V/170Produkt 06.03.01Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Trägersowie Kindertagespflege (diff. RU)Erläuterungen:Nach Abschluss des Ausbauprogramms zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz (KT 13.06.1996)ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3-6 jährige im Jugendamtsbereich erfüllt. Die entstehenden Erträge undAufwendungen für die beschlossenen Einrichtungen sind im Produkt 06.03.01 berücksichtigt.Die veranschlagten Personal- und Sachaufwendungen sind aus den ab 2008 gezahlten Kindpauschalen zu tragen.Im Zuschussbedarf sind die Auswirkungen des Konnexitätsprinzips bei der Umsetzung des U3-Ausbaus, dieKinderpauschalen, die Erhöhung der Zuschüsse für Familienzentren und Kitas, die Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfenbetreuen (plusKITAS) sowie die Einführung neuer Zuschüsse für Auszubildende (piA), Fachberatung und Flexibilisierungvon Betreuungszeiten berücksichtigt.Zu E/414001 und 414100 "Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land bzw. vom Bund"Als Reaktion auf gesamtgesellschaftliche Entwicklungen (Flüchtlingskrise, Covid-19-Pandemie, Ukraine/Energiekrise,Fachkräftemangel usw.) wurden vom Land und vom Bund in der Vergangenheit Sonderprogramme aufgelegt und"fachbezogene Pauschalen" gewährt. Die Förderpolitik der staatlichen Ebenen zeigt sich oft kurzfristig und in Bezugauf Förderzeitraum/Antragsgfristen, Förderhöhe und Förderzweck nur schwer kalkulierbar.Veranschlagt sind für 2025 Mittel zur Beschäftigung von Alltagshelfern in KiTas nach dem Landesprogramm.Zu E/414200 "Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke von Gemeinden und Gemeindeverbänden":Die Ansätze wurden gemäß den bereits bewilligten bzw. rechtlich zustehenden Zuweisungen und Zuschüssen nach demKinderbildungsgesetz ("KiBiz") gebildet. Zuschussgeber ist die LVR-Jugendhilfe. Weitere Erträge entstehen bedarfsabhängigauf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes aus Mitteln der LVR-Eingliederungshilfe.Die Zuwendungen und Zuschüsse sind verpflichtend mit dem gesetzlichen Eigenanteil der StädteRegion als örtlicher Träger deröffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der eigenen Kitas zu verwenden bzw. an die freien Träger weiterzuleiten.Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel werden vom Zuschussgeber zurückgefordert bzw. mit den monatlichenAbschlagszahlungen verrechnet.Ein Risiko besteht hinsichtlich der meist zeitlich verzögerten Anpassung der Landeszuschüsse an die Kostenentwicklung,insbesondere im Falle ungewöhnlich hoher Tarifsteigerungen im Personalbereich.Mittel zur Umsetzung der Inklusion sowie die Veränderungen durch die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) fürdie Betreuung von Kindern mit Eingliederungshilfebedarf sind - soweit die Bedarfe bereits bekannt sind - berücksichtigt.Zur effektiveren Durchführung einer Kosten- und Leistungsrechnung - gerade im Hinblick auf die Verwendungsnachweisprüfungvon Fördermitteln des LVR - werden für das Sachkonto E/414200 entsprechende Kostenstellen eingerichtet, welche dieFördermittel getrennt nach "Eingliederungshilfe Basisleistung I" und "Eingliederungshilfe IHP-Assistenz" erfassen.Berücksichtigt ist eine Erhöhung des Zuschusses in 2025 aufgrund einer Überprüfung des Belastungsausgleichs "Jugendhilfe"durch das Land sowie im Rahmen der HH-Beratung 2025 die Erhöhung der Kindpauschalen gem. Erlass v. 20.12.2024.Der Ansatz 2025 setzt sich insofern wie folgt zusammen:Zuweisungen nach dem KiBiz (einschl. 1,5 % Dyn. Kindpauschalen), BTHG und LVR-Eingliederungshilfe 19.820.500Eingliederungshilfe Basisleistung I 500.000Eingliederungshilfe IHP-Assistenz 250.000Belastungsausgleich 916.091Entnahme aus der Kindergartenrücklage (nicht verwendete Mittel aus 2024) 1.003.51222.490.103Zu A/500001 "Personalaufwendungen":Die veranschlagten Personalaufwendungen (einschl. Steigerungen für 2025) ergeben sich als Rechtsfolge desKinderbildungsgesetzes aus den von den Eltern gebuchten Betreuungsbedarfen ("Kindpauschalen") und den personellenFestsetzungen zum Erhalt der Betriebserlaubnisse der Einrichtungen ("Fachkräftegebot", "Mindestbesetzung").Darin sind auch die Personalaufwendungen für 2024 erstmals in Betrieb genommene Gruppen enthalten.Zu A/521110 bis A/525500 "Gebäudebewirtschaftung und -unterhaltung"Veranschlagt sind in Abstimmung mit A 61 die Aufwendungen für die abzuschließenden Wartungs- und Unterhaltungsverträge(Wahrnehmung der "Betreiberverantwortung" und "Unternehmerpflichten") zum sicheren und nachhaltigen Betrieb derstädteregionseigenen und gemieteten Gebäude. Die Aufwendungen steigen überduchschnittlich stark an, da die Wartungsverträgein den letzten Jahre sukzessive abgeschlossen wurden und werden und die technischen Standards angehoben wurden.Kostensteigerungen entstehen auch aufgrund von Neuausschreibung laufender Großaufträge (Reinigung, Pflege derAußenanlagen, Winterdienst etc.).Berücksichtigt wurden auch die Kosten für Wartung und Sachverständigenprüfung. Diese ergeben sich aus derBetreiberverantwortung, die rechtlich verpflichtend für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaften der StädteRegionAachen zu erfüllen ist.
