Kosten des Jugendamtes der StädteRegion Aachen gem. § 56 (5) KrO NRW Bezeichnung Produkt/ Kostenträger Zuschussbedarf 2020 Zuschussbedarf 2021 Zuschussbedarf 2022 Zuschussbedarf 2023 Zuschussbedarf 2024 050701 Aufgaben/Leistungen nach dem UVG -364.325 -208.643 -210.729 -212.835 -214.963 060001 Zentrale Aufgaben -323.754 -337.237 -340.610 -344.016 -347.457 060003 Schulsozialarbeit -152.722 -157.763 -159.340 -160.934 -162.543 951100 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz -517.162 -539.788 -545.188 -550.639 -556.144 951110 Jugendgerichtshilfe -112.641 -111.599 -112.715 -113.842 -114.981 951120 Frühe Hilfen -157.057 -172.436 -174.160 -175.902 -177.661 951300 Allgemeine Familienberatung und Hilfen zur Erziehung -6.211.593 -6.639.183 -6.705.575 -6.772.632 -6.840.358 951310 Eingliederungshilfe -1.165.505 -1.706.290 -1.723.354 -1.740.588 -1.757.993 951320 Amtspfleg-, Vormund- und Beistandschaften -379.960 -390.713 -394.622 -398.567 -402.552 951330 Hilfe für junge Volljährige -678.816 -715.011 -722.160 -729.381 -736.673 060301 Kindertagesbetreuung sowie Kindertagespflege -11.612.202 -12.149.438 -12.270.931 -12.393.640 -12.517.578 Anrechnung Inklusionspauschale 0 0 0 0 0 Summe Produkte -21.675.737 -23.128.101 -23.359.384 -23.592.976 -23.828.903 Umlagegrundlagen (Modellrechnung v. 16.10.2020) 84.414.456 86.403.016 86.869.592 88.997.897 93.643.587 Umlagesatz 25,6778% 26,7677% 26,8902% 26,5096% 25,4464% Nach Abschluss des Ausbauprogramms zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Drei- bis Sechsjährige (KT 13.06.1996) ist dieser im Jugendamtsbereich erfüllt. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab einem Jahr und ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter einem Jahr führen zu weiteren notwendigen Investitionen. Der Bedarf wird seit 2017 kontinuierlich durch die eingeplanten Neubauten in den Jugendamtskommunen abgedeckt. Die entstehenden Erträge und Aufwendungen für die beschlossenen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sind im Produkt 06.03.01 berücksichtigt. Die veranschlagten Personal- und Sachaufwendungen in den Kindertageseinrichtungen sind aus den Kindpauschalen und sonstigen Zuschüssen nach dem KiBiz und im übrigen durch Eigenmittel/ kommunale Mittel zu tragen. Bei den Ansätzen bestehen Unsicherheiten auf der Aufwands- und auf der Ertragsseite, weil die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen vom Buchungsverhalten (25, 35 oder 45 Std./Woche) der Eltern abhängig sind. Auch die Nachfrage nach U3-Plätzen steigt weiter. Auf der Ertragsseite sind die Landeszuweisungen und Elternbeiträge ausgehend von der o.a. Grundlage berücksichtigt. Die Auswirkungen der 1. und 2. Stufe der KiBiz-Revision, Verbesserungen auf der Ertragsseite aufgrund von erhöhten Landeszuschüssen zu den U3-Kindpauschalen, die Auswirkungen der Inklusion und die neue Förderung für Kinder mit Behinderungen durch den LVR (Flnk) sind berücksichtigt (Konnexitätsausgleich). Die Haushaltsansätze für den Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wurden der aktuellen Entwicklung angepasst und sind in den Teilprodukten 951300, 951310 und in dem Teilprodukt 951330 - Hilfe für junge Volljährige (diff. RU) - veranschlagt. Die Ansätze basieren auf der Einschätzung der zu erwartenden weiteren Entwicklung. Die weitere Entwicklung der Fallzahlen sowie Fallübernahmen durch Zuzüge oder Fallabgaben durch Wegzüge sind nicht kalkulierbar. Die vorstehenden Kosten des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen sind von den Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath im Wege der ausschließlichen Belastung gemäß § 56 (5)KrO NW aufzubringen. Die Aufteilung der Kosten des Jugendamtes der StädteRegion muss nach den einschlägigen Bestimmungen für alle Gemeinden ohne eigenes Jugendamt einheitlich nach der Umlagekraft vorgenommen werden. Die Regionsumlage-Mehrbelastung "Jugendhilfe" wird mit den Jugendamtskommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath spitz abgerechnet (§ 6 Ziff. 6 der Haushaltssatzung).
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
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