Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Deckungsmittel Budgetverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Produktverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Inhalte des Produktes:
Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 423110 551804 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2018 2017 tatsächlich besetzt 2016 Stellenanteile insgesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte Zu E/448202 "Erstattungsleistung der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der StädteRegion Aachen (Ausgleichszahlung)" und A/545219 "Erstattung an die Stadt Aachen i.Z.m.d. StädteRegion Aachen": Wesentlicher Grundpfeiler bei der Bildung der StädteRegion und der Übertragung der Aufgaben von der Stadt Aachen war die Sicherstellung der Finanzneutralität. Im Doppelhaushalt 2015/2016 war dazu ein Ausgleichsbetrag von der Stadt Aachen an die StädteRegion in Höhe von 4 Mio. € eingeplant. Dieser beruhte auf den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Erfahrungswerten der Vorjahre. In 2015 und 2016 hat sich aber herausgestellt, dass auf Basis der Finanzierungsregelungen im Gegenteil ein erheblicher Betrag in einer Größenordnung von 11 bis 12 Mio. € von der StädteRegion an die Stadt Aachen zu leisten war. Für 2017 konnte dieser Ausgleichsbetrag erstmals detailliert ermittelt und mit 23 Mio. € veranschlagt werden. Aufgrund verschiedener Veränderungen gegenüber dem Haushalt 2017 (z.B. erhebliche Senkung der Regionsumlage wie auch der LVR-Umlage) ergibt sich für 2018 ein Betrag von rd. -17,5 Mio. €. Zu E/461200 "Zinserträge von Gemeinden/GV": Für das der Stadt Herzogenrath aus dem Strukturhilfefonds 1997 gewährte Darlehen für das Projekt "Stadtteilbetrieb" werden Zinsen in der veranschlagten Höhe erwartet. Zu E/461700 "Zinserträge von Kreditinstituten": Im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau und den negativen Kassenbestand kann kaum noch mit Zinseinnahmen aus Geldanlagen gerechnet werden. Zu E/461800 "Zinserträge vom sonstigen inländischen Bereich": Veranschlagt sind hier die Zinsen für gewährte Bedienstetendarlehen. Die Tilgungseinnahmen sind bei E/131822 "Abgänge sonstige Ausleihen (Mitarbeiterdarlehen)" veranschlagt. Zu A/505100, A/505200, A/506100, A/507100, A/507200, A/507600, A/507700, A/515100, A/515200, A/516100, A549916 sowie E/458200 und E/458201 "Personalrückstellungen": Die Personalrückstellungen waren bis einschl. dem Haushaltsjahr 2016 nicht in der richtigen Höhe veranschlagt. Für 2017 wurden erstmals realistische Werte haushaltsmäßig berücksichtigt und in 2018 fortgeschrieben. Zu A/551500 "Zinsaufwendungen Landesdarlehen": Aufgrund einer Entscheidung des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes NW sind im Zusammenhang mit dem Bau des
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