Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Erläuterungen: Zu E/411100 "Schlüsselzuweisungen vom Land": Der Haushalt 2020 berücksichtigt die mit Modellrechnung von IT.NRW ermittelten und am 06.11.2019 mitgeteilten mitgeteilten Schlüsselzuweisungen nach dem GFG-Entwurf 2020. Die Folgejahre wurden mit den Orientierungsdaten 2020 bis 2023 vom 02.08.2019 hochgerechnet. Schlüsselzuweisungen 2020 - 2023 (Haushaltssatzung 2020, SRT 12.12.2019) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 € € € € € € Ansätze lt. vorjähriger Finanzplanung 37.790.088 41.557.448 43.884.665 47.263.784 49.154.336 Ergebnis 37.790.088 41.556.366 Schlüsselzuweisungen Haushalt 2020 41.557.448 45.010.808 48.116.554 49.800.633 51.842.459 Steigerung in € 3.767.360 3.453.360 3.105.746 1.684.079 2.041.826 Steigerung in % 9,97% 8,31% 6,90% 3,50% 4,10% Steigerungsrate nach den Orientierungsdaten 2,60% 6,90% 3,50% 4,10% Zu E/418410 "Allgemeine Regionsumlage": Seit dem Haushalt 2019 wird für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen eine differenzierte Umlage erhoben. Daher beziehen sich die nachstehend dargestellten Zahlen ab dem Jahr 2019 ausschließlich auf die Altkreiskommunen und sind mit den Vorjahren nicht mehr vergleichbar. Der Haushalt 2020 berücksichtigt die Ergebnisse der Modellrechnung vom 06.11.2019. Hiermit wurden u.a. die vorläufigen Umlagegrundlagen für die Berechnung der Regionsumlage sowie die gemeindlichen Schlüsselzuweisungen mitgeteilt. Danach ergibt sich folgende Berechnung der Allgemeinen Regionsumlage: Allgemeine Regionsumlage 2020 - 2023 (Entwurf Haushaltssatzung 2020, SRT 10.10.2019) 2018 2019 2020 2021 2022 2023 € € € € € € Umlagegrundlagen lt. vorjähriger Planung (SRT 13.12.2018) 906.607.568 480.263.565 500.098.451 521.452.655 540.329.241 nachrichtlich: Ergebnis 906.660.478 Umlagesatz 40,6833% 40,3862% 42,1622% 40,7370% 39,7521% Allg. Regionsumlage lt vorj. Planung (SRT 14.12.2017) 368.838.081 193.960.204 210.852.465 212.424.425 214.792.169 nachrichtlich: Ergebnis 368.859.402 193.975.337 Planung Haushalt 2020 Steuerkraftmesszahl 635.296.253 338.254.957 352.985.545 365.763.622 378.053.280 390.869.286 Gdl. Schlüsselzuweisungen 271.364.225 142.008.608 147.017.751 152.339.794 157.458.411 162.796.251 Abrechnungsbeträge 0 0 0 0 0 0 Umlagegrundlagen 906.660.478 480.263.565 500.003.296 518.103.416 535.511.691 553.665.537 Steigerung in € 71.810.332 19.739.731 18.100.120 17.408.275 18.153.846 Steigerung in % (ab 2019 lt. OD) 8,60% 4,11% 3,62% 3,36% 3,39% Allgemeine Regionsumlage 368.838.081 193.960.204 201.932.331 209.242.282 211.789.518 215.942.293 Umlagesatz 40,6833% 40,3862% 40,3862% 40,3862% 39,5490% 39,0023% *) *) *) *) Die geplante Regionsumlage führt zu Fehlbedarfen von 4.046.003 € in 2020, 2.496.295 € in 2021 und 264.753 € in 2022. Der Ausgleich soll aus einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Die Ausgleichsrücklage besteht im Wesentlichen aus dem Betrag, der sich aus den Verbesserungen im Jahresabschluss 2018 mit rd. 6,8 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung 2018 ergeben hat. Nach den geplanten Inanspruchnahmen verbleibt ein Restbetrag von nur noch rd. 28 T€. Zu E/418655 "Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen": Für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen wird seit dem Haushaltsjahr 2019 eine differenzierte Umlage erhoben. Diese stellt die Basis für eine rechtlich gesicherte Abrechnung zur Wahrung der Finanzneutralität im Hinblick auf die von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben entsprechend § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW dar. Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 169.932.989 175.954.841 183.801.514 185.530.332 189.873.653 Umlagegrundlagen 468.838.975 489.921.575 507.656.736 524.714.002 542.501.807 Umlagesatz *) 36,2455% 35,9149% 36,2059% 35,3584% 34,9996%
Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Zu E/418510 "Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe": Die von den ra. Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufzubringende Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten der Jugendhilfe stellt sich auf der Basis des Haushalts 2020 und der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2020 vom 06.11.2019 wie folgt dar: Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe 2018 2019 2020 2021 2022 2023 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 19.707.303 19.759.563 21.675.737 21.892.493 22.111.417 22.332.529 Umlagegrundlagen 76.215.474 81.652.651 84.414.456 87.470.259 90.409.260 93.474.134 Umlagesatz *) 25,8574% 24,1995% 25,6778% 25,0285% 24,4570% 23,8917% Zu E/418610 "Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV": Die StädteRegion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 der Zweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994. Die allgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der StädteRegion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% über eine Umlage-Mehrbelastung auf die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der derzeitigen ÖPNV-Kosten und künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr. Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel "Linienzeit je Werktag". In seiner Sitzung am 04.09.2001 hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgenden Umlageschlüssel verständigt: Linienzeit/Woche Wg-Nutz-km/Woche Der Umlageschlüssel wird jährlich nach dem Fahrplanwechsel im Sommer angepasst. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV hat in ihrer Sitzung am 30.11.2018 die mittelfristige Vorausschau für die AVV-Verbandsumlage beschlossen. Danach ergeben sich folgende Umlagen: Mittelfristige Vorausschau für die Jahre 2019 - 2023 - Betriebszweig Bus Zahlungen der Gebietskörperschaften an den Zweckverband AVV 2019 2020 2021 2022 2023 € € € € € Verbandsumlagen • von der Stadt Aachen 19.400.000 18.952.000 19.402.000 17.797.000 15.578.000 • von der StädteRegion Aachen 15.228.000 14.913.000 15.301.000 14.109.000 12.444.000 • vom Kreis Düren 4.633.000 4.692.000 4.938.000 5.138.000 5.328.000 • vom Kreis Heinsberg 10.360.000 11.109.000 12.260.000 13.246.000 14.118.000 49.621.000 49.666.000 51.901.000 50.290.000 47.468.000 Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nahverkehrspauschale von 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 ergibt sich für die StädteRegion Aachen eine AVV-Umlage in Höhe von 15.128.000 14.813.000 15.201.000 14.009.000 12.344.000 Für die Machbarkeitsstudie und das Kommunikationskonzept der Regio-Tram kommen hinzu 127.500 256.875 146.875 87.500 0 so dass sich für die StädteRegion Aachen folgende gesamte AVV-Umlage ergibt 15.255.500 15.069.875 15.347.875 14.096.500 12.344.000 Für das Haushaltsjahr 2020 ist die Verbandsumlage in Höhe von 14.913.000 € zzgl. der Regio-Tram in Höhe von 256.875 € entsprechend der o.a. mittelfristigen Vorausschau einzuplanen. Berücksichtigt wird die anrechenbare Nahverkehrspauschale in Höhe von 100.000 €, so dass sich ein Haushaltsansatz von 15.069.875,00 € ergibt.
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