C/012 Die stufenweise Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung (2012: 45%, 2013: 75%, ab 2014: 100%) hat zwar zu einer spürbaren, aber nicht ausreichenden Entlastung der Sozialhilfeträger geführt. Die seit langem geforderte weitere Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger wurde ab dem Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie mit der Aufstockung der Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft (KdU9 im SGB II um 25% realisiert. Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhöhte sich zunächst die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017 "nur" auf rd. 10,9 Mio. € in 2018, da die ursprünglich geplante Verteilung der 5 Mrd.-Entlastung mit voller Entlastungswirkung ab 2018 ansonsten zu einer nicht gewollten Bundesauftragsverwaltung geführt hätte. In 2018 erhielten daher die Träger der Eingliederungshilfe (Kreisebene) "nur" 1,24 Mrd. € anstatt 1,6 Mrd. €, die Differenz von 360 Mio. € wurde stattdesssen in 2018 über Umsatzsteueranteile an die Städte und Gemeinden verteilt. Eine solche "Umverteilung" zur Verhinderung der Bundesauftragsverwaltung ist für 2019 in noch größerem Maße erfolgt. Es wurden 1 Mrd. € von den v.g. 1,6 Mrd. € zusätzlich über Umsatzsteueranteile direkt an die Städte und Gemeinden verteilt, so dass auf der Kreisebene nur noch 0,6 Mrd. € (entsprechend 3,3% der Kosten der Unterkunft, KdU) ankamen, weshalb der Einnahmeansatz für 2019 und für die Folgejahre deutlich zurückgeschraubt werden musste. Weiter verschärft hatte sich die Situation für 2020, da eine erneute Kürzung des "Kreisanteils" auf nur noch 2,7% der KdU erfolgte. In 2021 wird der vorläufige Höhepunkt der Kürzungen mit dann nur noch 1,2% der KdU erreicht. Erst ab 2022 sollen die gesetzlich eigentlich vorgesehenen 10,2% auch wieder an die Kreisebene fließen. Allerdings geht das einher mit der im Jahr 2021 und ab 2022 nicht mehr gewährten auslaufenden Erstattung der flüchtlingsbedingten KdU. Nur deshalb kommt es nicht mehr zur Übrschreitung der Grenze für die Bundesauftragsverwaltung aus Art. 104a GG. Diese wurde zwar im Zuge der Anhebung der Erstattung ab dem Jahr 2020 um 25% ebenfalls um 25% auf jetzt 74% erhöht, allerdings kommen die bisher wegen Überschreitung der Grenze gekürzten Beträge auf der Kreisebene nicht mehr über erhöhte Umsatzsteueranteile den Städten und Gemeinden zugute. Die Übernahme der flüchtlingsbedingten KdU wurde lediglich auf die Jahre 2020 und 2021 ausgeweitet. Eine Fortführung dieser Regelung auch für 2022 ff. ist nicht zu erwarten. Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt: Entlastungswirkungen 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 insgesamt € € € € € € € € Entlastung Eingliederungshilfe ab 2018 (5 Mrd. Entlastung des Bundes; davon nach gesetzlich vorgesehenem Verteilmechanismus 1,6 Mrd. € an die Kreisebene über eine Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) = 10,2% der KdU) tatsächliche Prozentanteile auf der Kreisebene (Differenz zu den 10,2 % fließt über Umsatzsteueranteile an die Städte und Gemeinden) 7,9% 3,3% 2,7% 1,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10.941.500 4.405.500 3.429.000 1.560.000 13.525.200 13.795.704 14.071.618 61.728.522 Übernahme der KdU für anerkannte Asylbewerber (befristet 6.700.000 7.300.000 9.400.000 6.873.000 0 0 0 30.273.000 bis 2021) Erhöhung Bundesbeteiligung KdU um 25% ab 2020, erstmals eingeplant in 2021 0 31.250.000* 33.150.000 33.813.000 34.489.260 101.452.260 insgesamt 17.641.500 11.705.500 12.829.000 #WERT! 46.675.200 47.608.704 48.560.878 193.453.782 *zzgl. Anteil Corona = 1.250.000
C/037 Stadt/ Gemeinde Linien-Min. W
C/039 Der Haushalt 2021 berücksich
4.3 Landschaftsumlage C/041 Zur Abd
26,70 110,60 28,87 113,26 23,39 123
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
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Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0389 Zif
C/058 Zusammenfassung Nachstehend d
C/060 Dez. II Personal- und Versorg
C/062 Dez. IV Personal- und Versorg
C/064 Dez. V Personal- und Versorgu
C/066 Dez. VI Personal- und Versorg
C/068
C/070 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/072 Im Budget Sozialleistungen is
C/074
C/076 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/078 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
D/002
Stellenplan 010 StädteRegion Aache
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
Querschnitt Finanzhaushalt Produkt
Querschnitt Finanzhaushalt Produkt
D/020
Übersicht über den voraussichtlic
Übersicht über die Bürgschaften
Organisationseinheibeginn Vertrags-
Übersicht über die aus Verpflicht
Gesamtergebnisrechnung Jahresrechnu
Jahresabschluss der StädteRegion A
D/036
D/038
D/040 Nr. Fraktion, Gruppe, einzeln
D/042 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/044 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/046 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/048
D/050 1.7 Lfd. Nr. Maßnahmen Gute
D/052
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