Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Erläuterungen: Das Produkt umfasst die Überwachung des fließenden Verkehrs - durch eigene stationäre und mobile Geschwindigkeits überwachungsanlagen und die Ahndung der festgestellter Verstöße. Dies hat sich als professionelle und strategische Methode zur Optimierung der Verkehrssicherheit erwiesen. Die StädteRegion Aachen unterhält aktuell 48 Standorte stationärer Anlagen, die turnusmäßig mithilfe von 6 Laserscanner Traffi-Star S 350-Überwachungssystemen, 13 digitalen Mess- und Fotoeinheiten des Typs Traffiphot S (Frontkameras) sowie 1 Traffiphot H Digitalanlage zur Aufnahme von Heckkennzeichen ausgestattet werden. Für den Bereich der mobilen Überwachung stehen eine Messanlage mit Einseitensensor, mit zwei Beweisfotos (für die Ahndung von Zweirädern) sowie eine Lasermesseinheit zur Verfügung. Für die derzeit noch zur Verfügung stehenden 2 Radarwagen mit Heckfotografie (Traffipax Speedophot) ist die Ersatzbeschaffung von 2 Laserscanner Traffi Star S 350 - mobil zum Ende des Jahres 2019 beabsichtigt, da die Herstellerfirma der Traffipax Speedophot-Anlagen den Service zum 31.12.2019 gekündigt hat. Nach dem 31.12.2019 ist beabsichtigt, die Anlagen für 2 Jahre weiter zu betreiben, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass keine Reparaturen anfallen. Bei der Ersatzbeschaffung von 2 TraffiStar S 350 - mobil - Messanlagen als Heckanlagen ist beabsichtigt, die Traffipax Speedophot-Anlagen bis zur endgültigen Kündigung zum 31.12.2021 zusätzlich als Frontanlage in die Messfahrzeuge einbauen zu lassen. Bei der Festlegung von Messstellen ist die Rechtsvorschrift des § 48 (2) OBG zu beachten. Danach dürfen die Kreisordnungsbehörden eine Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausschließlich an Gefahrenstellen durchführen. Darüber hinaus bedarf es bei stationären Anlagen, die nur dort errichtet werden dürfen, wo die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztägig besondere Gefahren mit sich bringt, einer Empfehlung der Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Vertretern der Bezirksregierung, des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), der zuständigen Polizeiinspektion, der Kreisordnungsbehörde, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie der Verkehrsbetriebe. Mobile Messplätze können nur im Einvernehmen mit der Polizei, nach Anhörung der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde festgelegt werden. Vor dem Hintergrund der gebotenen Kontinuität der Überwachungsmaßnahmen sind die jeweils mit Mess- und Kameraeinheiten bestückten stationären Standorte rund um die Uhr in Betrieb. Im Bereich der mobilen Messungen erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung im Sinne der Verkehrssicherungsarbeit und der Reduzierung von Unfällen nicht nur zu den reinen Bürozeiten, sondern nach einer KT-Entscheidung i.R.d. Haushaltsberatungen vom 14.12.2000 auch in den Abendstunden (werktäglich bis ca. 22.30 Uhr). Des Weiteren wird jeweils ein Radarwagen gem. Dienstplan auch an Wochenenden und an Feiertagen eingesetzt. Ergänzend ist anzumerken, dass die StädteRegion außerdem die Polizei bei deren im Laufe eines Jahres anstehenden Schwerpunktaktionen unterstützt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aktionen zur Vermeidung von Unfällen mit Kinderbeteiligung vor Kindergärten und Schulen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Motorradunfällen. Die Anzahl der festgestellten und geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitungen, liegt in den letzten Jahren konstant bei ca. 220.000 Fällen/Jahr . Allerdings nimmt der prozentuale Anteil festgelegter Verstöße im Verhältnis zur Anzahl kontrollierter Fahrzeuge kontinuierlich ab. Diese Entwicklung belegt, dass die Überwachungsmaßnahmen das Geschwindkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer im Gebiet des ehem. Kreises Aachen positiv beeinflussen. Nach Angaben der Polizei beeinflusst eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung auch die Unfallentwicklung. Als kostenintensiv erweist sich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Technik, die in gewissen Zeitabständen auf Grund natürlicher Abnutzung, auftretender Schäden (insbesondere bei der im Straßenuntergrund verlegten Sensorik) und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte zu ersetzen ist. Des Weiteren ist in diesem Zusamenhang auch die technische Weiterentwicklung im Bereich der Messtechnik von Bedeutung. Im Hinblick auf die kurze Verjährungsfrist, die im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich drei Monate beträgt, sind der Einsatz leistungsstarker EDV-Verfahren und das elektronische Archiv unerlässlich. Weiterhin ist für die fristgemäße und qualitativ hochwertige Abarbeitung von ca. 220.000 Fällen/Jahr eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Zu A/543130 "Porto": Zum 01.01.2020 werden die Portogebühren für einen Standardbrief (Inland) voraussichtlich von 0,70 € auf 0,90 € erhöht. Die Preise für Standardbriefe (Ausland) werden sich voraussichtlich von 0,90 € auf 1,10 € ebenfalls erhöhen. Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2020 hat der SRT mit Beschluss vom 12.12.2019 den Ansatz um 40.000 € auf 220.000 € reduziert, da die Portoerhöhung für Inlandsbriefe um 0,10 € niedriger ausfällt mit einer Erhöhung auf 0,80 €. Zu A/543163 "Geräte, Ausstattung allgemein (60 bis 800 €)": Gemäß Beschluss der Verwaltungskonferenz am 09.04.2019 wurde festgelegt, dass die Veranschlagung von beweglichen Vermögensgegenständen ab dem Haushalt 2020 statt der bisherigen Grenze von 410 € auf 800 € zzgl. MwSt angehoben wird. Da das A 32.2 - Verkehrsüberwachung - verschiedene Geräte (z. B. Verkehrszählgeräte, Osziloskop etc.) im Einsatz hat, die bisher investiv gebucht wurden, da der Anschaffungswert über 410 € lag, wird der HH-Ansatz nunmehr auf 4.000 € erhöht. Zu A/544512 "Kfz-Steuer": Aufgrund der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den stationären Bereich ist die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug um 152,00 € auf 488,00 € erhöht worden. Zu E/456100 "Buß- und Verwarnungsgelder": Der SRT hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020 beschlossen, den Haushaltsansatz auf 5.030.000 € zu erhöhen.
Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Zu A/544624 "Elektronikversicherung": • Eine Versicherung der stationären Messeinschübe vom Typ Traffiphot S ist mit Blick auf den bisherigen Schadensverlauf und die Höhe der angebotenen Jahresbeiträge nicht zweckmäßig. Bezüglich der neuen Anlagen von Typ TraffiStar S 350 ist von höheren Anschaffungskosten und - im Falle eines Schadens - höheren Reparaturkosten auszugehen. Um diese Anlagen vor Schäden abzusichern (insbesondere vor Vandalismus) wird eine Versicherung abgeschlossen. Die Anzahl der stationären Messeinschübe vom Typ TraffiStar S 350 wird von 6 Anlagen im Jahr 2019 auf 8 Anlagen in 2020 (gemäß Rahmenvertrag) erhöht. Des Weiteren ist die Anschaffung von 2 Messanlagen vom Typ TraffiStar S 350 - mobil - geplant, welche am Wochenende auch in die stationären Einschübe eingesetzt werden können. • Versicherungsbeitrag TraffiStar S 350 (8 stationäre + 2 mobile Messanlagen) 7.200,00 € • Versicherungsbeitrag sonstige elektronische Geräte 40,00 € Summe 7.240,00 € Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2020 • WINOWIG - ohne Druckkosten - (regio iT); 80%-Anteil von 161.200,00 (4 % Preissteigerung enthalten) 130.000,00 € • WINOWIG - Anhörung Online (728,28 €) 750,00 € • Wartungskosten Fa. Traffidesk (4.891,17€) 5.000,00 € • SQL Datenbank (Vorfall) Datenbank für Traffidesk-Geschwindigkeitsübertretungen (1.056,72 €) 1.100,00 € • WiNOWiG Auswertung 500,00 € Summe 137.350,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die Umsetzung der ASV-Lösung (Allgemeine Schriftgutverwaltung) wird allgemein - somit auch für A 32 - im Budget des A 10.6 berücksichtigt. Implementierung einer Online -Bezahlform 1.600,00 € Zu A/071130 "Zugang Maschinen und technische Anlagen": Nach gerade erfolgtem Upgrade von 4 SmartCameras I auf SmartCamera IV-Technologie verfügt die StädteRegion Aachen im Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung über 13 Frontkameras, die sich auf dem gleichen Stand der Technik befinden. Die Servicefähigkeit der SmartCamera IV, die in die TraffiPhot S-Anlagen (mit Piezo-Sensorik) eingebaut sind, wird herstellerseits für min. 10 Jahre nach Erhalt der PTB-Zulassung, somit bis 2021 garantiert. Um eventuellen Produktabkündigungen der Piezo-basierten SmartCamera IV-Technologie entgegenzuwirken, hat das A 32 eine mittelfristige Investitionsübersicht entwickelt. Diese sieht für den Zeitraum bis 2021 die folgenden Ersatzbeschaffungen vor: • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiStar S 350- Überwachungssystem für 2 Fahrtrichtungen inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 86.000,00 € Summe 164.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 1 Fahrtrichtung inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 78.000,00 € • 1 TraffiStar S 350 - Überwachungssystem für 2 Fahrtrichtungen inkl. TraffiTower 2.0 - Aufstellmast 86.000,00 € Summe 164.000,00 € 2020 2021 Zu A/081110 "Zugang Betriebs- und Geschäftsausstattung": Am 14.02.2011 wurde die Messanlage mit Einseitensensor ESO 3.0 angeschafft. Der Abschreibungszeitraum von 5 Jahren lief in 2016 ab. Die Messanlage ist bereits seit 9 Jahren im Einsatz . Da die Anlage nur im Freien aufgebaut wird und nicht im Fahrzeug, ist diese den ständigen Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Daher ist für 2020 eine Ersatzbeschaffung einzuplanen. 130.000,00 €
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 02.04.01 Feuerschutz Dezern
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 38 KSt. 238000 Produkt 02.04.01 F
Investitionen Produkt 020401 Feuers
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
Produkt 02.05.01 Rettungsdienst Dez
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 38 KSt. 238000 Produkt 02.05.01 R
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
Produkt 02.05.02 Luftrettung Erläu
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 02.06.01 Katastrophenschutz
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 38 KSt. 238000 Produkt 02.06.01 K
Investitionen Produkt 020601 Katast
Sachkonto Bezeichnung der Maßnahme
Produkt 02.07.01 Leitstelle für Re
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
A 38 KSt. 238000 Produkt 02.07.01 L
Produkt 05.03.05 Aufwendungen für
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
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