II/026 Produkt 01.04.01 Personal und Organisation Erläuterungen: Teilprodukt 910100 "Personalwesen": Zu E/481700 "Erträge aus ILV (Verwaltungsgemeinkosten)": Die bei den kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 14 (3) KomHVO ausgewiesenen Erstattungen von allg. Verwaltungskosten (11% der veranschlagten Personalkosten der kostenrechnenden Einrichtungen) sind hier mit einem Anteil von 20% veranschlagt. Zu A/526100 "Förderung der Gemeinschaftspflege": 2.000,00 € stehen der Jungend- und Auszubildendenvertretung zur Verfügung. Zu A/529100 "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen" und A/543175 "Öffentlichkeitsarbeit, Marketing etc.": Maßnahmen zur Personalerhaltung und -gewinnung lt. Entscheidung des Städteregionstages (SV 2018/0526) Zu A/541171 "Geschäftsbedarf des Personalrates (Allgemeine Verwaltung)": Nach der Verordnung über die Höhe der Aufwandsdeckung für Personalvertretungen vom 25.02.1976 und unter der Voraussetzung, dass die derzeit beabsichtigte Änderung rückwirkend zum 01.01.2022 vom Landtag beschlossen wird, erhält der Personalrat einen Pauschalbetrag von 3.835 €. Zu A/541172 "Geschäftsbedarf des Personalrates (Gesamtverwaltung)": Nach § 2 der Aufwandsdeckungsverordnung vom 25.02.1976 und unter der Voraussetzung, das die derzeit beabsichtige Änderung rückwirkend zum 01.01.2022 vom Landtag beschlossen wird, erhält der Gesamtpersonalrat zur Deckung der als Aufwand entstehenden Kosten jährlich 38,40 € je Mitglied. Bei 15 Mitgliedern ergibt sich unter Berücksichtigung eines Anteilsbetrages des Senioren- und Betreuungszentrums in Eschweiler ein Haushaltsansatz von ca. 525 €. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Der Haushaltsansatz ist hauptsächlich vorgesehen für arbeits- und verwaltungsrechtliche Verfahren sowie für Kosten der amtsärztlichen Untersuchungen im Beamtenbereich (Eignungsuntersuchung, Dienstfähigkeitsprüfung, etc.). Zu A/543170 "Öffentliche Bekanntmachungen, Publikationen": Der Haushaltsansatz ist hauptsächlich vorgesehen für Stellenanzeigen, Nachrufe für verstorbene Bedienstete pp.. Der Betrag berücksichtigt, dass es aufgrund der Notwendigkeit häufiger Ausschreibungen zu einer Kostensteigerung kommt. Ausweitung des Bewerberkreises sollen zudem neue Ausschreibungsmedien (Internetportale, Fachzeitschriften, ect.) verstärkt genutzt werden. Der Ansatz wurde hierfür erhöht. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": 2023 • Kommunalmaster/ HCM Professional - User Kosten 28.275,00 € • BITE Bewerbermanagement - Kosten in den Teilprodukten 910100 (50 %) und 910120 (50%) 6.434,00 € • BITE Bewerbermanagement - Zusatzmodul Job Market (Kosten in den TP 910100 (50%) und 910120 (50%)) 2.142,00 € • 3 enaio_Scan Lizenzen OS/ECM/Wartungskosten 129,00 € insgesamt 38.559,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen - Projekte": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2023 • Ausweitung der Kommunalmaster-Nutzungsmöglichkeiten Kosten in den TP 910100 (50%) und 910130 (50%) 3.856,00 € Zu A/549300 "Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und Institutionen": Veranschlagt ist an dieser Stelle der Mitgliedsbeitrag KAV. Der Mitgliedsbeitrag "KAV" errechnet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden und Auszubildenden. Teilprodukt 910101 "Personalreserve": Im Bereich des Personals kommt es immer wieder vor, dass Personen krankheitsbedingt oder aus sonstigen Gründen nicht mehr in den ursprünglichen Einsatzgebieten eingesetzt werden können. Die entsprechenden Bediensteten werden teilweise befristet in anderen