A/010 § 7 Bei der Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW gilt folgendes: 1. Als unerheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie daraus resultierende Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um bis zu 100.000 € übersteigen. 2. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im investiven Bereich gelten bis zur Höhe von 250.000 € als unerheblich. 3. Überplanmäßige Personalaufwendungen und -auszahlungen bei einzelnen Produkten/Teilprodukten gelten als unerheblich, solange die Gesamtpersonalaufwendungen/-auszahlungen insgesamt nicht überschritten werden. 4. Mehraufwendungen und -auszahlungen, die den Haushalt nicht belasten (Durchlaufende Gelder u.ä.) sowie Jahresabschlussbuchungen gelten als unerheblich. 5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund von Niederschlagungen, Wertberichtigungen, nicht planbaren Abschreibungen und vergleichbaren Finanzvorfällen gelten als unerheblich. Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Städteregionstages; unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kämmerers. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Städteregionstag vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW genehmigt der Kämmerer. 1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke ku = künftig umzuwandeln und kw = künftig wegfallend werden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam. 2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen wurden, besetzbar waren. 3. Zur Schaffung unterjähriger Flexibilität bei der Wiederbesetzung von Stellen wird die Möglichkeit eröffnet, vorübergehend Stellen von Beamt_innen auch mit vergleichbaren Arbeitnehmer_innen und Stellen von Arbeitnehmer_innen mit vergleichbaren Beamt_innen besetzen zu können. § 8 Aufgestellt: Bestätigt: Aachen, den 18.12.2020 Aachen, den 18.12.2020 (Claßen) Kämmerer (Dr. Grüttemeier) Städteregionsrat
4. Ergebnishaushalt 4.1 Regionsumla
Folgende Veränderungen haben sich
C/027 4.12 Differenzierte Regionsum
Differenzierte Umlage "Abrechnung S
Differenzierte Umlage "Abrechnung S
4.13 Regionsumlage-Mehrbelastung Ju
Kosten des Jugendamtes der StädteR
C/037 Stadt/ Gemeinde Linien-Min. W
C/039 Der Haushalt 2021 berücksich
4.3 Landschaftsumlage C/041 Zur Abd
26,70 110,60 28,87 113,26 23,39 123
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0389 Zif
C/058 Zusammenfassung Nachstehend d
C/060 Dez. II Personal- und Versorg
C/062 Dez. IV Personal- und Versorg
C/064 Dez. V Personal- und Versorgu
C/066 Dez. VI Personal- und Versorg
C/068
C/070 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/072 Im Budget Sozialleistungen is
C/074
C/076 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/078 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
D/002
Stellenplan 010 StädteRegion Aache
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
Querschnitt Finanzhaushalt Produkt
Querschnitt Finanzhaushalt Produkt
D/020
Übersicht über den voraussichtlic
Übersicht über die Bürgschaften
Organisationseinheibeginn Vertrags-
Übersicht über die aus Verpflicht
Gesamtergebnisrechnung Jahresrechnu
Jahresabschluss der StädteRegion A
D/036
D/038
D/040 Nr. Fraktion, Gruppe, einzeln
D/042 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/044 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/046 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/048
D/050 1.7 Lfd. Nr. Maßnahmen Gute
D/052
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