Produkt 06.02.01 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) Dezernat V Budgetverantwortung: A 51 - Amt für Kinder, Jugend und AL Heyn, Tel. 2488 Familienberatung Produktverantwortung: Frau Werden-Bergs, Tel. 2461 Herr Lanser, Tel. 2150 Frau Beckmann, Tel. 2149 Inhalte des Produktes: Beschreibung: Das Produkt umfasst Aufgaben/Leistungen für den Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath). Die Produktverantwortung ist den AGL's übertragen (ASD, PKD, Baby-Besuchsdienst, Amtsvormundschaft/-pflegschaft: Frau Werden-Bergs; EGH und Familienbildung: Herr Lanser, wirtschaftliche Jugendhilfe, wirtschaftliche Eingliederungshilfe, Beistandschaften: Frau Beckmann). ● Beratung und Information für Familien, Paare, Jugendliche zu Erziehungs-, Trennungs- und Scheidungsfragen. Durch Beratung, Begleitung und Unterstützung wird die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie die Stärkung und Erhaltung der Erziehungskraft der Familie erreicht. ● Hilfen zur Erziehung in Form von ambulanten Angeboten, teil- bzw. stationärer Unterbringung und sonstigen Wohnformen sowie die Unterbringung in Pflegefamilien oder Erziehungsstellen. ● Eingliederungshilfe für seelisch behinderte/von seel. Behinderung bedrohte Kinder, Jugendliche und junge Menschen in Form von ambulanten Hilfen und teil- bzw. stationären Hilfen in Einrichtungen. ● Hilfen für junge Volljährige als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung (Verselbstständigung). ● Führung von bestellten Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegschaften sowie Beurkundungen und Beglaubigungen ● Der Baby-Besuchsdienst besucht alle neugeborenen Babys in den Familien im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der StädteRegion (Babybegrüßungspaket, Beratung, Schutzauftrag). ● Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII. ● Netzwerk frühe Hilfen (Netzwerkarbeit, präventive Angebote im Rahmen der frühen Hilfen wie Babybesuchsdienst, 'Familienhebammen, präventive Angebote freier Träger) Zielsetzung: ● Ein Erstgespräch und damit Einschätzung der Situation erfolgt innerhalb von 2 Wochen. ● der Anteil der Heimunterbringungen liegt jährlich bei max. 15% aller Hilfen zur Erziehung (ohne Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII). Zielgruppen: Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, junge Volljährige im Jugendamtsbereich, Träger von Einrichtungen, Anbieter ambulanter Hilfen. Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) GemHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) GemHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) GemHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 951300: 421101 533139 bis 533146 533203 bis 533208 446400 533147 414100 531856 TP 951310: TP 951330: Bewirtschaftungsregeln Personelle Ausstattung 422102 533149 bis 533209 421101 und 422102 533145 bis 533210 Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2018 2017 2016 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 30,510 28,800 29,890 6,560 6,640 6,560 23,950 22,160 23,330
Produkt 06.02.01 Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-, Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU) Erläuterungen: In den letzten Jahren ist das Angebot der erzieherischen Hilfen zum einen quantitativ größer und zum anderen vielfältiger geworden, um den gesellschaftlichen Veränderungen, dem Wandel der familiären Strukturen, den zunehmend komplexen Problemlagen in Familien mit Situationen überforderter, verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlichen und der individuellen Erziehungsfähigkeit der Eltern Rechnung zu tragen. Angesichts einer Ausweitung der Anbieter und einer Ausdifferenzierung der Angebote bei ambulanten, teilstationären sowie stationären Hilfen gilt es, die fallbezogen geeignete Unterstützung einzusetzen, damit Eltern in die Lage versetzt werden, ihre Kinder bei der Entwicklung und Entfaltung einer gesunden Persönlichkeit zu unterstützen. Diesem Anspruch trägt die StädteRegion Aachen bereits seit 1995 im Rahmen des Projektes "Alternativen zur Heimunterbringung", in der Fortschreibung "Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe" und im Rahmen des Zukunftsprogramms der StädteRegion Aachen im Handlungsfeld Kinder, Jugend und Familie Rechnung. Zu Teilprodukt 951300 "Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung (diff. RU): Zu A/500001 "Personalaufwendungen": Personalmehrbedarf im Umfang von 2,0 Stellen in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe als Folge der Aufgabenentwicklung gemäß KJHA-Beschluss vom 30.09.2015 und SRA-Beschluss vom 01.10.2015 (Erhöhung der Personalaufwendungen (Basiswert) in der diff. RU um 115.000 €/Jahr; SV-Nr.: 2015/0339). Personalmehrbedarf im Umfang von 2,5 Stellen (1,0 ASD, 1,0 Amtsvormundschaft, 0,5 WiHi) aufgrund der Flüchtlingssituation, hier insbesondere zur Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern - UMA -, SRT-Beschluss vom 22.10.2015 (SV-Nr.: 2015/0353), KJHA-Beschluss vom 02.12.2015/SRA-Beschluss vom 03.12.2015 (SV-Nr: 2015/0443). Den Personalmehraufwendungen (zusammen rd. 150.000 €) stehen Erträge von 3.100 € pro Jahr und UMA (Stichtagsermittlung) gegenüber (vgl. E/421101). Zu A/533142, A/533143 und A/533204 "Leistungen der Jugendhilfe außerhalb und innerhalb von Einrichtungen": Die Jugendhilfe ist zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA gemäß den seit 01.11.2015 geänderten Vorschriften des SGB VIII verpflichtet. Die Aufwendungen werden über die Sachkosen der HzE abgerechnet; die Ansätze wurden entsprechend erhöht. Die Aufwendungen werden von der Landesstelle in vollem Umfang erstattet, so dass in gleicher Höhe Erträge veranschlagt sind (vgl. E/421101). Zu A/533160 "Aufwendungen für Produktionsschulen": Das Förderangebot der Produktionsschule NRW wendet sich an Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule ohne ausreichende Betriebs- und Ausbildungsreife verlassen haben und bei denen davon auszugehen ist, dass die Regelangebote der Berufsvorbereitung nicht zum Integrationserfolg führen. Ziel ist es, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Aufnahme einer Ausbildung bzw. Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Verknüpfung von Arbeiten und Lernen in realen/betriebsförmigen Dienstleistungs- und Produktionsprozessen heranzuführen. A 51 hat zwei Plätze gebucht. Zu A/533502 "Allgemeine Förderung der Erziehung in Pflegefamilien und Erziehungsstellen (Wochenendseminare)": Im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2012/2013 hat der Städteregionstag am 15.12.2011 die Anhebung des Haushaltsansatzes um 5.400 € auf 19.400 € beschlossen. Weitere Erhöhung der Sachkosten um 4.200 € (Raummiete, Fahrtkosten, Verpflegung etc.) zur Finanzierung des Projektes "Vor dem Anfang starten" für Pflegekinder. Auf Pflegekinder aus dem Jugendamtsbereich entfällt dabei ein Anteil von 1.200 €. Die restlichen 3.000 € werden den anderen Jugendämtern für die Teilnahme von Pflegekindern aus ihren Jugendamtsbereich in Rechnung gestellt (vgl. E/414200). Zu A/533507 "Aufwendungen für Bundesinitiative Frühe Hilfen": Die Mittel werden aus der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen zur Verfügung gestellt. Die entstehenden Mehraufwendungen werden komplett aus Mehrerträgen gedeckt (vgl. E/414100). Die Verpflichtung zur Umsetzung der Bundesinitiative ergibt sich aus § 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Vgl. KJHA-Beschluss vom 28.11.2012 (SV-Nr. 2012/0471) i.V.m. SOZ-Beschluss vom 07.03.2013/KJHA-Beschluss vom 13.03.2013/SRA-Beschluss vom 21.03.2013/SRT- Beschluss vom 11.04.2013 (SV-Nr. 2013/0067). Die Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung "Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen" war ursprünglich bis zum 31.12.2015 begrenzt. Sie wurde bis zu dem Zeitpunkt verlängert, an dem eine abgesicherte Lösung mit der Zustimmung von Bund und Ländern in Kraft tritt, mit der die geschaffenen Netzwerke und psychosozialen Unterstützungen nachhaltig gesichert werden. Zu A/533509 "Maßnahmen der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII": Durch gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2012 Qualitätsentwicklung und -sicherung erweitert und konkretisiert im SGB VIII festgeschrieben (vgl. § 79a SGB VIII). Zu Teilprodukt 951330 "Hilfe für junge Volljährige (diff. RU)": Das Teilprodukt wird zum Haushaltsjahr 2015 zur besseren Abgrenzung der Hilfen neu eingerichtet. Die Hilfe für junge Volljährige stellt eine eigene Hilfeart dar, die sich lediglich in ihrer Ausgestaltung der in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe vorgesehenen Formen bedient (z.B. § 30 SGB VIII - Erziehungsbeistandschaft, § 34 SGB III - Heimerziehung, § 33 SGB VIII - Vollzeitpflege, § 35a SGB VIII - Eingliederungshilfe etc.). Die bisher im Teilprodukt 951300 - Allgemeine Familienberatung und Hilfe zur Erziehung (diff. RU) angelegten Sachkonten, die sich auf junge Volljährige beziehen (Sachkonto 533307 und 533403), werden zukünftig über dieses Teilprodukt bewirtschaftet.
Haushaltssatzung 2018 Band II Produ
Produkt/ Bezeichnung Seite Teilprod
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Produkt 01.03.07 Dezernent V für B
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Dez. V KSt. 503000 Produkt 01.03.07
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Produkt 03.01.01 Förderschulen fü
Teilergebnishaushalt Produkt 030101
A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.01 F
A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.01 F
A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.01 F
Investitionen Produkt 030101 Förde
Produkt 03.01.02 Förderschulen Spr
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.02 F
A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.02 F
Produkt 03.01.03 Förderschule emot
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.03 F
Produkt 03.01.04 Schule für Kranke
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.01.04 S
Produkt 03.02.01 Berufskollegs Deze
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.02.01 B
A 40 KSt. 540000 Produkt 03.02.01 B
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Produkt 03.03.01 Realschulen Dezern
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Produkt 03.05.01 Gymnasien Dezernat
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.05.01 G
Investitionen Produkt 030501 Gymnas
Produkt 03.04.01 Allgemeine Schulve
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A 40 KSt. 540000 Produkt 03.04.01 A
Investitionen Produkt 030401 Allgem
Produkt 06.00.04 Soziale Arbeit an
Teilfinanzhaushalt Produkt 060004 S
A/529110 Schülerbeförderungskoste
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Erläuterungen: Produkt 08.01.01 F
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S 85 Wirtschaftsförderung, Tourism
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Produkt 01.02.01 Bürgerschaftliche
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Produkt 15.01.01 Wirtschaftsförder
Teilprodukt 990200 "Europa" Zu E/41
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A 85 KSt. 585000 Produkt 15.01.01 S
Produkt 15.01.03 Strukturentwicklun
Zu A/544014 "Projekt-/Sachkosten Fr
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A 85 KSt. 585000 Produkt 15.01.03 S
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