Verwaltungsbereichen probeweise eingesetzt, bzw. sind bei langfristigen Erkrankungen keiner Organisationseinheit zuzuordnen. Diesbezüglich entstehen im Bereich des A 10 häufig Probleme mit der Zuordnung der Personalkosten, wenn die Beschäftigten langzeiterkrankt sind und die Stelle bereits wiederbesetzt wurde, bzw. wenn nach einer längeren Krankheit die Integration in das Berufsleben ansteht. Die Bereiche, in denen die Integration stattfinden könnte, verweisen auf die mangelnden Personalressourcen und sperren sich deswegen. In den Bereichen, in denen solche Mitarbeiter vor ihrer Erkrankung tätig waren, sind in der Regel bereits Ersatzkräfte eingesetzt, d.h. eine doppelte Veranschlagung von Personalkosten bereitet in den Bereichen ebenfalls Budgetprobleme. Aus diesem Grunde hat die VK am 05.06.2007 entschieden, für derartige Fälle ein Teilprodukt 910101 "Personalreserve" einzurichten und hierüber die Personalkosten, für diese Fälle abzuwickeln. In 2023 müssen Personalkosten für 3 Mitarbeitende eingeplant werden. Darüberhinaus werden ab dem Jahr 2019 in diesem Teilprodukt auf Basis der entsprechenden Beschlussfassung über den Haushalt 2019 im SRT am 13.12.2018 die Personalaufwendungen sowie die entsprechenden Bundeserstattungen für insgesamt 25 in der gesamten Verwaltung einzurichtenden Stellen nach dem Teilhabechancengesetz veranschlagt. Die Förderung des Bundes reduziert
II/027 Produkt 01.04.01 Personal und Organisation sich ab dem dritten Jahr (2021) bis zum fünften Jahr um jährlich 10% und endet danach. Ab 2021 werden außerdem pauschal 200.000 € für die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften in der Personalreserve eingeplant. Die Studierenden sollen bereits während ihres Studiums die StädteRegion als Arbeitgeber kennen und schätzen lernen. Im Zuge des Personalgewinnungskonzeptes "Kommen und Bleiben" werden die Aufwendungen zentral bei A 10 geplant und bedarfsorientiert den OE zur Vergügung gestellt, vgl. Sitzungsvorlagen-Nr. 2019/0513 und 2020/0323. Dieser Ansatz wird ab 2023 um 60.000 € erhöht, um 17 Studierende zu insgesamt 9 Organisationseinheiten beschäftigen zu können. Teilprodukt 910110 "Personalentwicklung und Fortbildung": Zu E/448803 "Sonstige Erstattungen von übrigen Bereichen": Seit 2022 werden keine Einnahmen mehr durch exterene Seminarteilnahmen erzielt. Zu E/481700 "Erträge aus ILV (Verwaltungsgemeinkosten)": Die bei den kostenrechnenden Einrichtungen gem. § 14 (3) KomHVO ausgewiesenen Erstattungen von allg. Verwaltungskosten (11% der veranschlagten Personalkosten der kostenrechnenden Einrichtungen) sind hier mit einem Anteil von 15% veranschlagt. Zu A/537910 "Zweckverbandsumlage Studieninstitut": Das Studieninstitut hat die Verbandsumlage ab 2018 auf 0,03 €/Einwohner festgelegt. Zu A/541120 "Kosten der Fortbildung, Personalentwicklung": Die Fortbildungskosten werden - mit Ausnahme der Bereiche "diff. RU-Mehrbelastung Jugendhilfe" und "Feuerschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst" zentral nur noch von A 10 bewirtschaftet. Im Gesamtansatz sind für einzelne Organisationseinheiten Ansätze "reserviert", z.B. A 53 für Ärztefortbildung. Sämtliche Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungen werden als Fortbildungskosten gebucht und nicht über die Reisekostenansätze in den einzelnen OE. Deren Ansätze (A/541130) wurden ab 2015 entsprechend reduziert. Der Ansatz 2023 wird im Rahmen der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes bedarfsgerecht erhöht (u. a. Fortbildungsreihe für neue Arbeitsgruppenleitungen, Schulung Projektmanagement