V/158Produkt 06.02.01Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-,Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU)Erläuterungen:In den letzten Jahren ist das Angebot der erzieherischen Hilfen zum einen quantitativ größer und zum anderen vielfältiger geworden,um den gesellschaftlichen Veränderungen, dem Wandel der familiären Strukturen, den zunehmend komplexen Problemlagen inFamilien mit Situationen überforderter, verhaltensauffälliger Kinder und Jugendlichen und der individuellen Erziehungsfähigkeit derEltern Rechnung zu tragen. Angesichts einer Ausweitung der Anbieter und einer Ausdifferenzierung der Angebote bei ambulanten,teilstationären sowie stationären Hilfen gilt es, die fallbezogen geeignete Unterstützung einzusetzen, damit Eltern in die Lage versetztwerden, ihre Kinder bei der Entwicklung und Entfaltung einer gesunden Persönlichkeit zu unterstützen.Grundsätzlich sind bei allen Aufwandspositionen die durch das statistische Bundesamt ermittelte Steigerungsrate der Kosten derKinder- und Jugendhilfe (mit deutlichen Auswirkungen in den Hilfen zur Erziehung) um über 5 % der Vorjahre sowie die immer nochspürbaren Veränderungen des Verbraucherpreisindexes und der infolgedessen gestiegenen Inflationsrate, welche die Kostender freien Träger (besonders für Kosten der Heim- und Vollzeitpflege) stark beeinflussen, zu beachten.Um den in § 74 SGB VIII beschriebenen Auftrag zur Förderung der freien Jugendhilfe gerecht werden zu können, ist der Abschlussvon Entgeltvereinbarungen, die die oben aufgeführten Punkte unter gleichzeitiger Beachtung der finanziellen Auswirkungen auf denöffentlichen Sektor ausreichend würdigen, unabdingbar, um somit das Hilfsangebot der freien Träger erhalten zu können.Die massive Kostensteigerung ist zu einem großen Teil auf die ukraine-kriegsbedingte Inflation zurückzuführen. Eine Isolierung gem.NKF-CUIG kommt jedoch seit dem 01.01.2024 nicht mehr in Betracht.Zu Teilprodukt 951300 "Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung"Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land" und zu E/414200 "Zuweisungen und Zuschüsse fürlfd. Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden":Das Land erstattet den Jugendämtern gem. § 7 des fünften Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (5. AG-KJHG)die Verwaltungskosten der zur Kostenerstattung nach § 89d Abs. 1 SGB VIII angemeldeten Fälle durch eine Pauschale. Die Pauschalebeträgt aktuell 1.136,75 €/Quartal je unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA). Da die Verwaltungskostenpauschale durchden Landschaftsverband Rheinland ausgezahlt wird, sind die Erträge ab 2025 auf Sachkonto E/414200 zu veranschlagen. Der Ansatzist aufgrund der gestiegenen Anzahl an umA deutlich zu erhöhen.Seit 2023 erfolgt zudem ein Belastungsausgleich gemäß Landeskinderschutzgesetz NRW. Die Mittel werden durch Sach- undPersonalkosten vollständig verausgabt.Zu A/500001 "Personalaufwendungen":Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist eine der grundlegendsten und weitreichendsten Reformen des SGB VIII seit1991 in Kraft getreten. Im Rahmen der daraus resultierenden stufenweisen Umsetzung der "Großen Lösung SGB VIII" (sukzessiveab 2024 bis 2028), sollen alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung ihre Leistungen einheitlich im Rahmen desJugendhilferechts bekommen. Aus diesem Grund wurde zum 01.07.2024 eine organisatorische Veränderung im Bereich derSozialen Dienste vorgenommen. Die verstärkt sozialräumliche Ausrichtung der Beratungs- und Hilfeangebote führt dazu, dass dieMitarbeitenden des Bereiches der Eingliederungshilfe den Sozialraumteams Nord (Baesweiler) und Süd (Eifel) zugeordnet werden.Die zukünftige Aufgabenwahrnehmung erfolgt im jeweiligen Sozialraum innerhalb der Teams aus einer Hand, ohne Unterscheidungder Zuständigkeiten zwischen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe. Die Personalkosten aller Mitarbeitenden der SozialenDienste wurden daher entsprechend der