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Haushalt 2025 Band I Vorbericht

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Haushalt 2025 Band I Vorbericht

A/006

A/ 007 Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund des § 53 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), i.V. mit §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.07.2024 (GV. NRW. S. 444), hat der Städteregionstag der StädteRegion Aachen mit Beschluss vom 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben der StädteRegion Aachen voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf abzüglich globaler Minderaufwand von (2 % der ordentlichen Aufwendungen) somit auf 963.712.358 € 997.384.978 € - 19.871.477 € 977.513.501 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf nachrichtlich: globaler Minderaufwand im Ergebnisplan von Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der lnvestitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der lnvestitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 953.770.286 € 965.325.650 € - 19 871.477 € 21.484.373 € 72.288.361 € 56.484.362 € 12.273.297 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für lnvestitionen erforderlich ist, wird auf 56.481.362 € festgesetzt.

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