mit Zertifizierung, Führungskräfteentwicklung). Zu A/541121 "Kosten der IT-Fortbildung": Die Kosten setzen sich aus Fachanwenderschulungen der jeweiligen Ämter zusammen sowie aus externen IT-Semimaren von A 12. Zu A/541123 "Kosten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements": Hierbei handelt es sich um die Abdeckung der Kosten, die im Rahmen der Durchführung eines jährlichen Gesundheitstages sowie kurz- und mittelfristige Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Das betriebliche Gesundheitsmanagement wird zukünftig mit Hilfe eines externen Dienstleiters weiter ausgebaut (SV 2020/0408). Betriebliches Gesundheitsmanagement basiert auf aktivem Arbeits- und Gesundheitsschutz, ist tarifvertraglich zugesichert und somit keine freiwillige Leistung. Zu A/543120 "Bücher und Zeitschriften" Die Kosten wurden aufgrund zusätzlicher Bedarfe im Bereich der Personalentwicklung erhöht. Zu A/543990 "Andere sonstige Geschäftsausgaben": Es handelt sich um Kosten, welche bislang unter A/541120 verbucht wurden. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2023 • Bildungsplattform "acadeMe" Wissensmanagement 11.424,00 € • Bildungsplattform "acadeMe" Kursmanagement 11.424,00 € • Bildungsplattform "acadeMe" Office Modul 11.424,00 € insgesamt 34.272,00 € Teilprodukt 910120 "Ausbildung von Nachwuchskräften": Zu A/541130 "Dienstreisekosten": Hierbei handelt es sich um die Erstattung der Fahrkosten, die den Anwärter_innen beim Besuch der Fachhochschule am Standort Köln entstehen. Für die Azubi Geomatiker, Hygiene- und Lebensmittelkontrolleure werden hier die Fahrkosten im Rahmen der schulischen Ausbildung erstattet. Ebenso werden hierüber die Fahrt- und Nebenkosten des Qualifizierungsaufstiegs, der Modularen Qualifizierung und der Verwaltungslehrgänge I und II abgerechnet, sofern diese nicht am Wohn- oder Dienstort stattfinden. Zu A/541122 "Kosten der Ausbildung": In den "Kosten der Ausbildung" sind auch die "Kosten des Ausbildungsmarketings" (30.000 €) und die Kosten für die Teilnehmer_innen an der Modularen Qualifizierung (25.000 €) enthalten. Durch die weiter steigende Anzahl von Nachwuchskräften und die zusätzliche Ausbildung von Volontären im Bereich der Pressestelle sind im Vergleich zum Vorjahr Kostensteigerungen zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die Anzahl der Teilnehmenden an den Verwaltungslehrgängen I und II in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Dies verursacht - insbesondere durch die Anhebung der Lehrgangsgelder in 2023 - einen zusätzlichen Mehraufwand. Hierneben wurden zusätzliche Mittel für die Gesetzessammlungen vorgesehen, welche den Nachwuchskräften VFA zur Verfügung gestellt werden.
II/076 Haushaltsplan 2023 der Städ
A 32 KSt. 232000 II/078 Produkt 02.
A 32 KSt. 232000 II/080 Produkt 02.
II/082
II/084 Produkt 02.03.02 Verkehrsüb
II/086 Produkt 02.03.02 Verkehrsüb
II/088 Haushaltsplan 2023 der Städ
II/090
langfristig Nr. 2020 2021 2022 2023
II/094
II/096 Produkt 02.03.03 Allgemeine
II/098 Haushaltsplan 2023 der Städ
II/100
II/102 Produkt 02.03.04 Bekämpfung
II/104 Haushaltsplan 2023 der Städ
II/106
II/108
II/110 Produkt 02.03.05 Ausländera
II/112 Produkt 02.03.05 Ausländera
II/114 Haushaltsplan 2023 der Städ
A 33 KSt. 233000 II/116 Produkt 02.
II/118
II/120
II/122 Produkt 02.03.09 Straßenver
II/124
II/126 Haushaltsplan 2023 der Städ
SVA KSt. 236000 II/128 Produkt 02.0
SVA KSt. 236000 II/130 Produkt 02.0
SVA KSt. 236000 II/132 Produkt 02.0
SVA KSt. 236000 II/134 Produkt 02.0
II/136
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