aktuellen Fallzahlen prozentual auf die Teilprodukte 951300 (70 %), 951310 (20 %) und951330 (10 %) aufgeteilt. In der Folge ergeben sich bei der Höhe der Personalkosten für 2025 Verschiebungen in den einzelnenTeilprodukten im Vergleich zum Vorjahr.Darüber hinaus wird ab 2025 ein Praxisplatz für ein duales Studium der sozialen Arbeit angeboten. Die frühzeitige Anbindung vonStudierenden an das Jugendamt wird in Zeiten des Fachkräftemangels als eine echte Chance gesehen, die Fachkräfte von morgenlangfristig an die StädteRegion Aachen als Arbeitgeber zu binden. Zudem bietet eine Praxispartnerschaft beiden Parteien den Vorteileiner "Kennenlernphase" sowie den Studierenden die Gelegenheit, verwaltungsspezifische Prozesse sowie die Herausforderung derpraktischen Arbeit im Bereich des Kindesschutzes in einem Jugendamt schon im Laufe des Studiums kennenzulernen.Aufgrund der verstärkt sozialräumlichen Ausrichtung der Beratungs- und Hilfeangebote und der damit verbundene Eröffnungdes Familienzentrums in Baesweiler und zukünftig einer weiteren Außenstelle im Südkreis ist eine zusätzliche Sekretariatskrafterforderlich. Den personellen Mehrbedarfen in einem Umfang von je 0,5 VZÄ wurde zugestimmt. Die zusätzlichen Personalaufwendungenverteilen sich auf die (Teil-)produkte 951300, 951310, 951330 und 060002.Zu A/533139, A/533140, A/533142, A/533143 und A/533204 "Leistungen der Jugendhilfe außerhalb und innerhalbvon Einrichtungen":Die Aufwendungen umfassen Leistungen für junge Menschen (inkl. unbegleitete minderjährige Ausländer, "umA").Die Aufwendungen für umA sind in gleicher Höhe bei den Erträgen einzuplanen (vgl. E/421101), da diese vom Land erstattet werden.Die Vollzeitpflege sowie die Heimpflege zeigen auch in 2024 eine deutlich steigende Tendenz, was sich auf die Veranschlagung 2025 auswirkt.Die Höhe der Kosten der Minderjährigen in Heimpflege ist ein Ausdruck der oben beschriebenen allgemeinen Steigerungder Lebenshaltungskosten, was sich analog dazu auch in den Kosten der Vollzeitpflege anhand der signifikanten Erhöhung
V/159Produkt 06.02.01Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe, Amtspflegschaften, Amtsvormund-,Beistandschaften und Hilfen für junge Volljährige (diff. RU)des Pflegegeldes und des Erziehungsbeitrages zum 01.01.2024 durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Fluchtund Integration NRW abbilden lässt.Um der steigenden Tendenz der Fallzahlen dieser kostenintensiven Hilfeformen entgegenwirken zu können, haben sich diesozialpädagogische Familienhilfe ("SPFH") und die Erziehungsbeistandschaften ("EBS") als geeignete präventive Hilfeformenherausgestellt. Dies macht die massive Erhöhung der entsprechende Ansätze erforderlich.Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ("INSPE") befasst sich vorrangig mit komplexen Fallgestaltungen, in denen andere,kostengünstigere Hilfeformen bereits gescheitert oder erst gar nicht als geeignet beurteilt werden. Das Hinzukommen eines einzelnenFalles kann bereits mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen verbunden sein.Die soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII hat sich in den vergangenen Jahren als eine erfolgreiche Maßnahme etabliert,wodurch Einzelmaßnahmen reduziert werden konnten.Auf dem Sachkonto A/533141 "Förderung von Kindern in Familien -ambulante Familienhilfe-" wurden keine Aufwendungenveranschlagt; diese sind seit 2023 mit den Aufwendungen in Sachkonto A/533139 "Sozialpädagogische Familienhilfe" zusammengefasst.Zu A/533147 "Allgemeine Förderung der Erziehung in Pflegefamilien und Erziehungsstellen (Wochenendseminare)":Der Pflegekinderdienst bestreitet aus diesen Mitteln aller erforderlichen Schulungen und Seminare für Pflegeeltern, Pflegekindersowie Erziehungsstellen. