Produkt 04.06.02 Kultur Erläuterungen: Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land": Es werden für das Jahr 2018 Zuwendungen zu den Projekten "Kultur & Schule" in Höhe von 86.000 € erwartet. Diese Mittel werden in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet (durchlaufende Posten). Zu E/446400 "Teilnehmerbeiträge (Erträge aus Kartenverkauf)": Der SRT hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015/2016 beschlossen, zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung für Erträge aus dem Kartenverkauf einen Haushaltsansatz in Höhe von 10.000 € im Haushalt zu berücksichtigen. Zu A/501900 "Gehalt sonstige Beschäftigte": Aufgrund der Förderbestimmungen für Projektarbeit - und daraus bedingt die Notwendigkeit der Co-Finanzierung durch die Städte- Region wurde 2003 diese Haushaltsstelle eingerichtet. Da sich durch die Praxis der vergangenen Jahre erwiesen hat, dass Anträge oft sehr knapp vor Ablauf des Haushaltsjahres genehmigt wurden, soll damit die Aufgabenerfüllung ermöglicht werden. Bedingt durch den gestiegenen verwaltungstechnischen und personellen Aufwand bei der Organisation und Durchführung des Kulturfestivals wird die Möglichkeit, ein freiwilliges kulturelles Jahr bei A 16 abzuleisten, auch 2018 angeboten. Zu A/543905 "Projekt- und Sachkosten KuK": Das Projekt "KuK - Kulturelles Gründerzentrum für Künstler/innen" wurde mit Bescheid vom 19.09.2002 vom Land NW gefördert. Im Sachkonto dargestellt ist der Eigenanteil der StädteRegion Aachen zu den Projekt- und Sachkosten des KuK-Zentrums. Zu A/543965 "Kulturfestival": Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 16.12.2010 die Trägerschaft für das Kulturfestival übernommen und beschlossen, für die Durchführung des Festivals die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Gemäß SRA-Beschluss vom 08.12.2011 (SV-Nr.: 2011/0406) in Verbindung mit dem SRT-Beschluss vom 15.12.2011 (SV-Nr.: 2011/0442) wurde der Haushaltsansatz um 20.000 € auf 70.000 € angehoben. Der SRT hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015/2016 beschlossen, den Haushaltsansatz um weitere 20.000 € auf 90.000 € anzuheben. Zu A/543974 "Kulturprojekte": Die Mittel dieses Sachkontos werden für kulturelle Projekte ausgegeben, die überwiegend in den Kommunen der StädteRegion Aachen stattfinden. Darüber hinaus werden über dieses Sachkonto euregionale Projekte kofinanziert. Zur Unterscheidung der einzelnen Projekte wurden auf diesem Sachkonto verschiedene Kostenstellen eingerichtet, wie z.B. die Kostenstelle 516001 "Kulturrucksack". Die StädteRegion wurde 2012 in das Landesprogramm Kulturrucksack aufgenommen, das bis 2015 fortgesetzt werden soll. Die Projekte an den Schulen werden zu 100% gefördert. Die Zuwendung des Landes wird über die StädteRegion an die Schulen weitergeleitet (durchlaufende Posten). Zu A/543980 "Kultur und Kulturwirtschaft": Nach Abschluss des Projektes "EMA: Economy meets art" sollen die daraus resultierenden und nach wie vor bestehenden Netzwerke weiterhin gepflegt und nachhaltig ausgebaut werden. Es sollen weitere Professionalisierungsworkshops (Marketing, Nutzung der Synergieeffekte usw.) angeboten werden und es ist ein Wettbewerb mit der Vergabe des EMA-Preises geplant. Zu A/543986"Kulturhauptstadt Maastricht - VIA 2018" Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 18.07.2013 beschlossen, sich gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland, der Stadt Aachen und den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg an den Kosten des Projektes "Maastricht, Kulturhauptstadt Europas" zu beteiligen. Der kommunale Anteil wird von den vier Kreisen zu gleichen Teilen aufgebracht. Die Höhe des Anteils der StädteRegion wird je 40.000 € für die Jahre 2014 - 2018 betragen. Dieser Betrag soll für euregionale Projekte im Sinne der VIA 2018 angesehen werden. Es handelt sich hierbei konkret um das Projekt "Signal X". Der SRT hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2015/2016 beschlossen, den Anteil der StädteRegion für die Jahre 2014 - 2018 zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung auf jeweils 10.000 €/Jahr zu reduzieren. Im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2017 am 06.04.2017 hat der SRT den Ansatz gestrichen. Zu A/543997 "Aufwendungen SeptemberSpecial": Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Zu A/543998 "Aufwendungen Chorbienale": Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2017 den Entwurfsansatz von 15.000 € um 10.000 € auf 25.000 € angehoben. Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsausgaben": Die Haushaltsmittel sind vorgesehen für Veranstaltungen (3.000 €), Workshops und Fachtagungen (1.000 €), Sachkosten für sonstige Projekte (2.500 €) sowie sonstige Ausgaben (500 €).
Teilergebnishaushalt Produkt 040602 Kultur, Projektentwicklung, Forschung Nr. Bezeichnung Ergebnis 2016 Haushaltsplan der StädteRegion Aachen Ansatz 2017 Ansatz 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 01 Steuern u. ähnliche Abgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 02 + Zuwendungen u. allgemeine Umlagen 95.279,47 97.000,00 97.000,00 97.970,00 98.950,00 99.939,00 03 + Sonstige Transfererträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 9.712,71 9.600,00 8.250,00 8.333,00 8.417,00 8.502,00 06 + Kostenerstattung, Kostenumlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 08 + Aktivierte Eigenleistung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 09 +/-Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 = Ordentliche Erträge 104.992,18 106.600,00 105.250,00 106.303,00 107.367,00 108.441,00 11 - Personalaufwendungen -249.641,94 -277.398,00 -270.095,00 -272.796,00 -275.524,00 -278.280,00 12 - Versorgungsaufwendungen -7.419,73 -9.731,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13 - Aufwendungen f. Sach-/Dienstleistungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 14 - Bilanzielle Abschreibung -292,30 -194,00 -254,00 -257,00 -260,00 -263,00 15 - Transferaufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -311.915,95 -342.473,00 -363.623,00 -341.927,00 -345.264,00 -348.634,00 17 = Ordentliche Aufwendungen -569.269,92 -629.796,00 -633.972,00 -614.980,00 -621.048,00 -627.177,00 18 = Ordentliches Ergebnis -464.277,74 -523.196,00 -528.722,00 -508.677,00 -513.681,00 -518.736,00 19 + Finanzerträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 21 = Finanzergebnis (=Zeilen 19 und 20) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 22 = Ergebnis der laufenden Verw (=Zeilen 18 und 21) -464.277,74 -523.196,00 -528.722,00 -508.677,00 -513.681,00 -518.736,00 23 + außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 24 - außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 26 = außerordentliches Ergebnis (=Zeilen 23 und 24) Jahresergebnis vor interner Leistungsverrechnung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -464.277,74 -523.196,00 -528.722,00 -508.677,00 -513.681,00 -518.736,00 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen -51.101,71 -61.793,00 -68.180,00 -68.862,00 -69.550,00 -70.245,00 29 = Jahresergebnis (=Zeilen 26, 27, 28) -515.379,45 -584.989,00 -596.902,00 -577.539,00 -583.231,00 -588.981,00 30 Nachr: Verrechn. von Ertr./Aufw. mit der allg.Rück 31 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 32 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 33 Verrechnungssaldo (=Zeilen 31 und 32) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
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