II/104 Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Erläuterungen: Das Produkt umfasst die Überwachung des fließenden Verkehrs durch eigene stationäre, semistationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und die Ahndung der festgestellten Verstöße. Dies hat sich als professionelle und strategische Methode zur Optimierung der Verkehrssicherheit erwiesen. Die StädteRegion Aachen unterhält aktuell 30 betriebsbereite stationäre Messanlagen, die turnusmäßig mithilfe von 21 Laserscanner Traffi-Star S 350-Überwachungssystemen, 13 digitalen Mess- und Fotoeinheiten des Typs Traffiphot S (Frontkameras) sowie 1 Traffiphot H Digitalanlage zur Aufnahme von Heckkennzeichen ausgestattet werden. Für den Bereich der mobilen Überwachung stehen drei Messanlagen mit Einseitensensor (3 x System: ES 8.0 zur Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Zweiräder) zur Verfügung. Zudem wurden drei Messeinheiten des Typs Semistation Traffistar S350 beschafft, die ohne externe Stromanbindung eine mögliche Einsatzzeit von 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche bei Messungen in zwei Fahrtrichtungen oder bis zu 24 Stunden an 14 Tagen bei der Überwachung einer Fahrtrichtung gewährleistet. Bei der Festlegung von Messstellen ist die Rechtsvorschrift des § 48 (2) OBG zu beachten. Danach dürfen die Kreisordnungsbehörden eine Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausschließlich an Gefahrenstellen durchführen. Darüber hinaus bedarf es bei stationären Anlagen, die nur dort errichtet werden dürfen, wo die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztägig besondere Gefahren mit sich bringt, einer Empfehlung der Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Vertretern der Bezirksregierung, des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), der zuständigen Polizeiinspektion, der Kreisordnungsbehörde, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie der Verkehrsbetriebe. Mobile Messplätze können nur im Einvernehmen mit der Polizei, nach Anhörung der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde festgelegt werden. Vor dem Hintergrund der gebotenen Kontinuität der Überwachungsmaßnahmen sind die jeweils mit Mess- und Kameraeinheiten bestückten stationären Standorte, ebenso wie die semistationäre Messanlage, rund um die Uhr in Betrieb. Im Bereich der mobilen Messungen kann die Geschwindigkeitsüberwachung im Sinne der Verkehrssicherungsarbeit und der Reduzierung von Unfällen neben den reinen Bürozeiten, nach einer KT-Entscheidung i.R.d. Haushaltsberatungen vom 14.12.2000, auch in den Abendstunden werktäglich bis ca. 22.30 Uhr erfolgen. Des Weiteren werden Messfahrzeuge gem. Dienstplan auch an Wochenenden und an Feiertagen eingesetzt. Die Anzahl der festgestellten und geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt bei ca. 200.000 Fällen/Jahr, wobei langfristig durch die Nutzung der semistationären Messanlagen eine Erhöhung der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen auf bis zu 250.000 p.a. prognostiziert wird. Der prozentuale Anteil festgestellter Verstöße nimmt im Verhältnis zur Anzahl der kontrollierten Fahrzeuge kontinuierlich ab. Diese Entwicklung belegt, dass die Überwachungsmaßnahmen auf das Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer im Gebiet der StädteRegion Aachen positiv einwirken. Nach Angaben der Polizei beeinflusst eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung auch die Unfallentwicklung. Als kostenintensiv erweist sich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Technik, die in gewissen Zeitabständen auf Grund natürlicher Abnutzung, auftretender Schäden (insbesondere bei der im Straßenuntergrund verlegten Sensorik) und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte zu ersetzen ist. Des Weiteren ist in diesem Zusamenhang auch die technische Weiterentwicklung im Bereich der Messtechnik von Bedeutung. Im Hinblick auf die kurze Verjährungsfrist, die im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich drei Monate beträgt, sind der Einsatz leistungsstarker EDV-Verfahren und das elektronische Archiv unerlässlich. Weiterhin ist für die fristgemäße und qualitativ hochwertige Abarbeitung von ca. 200.000 Fällen/Jahr eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren": Aufgrund der Einrichtung eines Bebpo-Postfaches für das A 32 werden Aktenübersendungen an Rechtsanwälte nunmehr hauptsächlich hierüber versandt, so dass dann keine Übersendungskosten mehr entstehen. Zu E/456100 "Buß- und Verwarnungsgelder": Die erhöhten Erträge wurden auf Basis der Ausdehnung des Einsatzes semistationärer Anlagen ab 2025 kalkuliert. Der Ansatz wurde im Zuge der HH-Beratungen 2025 leicht nach oben angepasst. Zu A/525110 "Betriebsstoffe, Schmierstoffe, Reifenerneuerung": In 2024 wurden zusätzlich zu den vorhandenen Messfahrzeugen 3 Fahrzeuge für den hauptamtlichen Ermittlungsdienst angeschafft. Da die Ermittlungen im gesamten Städteregionsgebiet durchgeführt werden, werden erhöhte Kosten in Höhe von 5.000,00 € erwartet. Zu A/525120 "Pflege und Inspektionskosten, Unterhaltungskosten": Gem. DGUV-Vorschrift 3 sind von den bei A 32.2 genutzten Überwachungssystemen alle Traffitower und Semistationen jährlich entsprechend der hierin festgelegten Vorgaben zu prüfen. Da die StädteRegion Aachen keine entspr. Fachkräfte vorweist, ist die Prüfung durch die Fa. Jenoptik vornehmen zu lassen. Die erwarteten Kosten liegen für 20 Traffitower und 3 Semistationen bei 16.148,30 € netto + 19 % MwSt = 19.216,48 € brutto. Diese waren bisher im SK 525120 nicht berücksichtigt, so dass diese noch hinzugerechnet werden müssen.
