Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Allgemeine Deckungsmittel Budgetverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Produktverantwortung: Herr Claßen; Tel.: 2424 Inhalte des Produktes: Veranschlagt werden in diesem Produkt insbesondere - die zentral veranschlagten Zuführungen, Inanspruchnahmen, Auflösungen pp. von Personalrückstellungen - die zentral veranschlagten Zinsen und Tilgungen sowie kreditähnliche Rechtsgeschäfte, sofern nicht aus besonderen Gründen die Veranschlagung und Buchung in den Einzelbudgets erfolgt. Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und Teilfinanzplan: 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen:
Produkt 16.02.01 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft Erläuterungen: Zu E/448202 "Erstattungsleistung der Stadt Aachen im Zusammenhang mit der StädteRegion Aachen (Ausgleichszahlung)" und A/545219 "Erstattung an die Stadt Aachen i.Z.m.d. StädteRegion Aachen": Wesentlicher Grundpfeiler bei der Bildung der StädteRegion und der Übertragung der Aufgaben von der Stadt Aachen war die Sicherstellung der Finanzneutralität. Anstelle der in den Haushalten bis 2018 jeweils veranschlagten Ausgleichsbeträge in teilweise zweistelliger Millionenhöhe trat ab dem Jahr 2019 die Erhebung einer differenzierten Regionsumlage von der Stadt Aachen, verbunden mit einer Spitzabrechnung. Zu E/461200 "Zinserträge von Gemeinden/GV": Für das der Stadt Herzogenrath aus dem Strukturhilfefonds 1997 gewährte Darlehen für das Projekt "Stadtteilbetrieb" werden Zinsen in der veranschlagten Höhe erwartet. Zu E/461700 "Zinserträge von Kreditinstituten": Im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau kann kaum noch mit Zinseinnahmen aus Geldanlagen gerechnet werden. Zu E/461800 "Zinserträge vom sonstigen inländischen Bereich": Veranschlagt sind hier die Zinsen für gewährte Bedienstetendarlehen. Die Tilgungseinnahmen sind bei E/131822 "Abgänge sonstige Ausleihen (Mitarbeiterdarlehen)" veranschlagt. Zu A/505100, A/505200, A/506100, A/507100, A/507200, A/507600, A/507700, A/515100, A/515200, A/516100, A/549916 sowie E/458200 und E/458201 "Personalrückstellungen": Die Personalrückstellungen wurden wie die Personalaufwendungen mit 1% fortgeschrieben. Zu A/549990 "Andere weitere sonst. ordentl. Aufw. (Hochwasser)": Für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung eigener Hochwasserschäden im Jahr 2022 bei der StädteRegion entstehen und nicht anderweitig (z.B. durch Landeszuweisungen von 80%) gedeckt sind, wurden hier vorsorglich 400 T€ als Eigenanteil veranschlagt. Zu A/551100 "Zinsaufwendungen Landesdarlehen": Aufgrund einer Entscheidung des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes NRW sind im Zusammenhang mit dem Bau des Kreiskrankenhauses für die Schwesternwohnheime gewährte Landesdarlehen seit 01.07.1994 mit 4% zu verzinsen. Zu A/551710 "Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen": Der Haushaltsansatz wurde ermittelt auf der Basis des voraussichtlichen Schuldenstandes zum 31.12.2021, der voraussichtlichen Darlehensneuaufnahmen und der für die Einzeldarlehen zu zahlenden Zinsen. Auf die Erläuterungen im Vorbericht wird verwiesen. Zu A/551720 "Zinsaufwendungen Kreditmarktdarlehen im Zusammenhang mit der euregiobahn": Veranschlagung gemäß KT-Beschluss vom 16.12.2004 (DS-Nr.: 425/04). Zu A/551730 "Zinsaufwendungen Liquiditätskredite": Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Städteregion und die Entwicklung der Kassenliquidität in 2014 - 2021 sowie der aktuellen Zinsstruktur, bei der für positive Liquidität ein "Verwahrentgelt" von derzeit bis zu 0,5% zu zahlen ist, ist ein Haushaltsansatz in der veranschlagten Höhe erforderlich. Zu A/571550 "AfA Betriebs- und Geschäftsausstattung": Die mögliche Abschreibung der Corona-Belastungen ab dem Jahr 2025 gem. NKF-CIG wurde vorläufig hier eingeplant. Zu E/326731 "Zugänge Investitionskredite vom priv. Kreditmarkt (>5 Jahre)" und E/325135 "Zugänge Investitionskredit Gute Schule 2020": Im Ansatz 2022 ist zur Steuerung der Liquiditätslage die komplette Finanzierung des Saldos aus der Investitionstätigkeit über Darlehensaufnahmen - davon ein Teil als Maßnahmen im Förderprogramm "Gute Schule" - veranschlagt. Zu A/331712 "Abg. Liquiditätskred. v. priv. Kreditm (bis 1 J.)": Es handelte sich um die Tilgung der in 2018 und 2020 fällig werdenden Festbetrags-Kassenkredite.
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