Produkt 15.02.01 Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen Erläuterungen: Zu E/414600 "Zuwendungen der Sparkasse": Vgl. A/543985 und die Erläuterungen hierzu. Zu E/465150 "Anteil am Bilanzgewinn der Sparkasse" und A/531200 "Zuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden/GV": Nach der bisherigen Entwicklung kann davon ausgegangen werden, dass die Sparkasse Aachen für das Geschäftsjahr 2019 (= HJ 2020) einen Bilanzgewinn in Höhe von 13.800.000 € (Nettoausschüttung, bereinigt um KESt. und Solidaritätszuschlag) ausschütten wird. Der Überschussanteil ist gemäß § 27 Sparkassengesetz für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Bilanzgewinn fließt gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen je zur Hälfte der Stadt Aachen und der StädteRegion zu. Die Stadt Aachen leitet ihren Anteil unverzüglich an die StädteRegion weiter. Die Stadt Eschweiler ist basierend auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 09.06.1958 mit 1/8 des ehemaligen Kreisanteils zu beteiligen. Zu E/465170 "Erträge aus steuerlichen Effekten i.R.d. E.V.A.-Konzerns": Kreis und Stadt Aachen haben in ihrer konsortialvertraglichen Vereinbarung vom 24.09.1998 u.a. geregelt, dass der vom Kreis Aachen/StädteRegion Aachen an die Stadt Aachen zu erstattende Verkehrsverlust für ASEAG-Verkehrsleistungen im steuerlichen Querverbund innerhalb des E.V.A.-Konzerns verrechnet wird. Vom Verkehrsverlust als Berechnungsgrundlage wird die anteilig darauf entfallende Steuerersparnis erst mit Feststellung des Konzernabschlusses ermittelt und zu 50% auf den von der StädteRegion zu leistenden Verlustausgleich angerechnet bei entspr. Gewinnpotential der E.V.A.. Dieser steuerliche Effekt wird für das Geschäftsjahr 2019 (= HJ 2020) auf 1.700.000 € geschätzt. Zu E/465180 "Anteil an der Gewinnausschüttung der regio iT: Die StädteRegion Aachen ist gemäß Beschluss des SRT vom 07.04.2011 an der regio iT beteiligt (SV-Nr.: 2011/0007). Im Hinblick a.d. Übertragung der städteregionalen Anteile auf die regionsangehör. Kommunen in 2012 und 2014 hält die StädteRegion aktuell einen Anteil von 11,75% an der regio it. Nach der vorgelegten Wirtschaftsplanung 2019-2023 im AR der regio iT am 28.11.2018 ist für das Geschäftsjahr 2019 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.955 T€ angesetzt. Insoweit wird für die StädteRegion Aachen mit einem Gewinnanteil in Höhe von 229.713 € gerechnet. Auf die Gewinne ist Kapitalsteuer (15%) und Soli (5,5%) zu zahlen (vgl. A/544517) Zu E/465199 "Sonstige Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen": Die StädteRegion Aachen ist alleinige Gesellschafterin der Parkplatz Marienhöhe GmbH. Im Finanzpan 2019-2023 (AR 03.12.2018 ) ist eine jährliche Gewinnausschüttung von jeweils 20.000 € an den Gesellschafter ausgewiesen. Auf die Gewinne ist Kapitalsteuer (15%) und Soli (5,5%) zu zahlen (vgl. A/544517) Zu A/531501 "Zuschuss an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft": Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft wird ab 01.08.2018 ohne hauptamtliches Personal weitergeführt. Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einer Sockelförderung in Höhe von 38.000 € gerechnet. Hinzu kommen Zinszahlungen im Rahmen einer Forderungsanerkennung von rd. 11.200 €, so dass sich ein Ansatz in Höhe von 49.200 € ergibt. Zu A/531508 "Finanzierungsbeitrag zur Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang": Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 die weitere Beteiligung der StädteRegion Aachen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV)" um bis zu fünf weitere Jahre sowie die weitere Bereitstellung des Finanzierungsanteils der StädteRegion Aachen in der bisherigen Höhe von jeweils 27.000 €/a beschlossen (SV-Nr.: 2013/0351). Entgegen der v.g. Beschlussfassung wurde die Gesellschaft in 2013 bis zum 31.12.2016 befristet. Der SRT hat am 27.10.2016 (SV-Nr.: 2016/0395) in Anlehnung an seine Beschlussfassung vom 17.10.2013 die weitere Beteiligung der StädteRegion Aachen als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) bis zum 31.12.2018 und die weitere Bereitstellung des Finanzierungsanteils der StädteRegion Aachen in der bisherigen Höhe von jeweils 27.000 €, letztmalig für die Jahre 2017 und 2018, beschlossen. Zu A/531515 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für Vogelsang ip gGmbH": In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat der SRT (SV-Nr.: 2016/0392) beschlossen, den Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen an die Vogelsang IP gGmbH von seinzerzeit 35.714,29 € jährlich für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu 60.714,29 € jährlich zu erhöhen. Auf Basis der Beschlussfassung zu Sitzungsvorlage 2017/0432 ergab sich für das Haushaltsjahr 2018 ein geringerer Zuschuss und gleichzeitig eine notwendige Aufstockung des Kapitalanteils (s. SK A/101432) sowie eine Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses auf 60.060 € für die folgenden Jahre. Zu A/531519 "Betriebskostenzuschuss an die BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH": Gem. Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 22.02.2018 wurde in 2018 die BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH gegründet (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 2018/0036). Ihr wurden die Bildungsbereiche des bisherigen Amtes für Altenarbeit übertragen. Der operative Start erfolgte zum 01.01.2019. Es ist von einem Zuschuss in Höhe von 864.000 € an die BZPG im HH-Jahr 2020 auszugehen. Zu A/531730 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für die Energeticon gGmbH": Der Kreistag hat am 08.10.2009 (SV-Nr.: 220/2009) den Beitritt zur "Gesellschaft Energeticon gGmbH" mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € beschlossen. Im Rahmen der Umstrukturierung der Gesellschaft hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 05.07.2018 eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 50.000 € jährlich sowie die Gestellung der Geschäftsführung durch die Städteregion Aachen beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 2018/0068 und 2018/0068-E1). Die Personalkosten von rd. 107 T€ für die Geschäftsführung sind in den Personalaufwendungen im Produkt 15.02.01 enthalten. Zu A/531737 "Zuschuss an die ZRR GmbH": Der Städteregionsausschuss hat am 20.02.2014 im Wege des Eilbeschlusses der Beteiligung der StädteRegion Aachen an der IRR GmbH mit einem Anteil von 8% am Stammkapital (= 2.000 €) zugestimmt. Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die städteregionale Beteiligung zunächst befristet bis zum 31.12.2019 mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.986 € beschlossen (Sitzungsvorlage 2017/0463). Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 wurde der Ansatz um 7.014 € auf 20.000 € angehoben (SV 2018/0465).
Produkt 15.02.01 Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen Zu A/531744 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für das Museum Zinkhütter Hof e.V.": Im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 hatte der Städteregionstag einen Ansatz in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Im Rahmen der Gleichbehandlung zur Energeticon gGmbH (s. Sachkonto 531730) ist der Zuschuss ebenfalls auf 50.000 € angesetzt worden (s. Beratungsvorlage 2018/0332). Aufgrund interner Umstrukturierungen wird der Zuschuss ab 2020 wieder im Budget S 80 ausgewiesen (2019 im Budget S 85). Zu A/531848 "Zuschuss an den VABW (WbK)": Der Städteregionstag hat im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen. Zu A/537920 "Umlage an den Zweckverband Region Aachen" Die Umlage an den Zweckverband Region Aachen wurde bis einschl. 2019 im Produkt 01.02.01, Kostenstelle 585000, ausgewiesen. Gem. der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen am 22.05.2019 beschlossenen Haushaltssatzung und der damit verbundenen Fortschreibung des Ergebnisplanes kann für das Haushaltsjahr 2020 mit einer Verbandsumlage in Höhe von 378.000 € gerechnet werden. Zu A/539504 "Zuschuss an die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer": Mit dem Beitritt des Kreises Aachen zur Aachener Gesellschaft f. Innovation u. Technologietransfer mbH (AGIT) gem. KT-Beschluss vom 03.07.1986 hat sich der Kreis Aachen verpflichtet, die nicht aus speziellen Einnahmen/Zuschüssen gedeckten Aufwendungen für das Technologiezentrum sowie die technologieorientierte Wirtschaftsförderung und Standortwerbung anteilig zu tragen. Für das HJ 2020 ist lt. Information der GF der AGIT von einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von wiederum 120.000 € auszugehen. Gem. des Städteregionausschusses vom 07.12.2017 wurde der Aufgabenbereich der WFG "Ansiedlungsmanagement" zum 01.07.2018 auf die AGIT übertragen, die zur Finanzierung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 € erhält (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 2017/0488). Desweiteren wird der AGIT für die Kooperation im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftskooperation mit Ansan/Südkorea aus dem Sachkonto ein Betrag von 15.000 € bereitgestellt (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 2017/0472, SRA 23.11.2017). Es errechnet sich insoweit ein Ansatz von insgesamt 185.000,00 €. Zu A/539505 "Zuschuss/Verlustabdeckung FAM GmbH": Zur Abdeckung von Verlusten aus dem Geschäftsbetrieb (anteilige Pachtkosten), zu denen die StädteRegion Aachen als Gesellschafterin verpflichtet ist, ist ein Betrag von 6.101,15 € veranschlagt. Weiterhin werden aus dem Sachkonto die Zinsen für ein Darlehen der FAM GmbH aus 2009 in Höhe von rd. 8.900 € gezahlt (Beschluss des Städteregiontages vom 10.12.2009, Sitzungsvorlage Nr. 2009/0482). Der Ansatz 2019 wurde auf 25.000 € angehoben (SV 2018/0188-E1). Zu A/539506 "Zuschuss an die Grenzlandtheater GmbH": Die Finanzierung des Theaters wird gedeckt durch eigene Einnahmen, die Landesförderung sowie den Förderverein. Im Beirat und in der Gesellschafterversammlung bestand in 2015 Einvernehmen, die nach langer Zeit erforderliche Budgetanpassung beim Theater in Höhe von ca. 100.000 € durch die paritätische 1/3-Erhöhung der Mittel durch die Theatereinnahmen, den Förderverein und die StädteRegion zu finanzieren. Aufgrund der Umbaumaßnahmen in 2017 und der damit verbundenen Belastung mit Zinsen und Abschreibungen ist der Zuschussbedarf ab 2018 auf 45.000 € und ab 2019 ff. aufgrund weiterer Kostensteigerungen auf 75.000 € gestiegen. Zu A/543150 "Sachverständigen und Gerichtskosten": Für die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen bei steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und zivilrechtlichen Fragestellungen von Externen werden Mittel in der veranschlagten Höhe benötigt (SRA-Beschluss vom 29.11.2018, SV-Nr.: 2018/0467). Zu A/543985 "Veranstaltungen": Es handelt sich bei den Veranstaltungen um die Campion-Circle-Netzwerktreffen von Entscheidern aus Unternehmen, Politik und Verwaltung, die durch entsprechende Zuwendungen basierend auf einem Sponsorenvertrag mit der Sparkasse finanziert werden (vgl. E/414600). Die Bewirtschaftung erfolgt durch S 13. Zu A/549300 "Mitgliedsbeitrag VAbW": Der Mitgliedsbeitrag an den VAbW wurde bis einschl. 2018 im Produkt 03.04.01 - Teilprodukt 940400 "Allg. Schulverwaltung" ausgewiesen. Zu A/101451 "Zugänge GWG GmbH" u. A/111421 "Zugänge RMK GmbH": Der Städteregionstag hat mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 am 13.12.2018 die Veräußerung von RWE- Stammaktien (s. SK E/142832 im Produkt 110101) im Jahr 2019 im Wert von 4,6 Mio. € zugunsten folgender Zwecke vorgesehen: - Kapitaleinlage bei der GWG zur Förderung des soz. Wohnungsbaus (s. SK A/101451) 2.000.000 - Kapitaleinlage bei der RMK GmbH (s. SK A/111421) 2.000.000 - Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels (für 4 Jahre; s. SK A/141005 im Produkt 150103 bei S 85) 600.000 4.600.000 Aufgrund der Beschlussfassung des Städteregionstages am 04.07.2019 ist für das Haushaltsjahr 2020 eine weitere Kapitaleinlage in Höhe von 2.000.000 € bei der GWG zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus vorgesehen, für deren Finanzierung entsprechend RWE - Aktien veräußert werden sollen (s. Beratungsvorlagen 2019/0233 und 2019/0235). Zu A/111432 "Zugänge Vogelsang IP GmbH": Der Städteregionstag hatte im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 am 14.12.2017 diesen Ansatz auf Basis der Sitzungsvorlage 2017/0472 veranschlagt. Gleichzeitig verringerte sich für 2018 der Betriebskostenzuschuss (s. SK A/531515). Zu A/111461 "Zugänge Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (FAM)" Veranschlagt ist der Tilgungsanteil am Kapitaldienst zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes. Zu A/261103 "Abgänge Rückstellungen für Deponien": Gem. Beschlussfassung des SRT vom 11.02.2019 sind keine weiteren Rückstellungen für die Deponie Alsdorf-Warden einzustellen (s. Beratungsvorlage 2019/0067).
Haushaltssatzung 2020 Band II Behö
Produkt/ Bezeichnung Seite Teilprod
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 01.03.02 für Zentrale Dien
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Dez. I KSt. 101000 Produkt 01.03.02
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 01.01.01 Büro Städteregio
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.01.01 B
Produkt 01.04.01 Personal und Organ
Produkt 01.04.01 Personal und Organ
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.04.01 P
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.04.01 P
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.04.01 P
Produkt 01.13.01 Informations- und
Teilfinanzhaushalt Produkt 011301 I
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.13.01 I
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.13.01 I
Produkt 01.13.02 Poststelle/Auskunf
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.13.02 P
Produkt 01.13.03 Beschaffung/Servic
Teilergebnishaushalt Produkt 011303
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.13.03 B
Investitionen Produkt 011303 Bescha
Produkt 01.13.04 Hausdruckerei Erl
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Investitionen Produkt 011304 Hausdr
Produkt 01.13.05 Fuhrpark (Garage)
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 10 KSt. 110000 Produkt 01.13.05 F
S 12 Digitalisierung und E-Governme
Produkt 01.13.06 Digitalisierung un
Produkt 01.08.02 Gleichstellung Erl
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
PR Personalrat Budgetverantwortung:
Produkt 01.14.01 Personalrat Erläu
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Social icon Rounded square Only use
Laden...
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter
Youtube