Produkt 02.05.01 Rettungsdienst Dezernat II Budgetverantwortung: Produktverantwortung: A 32 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Frau Cremer; Tel.: 02473/9696-112 Frau Schloemer, Tel.: 02473/9696-119 Inhalte des Produktes: Beschreibung und Zielsetzung: ● Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und Sicherstellung des Krankentransportes ● Vorkehrungen für die Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze Zielgruppen: ● Notfallpatienten ● Kranke und Verletzte ● Betroffene eines Massenanfalls von Verletzten Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 432190 456500 441190, 481810, 481820 521110 bis 571560 525120, 525500, 543160, 543163 011008, 071231, 081110 542299 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2018 2017 2016 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 12,800 4,490 8,310 12,200 3,990 8,210 11,940 3,990 7,950
Produkt 02.05.01 Rettungsdienst Erläuterungen: Zur Erfüllung des Auftrags des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) ist eine ständige Überprüfung der Struktur und der Organisation des Rettungsdienstes - vor allem der personellen und materiellen Ressourcen - notwendig. Als Grundlage hierfür dient der am 12.12.2013 vom Städteregionstag verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan, in dem insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festgelegt ist. Er ist Grundlage für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungsdienstbereich. Der Rettungsdienstbedarfsplan wird derzeit fortgeschrieben. Die Fortschreibung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten. Zum 01.01.2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notallsanitätergesetz - NotSanG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" einschl. der Ausbildung und ersetzt das Rettungsassistentengesetz. Rettungsassistenten, können bis zum 31.12.2020 die Qualifikation durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erlangen. Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde bezüglich der Notfallsanitäterausund weiterbildung entsprechend ergänzt. Die Vorhaltung für den Grundbedarf ist nicht ausreichend für die Abdeckung rettungsdienstlicher Betreuungen bei größeren Veranstaltungen, länger andauernden Lagen (z.B. Evakuierungen) und erst recht nicht für die Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze. Als Grundlage einer adäquaten Reaktion auf den "Massenanfall von Verletzten" hat der Kreistag im Juni 1999 das "Konzept zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze" beschlossen, in dem die notwendigen personellen und materiellen Vorhaltungen beschrieben sind. Das jeweils fortgeschriebene Konzept ist Anlage des Rettungsbedarfplans. Nach dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) i.V. m. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen ist die StädteRegion Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 Trägerin des Rettungsdienstes. Gemäß der vorgenannten Vereinbarung zur Aufgabenübertragung wurde die Stadt Aachen mandatiert, Aufgaben des Rettungswesens auf dem Gebiet der Stadt Aachen für die StädteRegion Aachen wahrzunehmen. Die im Produkt veranschlagten Aufwendungen und Erträge beziehen sich demnach auf den Rettungsdienst der StädteRegion Aachen ohne Berücksichtigung der Haushaltsansätze der Stadt Aachen für die mandatierten Aufgaben im Stadtgebiet Aachen. Zu E/432190 "Sonstige Benutzungsgebühren", A/545853 "Erstattung personalabhängiger Sachkosten an Krankenhäuser" und A/545854 "Erstattung der Kosten des Notarztsystems an Krankenhäuser" sowie A/545857 "Erstattung: der Kosten für die Durchführung des RD an Hilfsorganisationen" Der SRT hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 - auf der Basis des SRA-Beschlusses vom 28.11.2013 (SV-Nr.: 2012/0439) - die vorerwähnten Haushaltsansätze verändert. Im Zuge der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 hat der SRT am 14.12.2017 die Haushaltsansätze für das Jahr 2018 angepasst. Zu A/531706 "Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge (Notfallseelsorge)": Die bisher im Produkt 07.01.01 "Öffentlicher Gesundheitsdienst" bereitgestellten Haushaltsmittel (10.250 €) wurden mit Wirkung vom Haushaltsjahr 2012 ins Produkt 02.05.01 "Rettungsdienst" verlagert. Dieser Betrag wird nicht durch Gebühren refinanziert. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2018 • Cobra-Krankentransporte 31.000,00 € • Statistik-Modul (Applikationsserver) 5.630,00 € • Cobra-Digitale Archivierung 11.455,00 € • Fahrzeugverwaltung 2.850,00 € • Fortbildung Notfallsanitäter per E-Learning 3.480,00 € Summe 54.415,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende IT-Projekte benötigt: 2018 • COBRA-Upgrade auf V 4.12 (regio iT/Fa. ISE) 6.000,00 € • Statistik-Modul 22.500,00 € • Fortbildung Notfallsanitäter per E-Learning 21.000,00 € • COBRA-Schnittstelle zu OS/ECM (regio iT/Fa. Optimal Systems/Fa. ISE) 5.000,00 € Summe 54.500,00 €
Haushaltssatzung 2018 Band II Produ
Teilergebnishaushalt Dezernat 2 Dez
Dezernent II für Finanzen, Sicherh
Produkt 01.03.03 Dezernent II für
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