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem jeweiligen notwendigen Bedarf. Für einzelne kostenintensiveAngebote wird durch die Teilnehmer eine gestaffelte Gebühr entrichtet.Zu A/533206 "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern u. Jugendhilfen/Inobhutnahme":Die Anzahl der Inobhutnahmen ist in den vergangenen Jahren konstant angestiegen. Dies ist zum Teil auf die gestiegene Anzahl an umAzurückzuführen. Inobhutnahmen dauern zudem meist aufgrund langwieriger Verfahren beim Familiengericht länger an, wordurchwiederrum höhere Aufwendungen entstehen, da die Tagessätze der Inobhutnahmegruppen deutlich kostenintensiver sind als dieder Regelgruppen.Zu A/533208 "Gemeinsame Wohnformen f. Mütter/Väter u. Kinder":Bei einer Mutter-/Vater-Kind-Einrichtung handelt es sich grundsätzlich um eine sehr kostenintensive Maßnahme, die hinsichtlich derFallzahlen nur schwer prognostizierbar ist. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wird von zwei dauerhaft laufendenHilfefällen im Jahr ausgegangen, was die Erhöhung des Ansatzes ab 2025 erforderlich macht.Zu A/543958 "Sachkosten Frühwarnsystem (Kindeswohlgefährdung)":Im Rahmen der Umsetzung des Landeskinderschutzgesetz NRW entstehen Sachkosten, welche durch den Belastungsausgleichvollständig gedeckt werden (vgl. E/414200).Zu A/543990 "Andere Sonstige Geschäftsausgaben":In der Jugendhilfe fallen unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen an, obwohl noch keine Hilfe nach § 27 SGB VIII ff.installiert wird. Damit hierfür nicht ein zusätzlicher Hilfefall in der Fachsoftware Prosoz angelegt werden muss, sollen weiterhinkleinere Rechnungen über dieses Konto abgewickelt werden.Zu A/544006 "Maßnahmen der Qualitätsentwicklung gemäß § 79a SGB VIII":Durch gesetzliche Regelung ist seit dem 01.01.2012 Qualitätsentwicklung und -sicherung erweitert und konkretisiert im SGB VIII festgeschrieben(vgl. § 79a SGB VIII).Zu Teilprodukt 951310 "Eingliederungshilfe":Zu A/500001 "Personalaufwendungen":Siehe Erläuterungen zu Sachkonto A/500001 des Teilprodukts 951300Zu A/533149 "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche - LRS-/Dyskalkulie-Förderung -"Im Bereich der LRS-/Dyskalkulie-Förderung machen sich die Auswirkungen der Coronakrise weiterhin bemerkbar, da durch die starkeingeschränkten Möglichkeiten der Betreuung der Krisenjahre pädagogische Beurteilungen dieses Themenfeldes nicht so umfangreicherfolgen konnten wie in den Vorjahren. Nach der Krise ist eine deutliche Steigerung von entsprechenden Diagnosen und einedamit einhergehende Fallzahlensteigerung zu verzeichnen.
Haushaltssatzung 2025Band IIDezerna
V/004Produkt/ Bezeichnung SeiteTeil
Teilfinanzhaushalt Dezernat 5 Dezer
V/008
V/010Produkt 01.03.07Dezernent VErl
Teilfinanzhaushalt Produkt 010307 D
V/014
V/016
Teilfinanzhaushalt OE 540 A 40V/018
V/020Produkt 03.01.01Förderschulen
V/022Haushaltsplan 2025 der Städte
A 40KSt. 540000V/024Produkt 03.01.0
A 40KSt. 540000V/026Produkt 03.01.0
A 40KSt. 540000V/028Produkt 03.01.0
V/030TeilproduktSchule/MaßnahmeKos
V/032
V/034Produkt 03.01.02Förderschulen
V/036Haushaltsplan 2025 der Städte
A 40KSt. 540000V/038Produkt 03.01.0
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V/044Produkt 03.01.03Förderschule
V/046Haushaltsplan 2025 der Städte
V/048Haushaltsplan 2025 der Städte
V/050Produkt 03.01.04KlinikschuleEr
Teilfinanzhaushalt Produkt 030104 K
Investitionen Produkt 030104 Klinik
V/056Produkt 03.02.01BerufskollegsE
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V/084Produkt 03.05.01Weiterbildungs
V/086Haushaltsplan 2025 der Städte
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V/096Haushaltsplan 2025 der Städte
V/098Haushaltsplan 2025 der Städte
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V/104A/529110Schülerbeförderungsk
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V/210Haushaltsplan 2025 der Städte
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V/214Produkt 06.00.06Koordinierungs
V/216Haushaltsplan 2025 der Städte
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V/246Zu A/549906 "Aufwendungen Part
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V/258Haushaltsplan 2025 der Städte
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