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Haushalt 2025 Band I Vorbericht

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Haushalt 2025 Band I Vorbericht

A/010 Bei der Leistung

A/010 Bei der Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW gilt folgendes: 1. Als unerheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie daraus resultierende Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um bis zu 100.000 € übersteigen. 2. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im investiven Bereich gelten bis zur Höhe von 250.000 € als unerheblich. 3. Überplanmäßige Personalaufwendungen und -auszahlungen bei einzelnen Produkten/Teilprodukten gelten als unerheblich, solange die Gesamtpersonalaufwendungen/-auszahlungen insgesamt nicht überschritten werden. § 4. Mehraufwendungen und -auszahlungen, die den Haushalt nicht belasten (Durchlaufende Gelder u.ä.) sowie Jahresabschlussbuchungen gelten als unerheblich. 5. Ober- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund von Niederschlagungen, Wertberichtigungen, nicht planbaren Abschreibungen und vergleichbaren Finanzvorfällen gelten als unerheblich. Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Städteregionstages; unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kämmerers. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Städteregionstag vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW genehmigt der Kämmerer. 1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke ku = künftig umzuwandeln und kw = künftig wegfallend werden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam. 2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen wurden, besetzbar waren. 3. Zur Schaffung unterjähriger Flexibilität bei der Wiederbesetzung von Stellen wird die Möglichkeit eröffnet, vorübergehend Stellen von Beamt_innen auch mit vergleichbaren Arbeitnehmer_innen und Stellen von Arbeitnehmer_innen mit vergleichbaren Beamt_innen besetzen zu können. § 8 Aachen, den 10.04.2025 4144% Dr. Grütt ier Städteregionsrat Gromes Schriftführer

A/011 Wohnbevölkerung der StädteRegion Aachen (Fortschreibung IT.NRW nach dem Stand vom 31.12.2023) und Fläche in km² Stadt/Gemeinde Fläche in km² Einwohner Aachen 160,85 252.769 Alsdorf 31,68 48.518 Baesweiler 27,84 28.005 Eschweiler 75,75 56.132 Herzogenrath 33,38 47.071 Monschau 94,60 11.895 Roetgen 39,03 8.765 Simmerath 110,92 15.955 Stolberg 98,48 56.584 Würselen 34,39 38.750 StädteRegion insgesamt 706,91 564.444

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