V/171Produkt 06.03.01Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Trägersowie Kindertagespflege (diff. RU)Zu A/541120 "Aus-/Fortbildung, Umschulung, Personalentwickl.":Veranschlagt sind die Fortbildungskosten für das Fachpersonal in den Kindertageseinrichtungen. Die Veranschlagungerfolgt der Höhe und dem Grunde dezentral im Produkt, da die Qualifizierung spezialgesetzlich vorgeschrieben und durchzweckgebundene Zuschüsse finanziert ist.Zu A/533908 "Aufwendungen für die Kindertagespflege":Die Kindertagespflege ist eine häusliche Alternative zur investiven Schaffung von Kindertageseinrichtungen.Die Aufwendungen steigen wegen höherer Inanspruchnahme sowie wegen gestiegener Landesvorgaben/Zuschüsse im Rahmender jährlichen Anpassung des Landesrechts ("Dynamisierung der lfd. Geldleistung" an die Tagesmütter).Die Erhöhung der Kindpauschalen gem. Erlass v. 20.12.2024 führte an dieser Stelle zu einer Anhebung um 43.500 € im Zugeder HH-Beratungen 2025.Zu A/531857 "Betriebskostenzusch f. Kindergärten an freie Träger":Die veranschlagten Zuschüsse (einschl. Steigerungen für 2025) ergeben sich als Rechtsfolge des Kinderbildungsgesetzesaus den von den Eltern gebuchten Betreuungsbedarfen ("Kindpauschalen") analog zu den Personal- und Sachaufwendungenfür die Einrichtungen in städteregionaler Trägerschaft. Die Erhöhung der Kindpauschalen gem. Erlass v. 20.12.2024 wurdeim Rahmen der HH-Beratungen 2025 mit einer entsprechenden Erhöhung der Zuschüsse um 456.700 € berücksichtigt.Zu A/529100 "Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen":Veranschlagt sind die Aufwendungen für die Einstellung von Bundefreiwilligendienstleistenden und Personen im freiwilligensozialen Jahr in den KiTas durch freie Träger dieser Dienste.Zu E/465130 "Anteil an der Gewinnausschüttung der EWV GmbH", E/465180 "Anteil an der Gewinnausschüttung derregioIT", E/465190 "Anteil an der Gewinnausschüttung der GWG" sowie A/544517 "Kapitalertragsteuer/Soli" undE/452500 "Erstattung von sonstigen Steuern":Auf Basis des Beschlusses des SRT vom 14.12.2023 (SV 2023/0564) werden die Beteiligungen der StädteRegion Aachen ander regio IT GmbH (10,08 %), der GWG Wohnungsbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen mbH (78,18 %) und der EnergieundWasserversorgung GmbH (9,25 %) aus dem Bereich der Vermögensverwaltung in den BgA Kitas als gewillkürtesBetriebsvermögen zum Buchwert eingelegt.Entsprechend wurden im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2024 die zugehörigen Ertrags- und Aufwandspositionen ausdem Budget von S 80 in das Budget von A 51 verlagert. Diese Erträge und Aufwendungen werden allerdings nicht derdifferenzierten Umlage Jugendamt, sondern wie bisher der Allgemeinen Regionsumlage zugeordnet. Auch die erwarteteSteuerersparnis kommt über die Allgemeine Regionsumlage allen regionsangehörigen Altkreiskommunen zugute.Zu E/465130 "Anteil an der Gewinnausschüttung der EWV GmbH":Der Ansatz berücksichtigt die aktuellste Einschätzung der Gesellschaft zur Mittelfristplanung bei unterstellter Vollausschüttungauf Basis des Ergebnisses nach Steuern. Der Anteil der StädteRegion Aachen an der Gesellschaft beträgt 9,2516%. Auf denGewinnanteil ist Kapitalertragssteuer (25 %) und Soli (5,5 % der KESt) zu zahlen (vgl. A/544517).Zu E/465180 "Anteil an der Gewinnausschüttung der regio iT:Der Ansatz berücksichtigt die aktuellste Einschätzung der Gesellschaft zur Mittelfristplanung und die aktuelle Thesaurierungauf Basis des Ergebnisses