II/105 Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Zu A/525500 "Unterhaltung des sonst. bewegl. Vermögens": In 2025 sollen insgesamt 5 neue Messstandorte für stationäre Messanlagen sowie 3 neue semistationäre Messanlagen mit je 2 Messanlagen eingerichtet werden. Somit werden die Kosten für Eichungen und Eichunterstützung (pro Anlage 1.936,00 € * 11 Anlagen = 21.296,00 €) entstehen. Zu A/529100 "Aufw. f. sonst. Dienstleistungen (Druckkosten)": Durch die Anschaffung 3 weiterer semistationären Messanlagen wird eine Erhöhung der Fallzahlen erwartet, so dass vermehrt Bescheide versandt werden. Hier wird mit einer Erhöhung der Druckkosten in Höhe von ca. 10 % = 99.000,00 € gerechnet. Zu A/531846 "Zuschüsse zur Förderung der Verkehrssicherheit": Ab 2025 Verlagerung des Ansatzes aus dem Produkt 020303. Zu A/534150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Ab 2025 wird für alle MA des A 32.2 im Außendienst die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall in Strafsachen in Höhe von je 2.500,- Euro eingeplant. Zu A/542205 "Miete Semistationäre GÜA": Die große Fläche der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) von 546 km² und einer Nord-Süd-Ausdehnung von 60 Straßenkilometern macht die Anmietung einer weiteren (vierten) semistationären Messeinheit erforderlich, um in den Monaten März bis September die durch die guten Wetterverhältnisse entstehenden Verkehrsspitzen zu kompensieren. Da die Mietpreise seitens des Herstellers bereits im Zeitraum 2023 zu 2024 um 24,69 % gestiegen sind, wird in 2025 auch mit einer Erhöhung von ca. 25 %. gerechnet. Zu A/542303 "Leasing Kfz": Im Jahr 2024 wurden 3 Fahrzeuge für den Bereich Ermittlungsdienst angeschafft. Des Weiteren wird für den stationären Bereich ein neues Fahrzeug geleast, so dass Leasingkosten in Höhe von insgesamt 16.878,12 € entstehen werden. Für den semistationären Bereich wird ab März 2025 für die Dauer von 2 Jahren ein Leasingfahrzeug angeschafft, so dass hier Leasingkosten in Höhe von insgesamt ca. 7.000,00 € anfallen werden. Zu A/543130 "Portokosten": Durch die Anschaffung 3 weiterer semistationären Messanlagen wird eine Erhöhung der Fallzahlen erwartet, so dass vermehrt Bescheide versandt werden. Hier wird mit einer Erhöhung der Portokosten in Höhe von ca.. 10 % = 30.150,00 € gerechnet. Zu A/543150 "Sachverständigen- und Gerichtskosten": Ab 2025 wird für alle MA des A 32.2 im Außendienst die Selbstbeteiligung im Versicherungsfall in Strafsachen in Höhe von je 2.500,- Euro eingeplant. Zu A/543990 "sonst. Geschäftsausgaben": Hierbei handelt es sich um die Nutzungsgebühren für PayPal und einen weiteren deutschen oder europäischen Zahlungsanbieter. Bei einer Ertragssumme von ca. 7,7 Mio € und einer Zahlungsquote von 25 % über PayPal und ca. 25 % über zusätzliche Anbieter für das Jahr 2025 bei den Produkten 020302 (90%-Anteil) und 020303 (10%-Anteil) sind mit Blick auf den voraussichtlichen Produktivstart des Moduls Epayment zum 01.07.2025 Nutzungsgebühren von insgesamt 50.000,00 € zu veranschlagen. Zu A/544621 "Kfz-Versicherung": Aufgrund der 4 zusätzlich neu angeschafften Fahrzeuge für den Ermittlungs- bzw. stationären Bereich fallen Kfz-Versicherungsbeiträge in Höhe von 13.199,41 €. Bei einer Steigerungsrate im Vergleich zu 2024 sind Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rd. 17.500,00 € zu erwarten. Durch die weitere Anschaffung eines Fahrzeuges im semistationären Bereich fallen zusätzliche