationären/ teilstationären Pflegeeinrichtungen betreut je 100.000 Einwohner Pflegegeldempfänger** Anzahl je 100.000 Einw. Anzahl je 100.000 Einw. Anzahl je 100.000 Einw. Stadt Aachen 8.265 3.173,3 2021 776,0 2.263 868,9 3.981 1.528,5 StR Aachen 1 12.174 3.973,7 2.146 700,5 2.823 921,5 7.205 2.351,8 Kreis Düren 10.355 3.876,8 1.824 682,9 2.530 947,2 6.001 2.246,7 Kreis Euskirchen 7.236 3.796,6 1.557 816,9 1.962 1.029,4 3.717 1.950,2 Kreis Heinsberg 9.728 3.818,1 1.821 714,7 2.460 965,5 5.447 2.137,9 Reg.-Bez. Köln 133.931 3.038,9 27.376 621,2 36.969 838,8 69.586 1.578,9 Nordrhein- Westfalen 546.869 3.065,1 122.249 685,2 157.783 884,3 266.837 1.495,6 Datenquelle/Copyright: Landesbetrieb Information und Technik (IT.NRW): Pflegestatistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes * ohne Pflegebedürftige, die noch keiner Pflegestufe zugeordnet sind ** Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten 1 StädteRegion Aachen ohne Stadt Aachen je 100.000 Einwohner 2600 2400 2200 2000 1800 1600 1400 1200 Stadt Aachen StR Aachen Kreis Düren Kreis Euskirchen Kreis Heinsberg 1000 2003 2005 2007 2009 2011 Abbildung 32: Pflegegeldempfänger (Pflegebedürftige, die ausschl. Pflegegeld erhalten) je 100.000 Einwohner, 2003 - 2011
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