nach Steuern. Der Anteil der StädteRegion Aachen an der Gesellschaft beträgt 10,08%. Auf denGewinnanteil ist Kapitalertragssteuer (25 %) und Soli (5,5 % der KESt) zu zahlen (vgl. A/544517).Zu E/465190 "Anteil an der Gewinnausschüttung GWG":Für dier GWG wird mit einer konstanten Gewinnausschüttung in Höhe von 100 T€ gerechnet. Entsprechend dem quotalenAnteil der StädteRegion von 78,175 % an der GWG kann insoweit mit einem Gewinnanteil in Höhe von 78.175 € gerechnetwerden. Auf die Gewinne ist Kapitalertragsteuer (25%) und Soli (5,5% der KESt) zu zahlen (vgl. A/544517).Zu A/544517 "Kapitalertragsteuer":Der anteilige Betrag für die Gewinnausschüttungen der EWV (s.o. zu E/465130), der regioIT (s.o. zu E/465180) und der GWG(s.o. zu E/465190) wird ebenfalls ab 2024 aus dem Budget von S 80 in das Produkt 060301 bei A 51 verlagert. Eine erstmaligeSteuerersparnis (Vgl. SK E/452500) wird für 2026 erwartet.
Haushaltssatzung 2025Band IIDezerna
V/004Produkt/ Bezeichnung SeiteTeil
Teilfinanzhaushalt Dezernat 5 Dezer
V/008
V/010Produkt 01.03.07Dezernent VErl
Teilfinanzhaushalt Produkt 010307 D
V/014
V/016
Teilfinanzhaushalt OE 540 A 40V/018
V/020Produkt 03.01.01Förderschulen
V/022Haushaltsplan 2025 der Städte
A 40KSt. 540000V/024Produkt 03.01.0
A 40KSt. 540000V/026Produkt 03.01.0
A 40KSt. 540000V/028Produkt 03.01.0
V/030TeilproduktSchule/MaßnahmeKos
V/032
V/034Produkt 03.01.02Förderschulen
V/036Haushaltsplan 2025 der Städte
A 40KSt. 540000V/038Produkt 03.01.0
A 40KSt. 540000V/040Produkt 03.01.0
V/042
V/044Produkt 03.01.03Förderschule
V/046Haushaltsplan 2025 der Städte
V/048Haushaltsplan 2025 der Städte
V/050Produkt 03.01.04KlinikschuleEr
Teilfinanzhaushalt Produkt 030104 K
Investitionen Produkt 030104 Klinik
V/056Produkt 03.02.01BerufskollegsE
Teilfinanzhaushalt Produkt 030201 B
A 40KSt. 540000V/060Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/062Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/064Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/066Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/068Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/070Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/072Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/074Produkt 03.02.0
A 40KSt. 540000V/076Produkt 03.02.0
V/078
V/080TeilproduktSchule/Maßnahme940
V/082TeilproduktSchule/Maßnahme03.
V/084Produkt 03.05.01Weiterbildungs
V/086Haushaltsplan 2025 der Städte
A 40KSt. 540000V/088Produkt 03.05.0
V/090
V/092Produkt 03.04.01Allgemeine Sch
V/094
V/096Haushaltsplan 2025 der Städte
V/098Haushaltsplan 2025 der Städte
V/100Produkt 06.00.04Soziale Arbeit
V/102Haushaltsplan 2025 der Städte
V/104A/529110Schülerbeförderungsk
V/106
V/108Produkt 03.04.04SchulaufsichtE
Teilfinanzhaushalt Produkt 030404 S
V/112
V/114
V/116BewirtschaftungsregelnFür den
V/118Zu Teilprodukt 943300 "Bildung
V/220Produkt 06.04.01Erziehungsbera
V/222
V/224Haushaltsplan 2025 der Städte
A 51KSt. 552000Produkt 06.04.01Erzi
V/228Produkt 08.01.01Förderung von
V/230Haushaltsplan 2025 der Städte
V/232
V/234
Teilfinanzhaushalt OE 585 A 85V/236
V/238Produkt 01.02.01Bürgerschaftl
V/240Haushaltsplan 2025 der Städte
V/242
V/244Produkt 15.01.01Wirtschaftsfö
V/246Zu A/549906 "Aufwendungen Part
V/248Haushaltsplan 2025 der Städte
S 85KSt. 585000V/250Produkt 15.01.0
V/252
V/254Produkt 15.01.03Tourismusförd
V/256
V/258Haushaltsplan 2025 der Städte
S 85KSt. 585000V/260Produkt 15.01.0
V/262
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