Kfz- Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rd. 2.000,00 € an. Zu A/544624 "Elektronikversicherung": Eine Versicherung der stationären und mobilen Messeinschübe vom Typ Traffiphot S ist mit Blick auf den bisherigen Schadensverlauf und die Höhe der angebotenen Jahresbeiträge nicht zweckmäßig. Bezüglich der neuen Anlagen vom Typ TraffiStar S 330 und 350 ist von höheren Anschaffungskosten und - im Falle eines Schadens - höheren Reparaturkosten auszugehen. Um diese Anlagen vor Schäden abzusichern (insbesondere vor Vandalismus) wurde eine Versicherung abgeschlossen. Die Anzahl der stationären und mobilen Messeinschübe vom Typ TraffiStar S 350 wird von 23 Anlagen im Jahr 2024 auf 28 Anlagen in 2025 erhöht. Ebenso sind die Messeinheiten der 3 semistationären Messanlagen (2 Semistationen mit je 2 Messanlagen und 1 Semistation mit 1 Messanlage) sowie 3 Semistationen mit je 2 Messanlagen in die Elektronikversicherung einzubeziehen. • Versicherungsbeitrag TraffiStar S 330 und 350 (26 stationäre + 2 mobile + 11 semistationäre Messanlagen) 18.560,00 € • Versicherungsbeitrag sonstige elektronische Geräte 40,00 € Summe 18.600,00 € Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2025
Haushaltssatzung 2025 Band II Dezer
II/003 Dezernat II Budgetverantwort
Teilergebnishaushalt Dezernat 2 Dez
II/007 Dezernentin II Budgetverantw
Dezernat II Budgetverantwortung: De
Teilergebnishaushalt Produkt 010303
Dez. II KSt. 201000 II/013 Produkt
II/015 A 10 Zentrale Dienste Budget
Teilergebnishaushalt OE 210 A 10 II
II/019 Produkt 01.01.01 Büro Städ
II/021 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 10 KSt. 210000 II/023 Produkt 01.
Dezernat II Budgetverantwortung: Pr
II/027 Produkt 01.04.01 Personal un
II/029 Produkt 01.04.01 Personal un
II/031 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 10 KSt. 210000 II/033 Produkt 01.
A 10 KSt. 210000 II/035 Produkt 01.
A 10 KSt. 210000 II/037 Produkt 01.
II/039 Haushaltsplan 2025 der Städ
II/041 Produkt 01.13.02 Poststelle/
II/043 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 10 KSt. 210000 II/045 Produkt 01.
II/047 Produkt 01.13.03 Beschaffung
II/049 Produkt 01.13.03 Beschaffung
II/051 Haushaltsplan 2025 der Städ
Investitionen Produkt 020309 Straß
II/157 A 38 Amt für Brandschutz, R
Teilergebnishaushalt OE 238 A 38 II
II/161 Produkt 02.04.01 Feuerschutz
II/163 Zu A/545821 "IT-Fachanwendun
Teilergebnishaushalt Produkt 020401
A 38 KSt. 238000 II/167 Produkt 02.
Investitionen Produkt 020401 Feuers
II/171 Sachkonto Bezeichnung der Ma
II/173 Produkt 02.05.01 Rettungsdie
II/175 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 38 KSt. 238000 II/177 Produkt 02.
II/179 Haushaltsplan 2025 der Städ
II/181 Haushaltsplan 2025 der Städ
II/183 Sachkonto Bezeichnung der Ma
II/185 Erläuterungen zu den Invest
II/187 Produkt 02.05.02 Luftrettung
Teilergebnishaushalt Produkt 020502
A 38 KSt. 238000 II/191 Produkt 02.
Investitionen Produkt 020502 Luftre
II/195 Produkt 02.06.01 Katastrophe
II/197 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 38 KSt. 238000 II/199 Produkt 02.
Investitionen Produkt 020601 Katast
Investitionen Produkt 020601 Katast
II/205 Sachkonto Bezeichnung der Ma
II/207 Produkt 02.07.01 Leitstelle
Teilergebnishaushalt Produkt 020701
A 38 KSt. 238000 II/211 Produkt 02.
II/213 Produkt 05.03.05 Aufwendunge
II/215 Haushaltsplan 2025 der Städ
A 38 KSt. 238000 II/217 Produkt 05.
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