Folgende Veränderungen haben sich besonders einschneidend auf die Höhe des Kreis-/Regionsumlagesatzes ausgewirkt: 1981 wurde im Rahmen des Finanzausgleichs die ausschließliche Belastung (Mehrbelastung) für Aufwendungen des Jugendamtes eingeführt, die zwischenzeitlich Aufnahme in die mit Wirkung ab 01.10.1984 geänderte Kreisordnung (§ 45 Abs. 4 KrO NW a.F. bzw. § 556 Abs. 5 KrO NW n.F.) gefunden hat. 1982 wurde die Verbundquote des allgemeinen Steuerverbundes von 28,5% um 2,0% auf 26,5% abgesenkt. 1983 sind aufgrund des GFG 1983 die Zuweisungen zu den Kosten der Auftragsaufgaben und der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (zuletzt rd. 5,6 Mio DM) ersatzlos weggefallen. Darüber hinaus wurde die Verbundquote um 1% auf 25,5% reduziert. 1986 wurde die Verbundquote um weitere 2,5% auf 23% abgesenkt. 1987 ist durch das Gesetz zur Aufhebung des Grunderwerbsteuerverteilungsgesetzes vom 19.12.1986 der kommunale Grunderwerbsteueranteil (zuletzt 6 Mio. DM) weggefallen. 1988 sind die bis dahin im Rahmen des jährl. Finanzausgleichs gewährten pauschalen Landeszuweisungen zu den Kosten des Um- und Ausbaues sowie für die Unterhaltung von Kreisstraßen (ca. 2,5 Mio. DM) ersatzlos weggefallen. 1993 wurde die bis dahin 100%ige Erstattung der Sozialhilfekosten für Asylbewerber durch das Land umgestellt auf eine ca. 90%ige Kostenerstattung (Einnahmeausfall 1993 ca. 2.570.000 DM); ebenso wurde die anteilige Erstattung der Sozialhilfekosten für geduldete Ausländer erheblich eingeschränkt. 1994 führte die veränderte Erstattungsregelung des Landes NW bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Kreishaushalt zu einer Haushaltsverschlechterung in Höhe von rd. 11,2 Mio. DM und war damit ursächlich verantwortlich für den mit 11,927 Mio. DM ungewöhnlich hohen Soll-Fehlbetrag. 1995 wurde die Kostenträgerschaft für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Kreis auf die ka. Städte/Gemeinden verlagert. Hierdurch wurde der Kreishaushalt um rd. 1,42 Mio. DM (Zuschussbedarf im Abschnitt 42) entlastet und die Haushalte der ka. Städte und Gemeinden entsprechend belastet. 2001 - wurden im Rahmen des II. Modernisierungsgesetzes Aufgaben (Hilfe zur Pflege, ambulante Dienste) vom Landschaftsverband Rheinland auf den Kreis Aachen mit der Wirkung 2004 übertragen, dass die Kosten dieser Aufgabenübertragung nicht in ausreichendem Maße durch eine Umlagesenkung seitens des Landschaftsverbandes kompensiert worden sind. 2003 Trotz dramatischer Einbrüche bei den Kreisschlüsselzuweisungen und bei den Umlagegrundlagen der Kreisumlage wird den Kreisen und kreisfreien Städten mit Wirkung vom 01.01.2003 die Aufgabe "Grundsicherung" übertragen. Des weiteren werden die Kreise und kreisfreien Städte mit Wirkung ab dem 01.07.2003 durch die Novellierung des Pflegegesetzes NW erheblich belastet. 2005 Durch die Änderung der Sozialgesetzgebung (SGB II und XII) kann mit Wirkung ab dem 01.01.2005 das bewährte "Kreis-Aachen-Modell" bezüglich der Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung in der Sozialhilfe auf der Ebene der ka. Städte und Gemeinden nicht mehr weiter angewendet werden. Durch das Verschieben des Finanzvolumens "Sozialhilfe" von den ka. Städten und Gemeinden hin zum Kreis werden die ka. Städte und Gemeinden entlastet und der Kreishaushalt entsprechend belastet. Hieraus ergibt sich zwangsläufig eine höhere Kreisumlage. 2010 Bildung der StädteRegion Aachen mit Wirkung vom 21.10.2009 auf der Basis des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (Aachen-Gesetz) . 2012 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 15% in 2011 (4,289 Mio. €) auf 45% in 2012 (13,943 Mio. €). 2013 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 45% in 2012 (13,943 Mio. €) auf 75% in 2013 (25,191 Mio. €). 2014 Anhebung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung von 75% in 2013 (25,191 Mio. €) auf 100% in 2014 (39,238 Mio. €). 2015 Ab 2015 steht die Ausgleichsrücklage nicht mehr zur Verfügung. Von 2010 bis 2014 wurden damit rd. 57 Mio. € Ausgleichsrücklage - unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots gegenüber den regionsangehörigen Kommunen - umlagesenkend eingesetzt. 2017 Der LVR schüttet außerplanmäßig insgesamt 275 Mio. € aus der Auflösung der gebildeten Rückstellung für Inklusionshilfen aus (Anteil der StR rd. 14,9 Mio. €) 2019 Einführung einer differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen 2021 Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II um 25%, Isolierung der Corona-Schäden gem. NKF-CIG
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
A/004
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A/008 § 3 Der Gesamtbetrag der Ver
A/010 § 7 Bei der Leistung über-
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: Entwicklung d
Sitzungsvorlagen-Nr.: 2019/0389 Zif
C/058 Zusammenfassung Nachstehend d
C/060 Dez. II Personal- und Versorg
C/062 Dez. IV Personal- und Versorg
C/064 Dez. V Personal- und Versorgu
C/066 Dez. VI Personal- und Versorg
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C/070 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/072 Im Budget Sozialleistungen is
C/074
C/076 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/078 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
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Stellenplan 010 StädteRegion Aache
Stellenübersicht 010 StädteRegion
Stellenübersicht 010 StädteRegion
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Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
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Querschnitt Finanzhaushalt Produkt
D/020
Übersicht über den voraussichtlic
Übersicht über die Bürgschaften
Organisationseinheibeginn Vertrags-
Übersicht über die aus Verpflicht
Gesamtergebnisrechnung Jahresrechnu
Jahresabschluss der StädteRegion A
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D/038
D/040 Nr. Fraktion, Gruppe, einzeln
D/042 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/044 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/046 Zuwendungen an Fraktionen, Gr
D/048
D/050 1.7 Lfd. Nr. Maßnahmen Gute
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