C/036 4.14 Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV Die StädteRegion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 der Zweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994. Die allgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der StädteRegion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% über eine Umlage-Mehrbelastung auf die regionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der derzeitigen ÖPNV-Kosten und künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV hat in ihrer Sitzung am 27.11.2019 die mittelfristige Vorausschau für die AVV-Verbandsumlage beschlossen. Danach ergeben sich folgende Umlagen: Mittelfristige Vorausschau für die Jahre 2020 - 2024 - Betriebszweig Bus Zahlungen der Gebietskörperschaften an den Zweckverband AVV 2020 2021 2022 2023 2024 € € € € € Verbandsumlagen von der Stadt Aachen 18.952.000 22.852.000 21.942.000 21.148.000 20.618.000 von der StädteRegion Aachen 14.913.000 17.737.000 17.086.000 16.514.000 16.144.000 vom Kreis Düren 4.692.000 759.000 742.000 728.000 721.000 vom Kreis Heinsberg 11.109.000 14.396.000 15.579.000 16.633.000 17.644.000 49.666.000 55.744.000 55.349.000 55.023.000 55.127.000 Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nahverkehrspauschale von 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 ergibt sich für die StädteRegion eine AVV-Umlage in Höhe von 14.813.000 17.637.000 16.986.000 16.414.000 16.044.000 Für die Machbarkeitsstudie und das Kommunikationskonzept der Regio-Tram kommen hinzu 256.875 146.875 87.500 0 0 so dass sich für die StädteRegion Aachen folgende gesamte AVV-Umlage ergibt 15.069.875 17.783.875 17.073.500 16.414.000 16.044.000 Für das Haushaltsjahr 2021 ist die Verbandsumlage in Höhe von 17.737.000 € zzgl. der Regio-Tram in Höhe von 146.875 € entsprechend der o.a. mittelfristigen Vorausschau einzuplanen. Berücksichtigt wird die anrechenbare Nahverkehrspauschale in Höhe von 100.000 €, so dass sich ein Haushaltsansatz von 17.783.875,00 € ergibt. Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel "Linienzeit je Werktag". In seiner Sitzung am 04.09.2001 hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgenden Umlageschlüssel verständigt. Haushaltsjahr 2002 Linienzeit/Werktag für die 1. Fahrplanperiode Linienzeit/Woche für die 2. Fahrplanperiode Variante 5: ab Haushaltsjahr 2003 70% Linienzeit/Woche 30% Wg-Nutz-km/Woche Der vom Zweckverband AVV mitgeteilte aktualisierte Schlüssel auf Basis der Fahrplandaten vom Sommer 2020 ist in der nachstehenden Berechnung bereits berücksichtigt.
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
A/004
A/006
A/008 § 3 Der Gesamtbetrag der Ver
A/010 § 7 Bei der Leistung über-
A/012 Wohnbevölkerung des Regierun
C/002 .
C/004 Vorbericht zum Haushaltsplan
C/006 1.2 Haushaltsjahr 2020 Der St
C/008 1.3 Haushaltsjahr 2021 Der Er
C/062 Dez. IV Personal- und Versorg
C/064 Dez. V Personal- und Versorgu
C/066 Dez. VI Personal- und Versorg
C/068
C/070 4.52 Leistungen nach dem SGB
C/072 Im Budget Sozialleistungen is
C/074
C/076 4.62 Gewinnausschüttung EWV
C/078 4.67 Anteil am Bilanzgewinn d
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Stellenplan 010 StädteRegion Aache
Stellenübersicht 010 StädteRegion
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Querschnitt Ergebnishaushalt Produk
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D/020
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Übersicht über die Bürgschaften
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Jahresabschluss der StädteRegion A
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