Produkt 02.05.01 Rettungsdienst Dezernat II Budgetverantwortung: Produktverantwortung: A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz Frau Cremer; Tel.: 0241/5198-3800 Frau Schloemer, Tel.: 0241/5198-3810 Inhalte des Produktes: Beschreibung und Zielsetzung: ● Sicherstellung der bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und Sicherstellung des Krankentransportes ● Vorkehrungen für die Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze Zielgruppen: ● Notfallpatienten ● Kranke und Verletzte ● Betroffene eines Massenanfalls von Verletzten Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 432190 456500 441190, 481810, 481820 521110 bis 571560 525120, 525500, 543160, 543163 011008, 071231, 081110 542299 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2020 2019 2018 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 14,750 6,530 8,220 12,800 4,620 8,180 13,390 5,650 7,740
Produkt 02.05.01 Rettungsdienst Erläuterungen: Zur Erfüllung des Auftrags des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) ist eine ständige Überprüfung der Struktur und der Organisation des Rettungsdienstes - vor allem der personellen und materiellen Ressourcen - notwendig. Als Grundlage hierfür dient der am 14.12.2017 vom Städteregionstag verabschiedete Rettungsdienstbedarfsplan, in dem insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festgelegt ist. Er ist Grundlage für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungsdienstbereich. Der Rettungsdienstbedarfsplan trat zum 01.01.2018 in Kraft. Zum 01.01.2014 ist das Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notallsanitätergesetz - NotSanG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung "Notfallsanitäter" einschl. der Ausbildung und ersetzt das Rettungsassistentengesetz. Rettungsassistenten, können bis zum 31.12.2020 die Qualifikation durch die Ablegung von Ergänzungsprüfungen erlangen. Der Rettungsdienstbedarfsplan wurde bezüglich der Notfallsanitäterausund weiterbildung entsprechend ergänzt. Die Vorhaltung für den Grundbedarf ist nicht ausreichend für die Abdeckung rettungsdienstlicher Betreuungen bei größeren Veranstaltungen, länger andauernden Lagen (z.B. Evakuierungen) und erst recht nicht für die Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze. Als Grundlage einer adäquaten Reaktion auf den "Massenanfall von Verletzten" hat der Kreistag im Juni 1999 das "Konzept zur Bewältigung rettungsdienstlicher Großeinsätze" beschlossen, in dem die notwendigen personellen und materiellen Vorhaltungen beschrieben sind. Das jeweils fortgeschriebene Konzept ist Anlage des Rettungsbedarfplans. Nach dem Gesetz zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) i.V. m. der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung in die StädteRegion Aachen ist die StädteRegion Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 Trägerin des Rettungsdienstes. Gemäß der vorgenannten Vereinbarung zur Aufgabenübertragung wurde die Stadt Aachen mandatiert, Aufgaben des Rettungswesens auf dem Gebiet der Stadt Aachen für die StädteRegion Aachen wahrzunehmen. Die im Produkt veranschlagten Aufwendungen und Erträge beziehen sich demnach auf den Rettungsdienst der StädteRegion Aachen ohne Berücksichtigung der Haushaltsansätze der Stadt Aachen für die mandatierten Aufgaben im Stadtgebiet Aachen. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2020 • Cobra-Krankentransporte 30.963,80 € • Statistik-Modul (Applikationsserver) 5.626,32 € • Cobra-Digitale Archivierung 8.520,70 € • Fahrzeugverwaltung 2.841,72 € • NIDA Server 10.037,41 € • Dezentrale Infrastruktur 5.769,16 € • U-Cloud 276,32 € • WLAN Infrastruktur Wachen 2.570,40 € • Microsoft Sync-Toy - Suportkosten Dr. Habers 500,00 € Summe (gerundet) 67.110,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende IT-Projekte benötigt: 2020 • Fortbildung Notfallsanitäter per E-Learning 12.819,50 € • Notfallhelfer-App 55.000,00 € Summe (gerundet) 67.820,00 €
Haushaltssatzung 2020 Band II Dezer
Teilergebnishaushalt Dezernat 2 Dez
Dezernent II für Finanzen, Sicherh
Produkt 01.03.03 Dezernent II für
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 20 Kämmerei/Kasse Budgetverantwo
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
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Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 02.03.01 Allgemeine Ordnung
Teilergebnishaushalt Produkt 020301
A 32 KSt. 232000 Produkt 02.03.01 A
A 32 KSt. 232000 Produkt 02.03.01 A
Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachu
Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachu
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Produkt 02.03.03 Allgemeine Ordnung
Teilergebnishaushalt Produkt 020303
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