Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Erläuterungen: Zu E/411100 "Schlüsselzuweisungen vom Land": Der Haushalt 2021 berücksichtigt die mit Modellrechnung von IT.NRW ermittelten und am 16.10.2020 (unvollständig, da nur in Form der sog. "Landtagstabellen", d.h. ohne konkrete Berechnungsparameter) mitgeteiltenSchlüsselzuweisungen nach dem GFG-Entwurf 2021. Die Folgejahre wurden mit den Orientierungsdaten 2022 bis 2024 vom 30.10./02.11./05.11.2020 hochgerechnet. Schlüsselzuweisungen 2021 - 2024 (Entwurf Haushaltssatzung 2021, Versand 21.12.2020) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 € € € € € € Ansätze lt. vorjähriger Finanzplanung 41.557.448 45.010.808 48.116.554 49.800.633 51.842.459 Ergebnis 41.556.366 45.011.160 Schlüsselzuweisungen Haushalt 2021 45.010.808 46.578.018 43.550.447 45.771.520 48.426.268 Steigerung in € 3.454.442 1.567.210 -3.027.571 2.221.073 2.654.748 Steigerung in % 8,31% 3,48% -6,50% 5,10% 5,80% Steigerungsrate nach den Orientierungsdaten 5,90% -6,50% 5,10% 5,80% Zu E/418410 "Allgemeine Regionsumlage": Seit dem Haushalt 2019 wird für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen eine differenzierte Umlage erhoben. Daher beziehen sich die nachstehend dargestellten Zahlen ab dem Jahr 2019 ausschließlich auf die Altkreiskommunen. Der Haushalt 2021 berücksichtigt die Ergebnisse der Modellrechnung vom 16.10.2020. Hiermit wurden u.a. die vorläufigen Umlagegrundlagen für die Berechnung der Regionsumlage sowie die gemeindlichen Schlüsselzuweisungen mitgeteilt, allerdings nur in Form der sog. "Landtagstabellen", so dass die genauen Berechnungsparameter noch fehlen und teilweise geschätzt werden mussten. Danach ergibt sich folgende Berechnung der Allgemeinen Regionsumlage: Allgemeine Regionsumlage 2021 - 2024 (Entwurf Haushaltssatzung 2021, Versand 21.12.2020) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 € € € € € € Umlagegrundlagen lt. vorjähriger Planung (SRT 12.12.2019) 480.263.565 500.003.296 518.103.416 535.511.691 553.665.537 nachrichtlich: Ergebnis 480.301.035 500.042.418 Umlagesatz 40,3862% 40,3862% 40,3862% 39,5490% 39,0023% Allg. Regionsumlage lt vorj. Planung (SRT 12.12.2019) 193.960.204 201.932.331 209.242.238 211.789.776 215.942.243 nachrichtlich: Ergebnis 193.975.337 201.948.131 Planung Haushalt 2021 Steuerkraftmesszahl 338.254.957 352.985.545 349.646.120 351.534.209 360.146.797 378.946.460 Gdl. Schlüsselzuweisungen 142.008.608 147.017.751 158.694.903 159.551.855 163.460.875 171.993.533 Abrechnungsbeträge 0 0 0 0 0 0 Umlagegrundlagen 480.263.565 500.003.296 508.341.023 511.086.064 523.607.672 550.939.993 Steigerung in € 19.739.731 8.337.727 2.745.041 12.521.608 27.332.321 Steigerung in % (ab 2022 lt. OD) 4,11% 1,67% 0,54% 2,45% 5,22% Allgemeine Regionsumlage 193.960.204 201.932.331 195.711.294 196.768.135 201.588.954 208.806.258 Umlagesatz 40,3886% 40,3862% 38,5% 38,5% 38,5% 37,9% *) *) *) Die geplante Regionsumlage führt zu Fehlbedarfen von -5.316.294 € in 2021 und -4.268.295 € in 2022. Der Ausgleich soll aus einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (in Summe beider Jahre rd. -9,6 Mio. €) erfolgen. Die Ausgleichsrücklage besteht im Wesentlichen aus dem Betrag, der sich aus den Verbesserungen im Jahresabschluss 2018 mit rd. 6,8 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung 2018 und in 2019 mit rd. 5,6 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung 2019, in Summe beider Jahre als rd. 12,4 Mio. €, ergeben hat. Nach den geplanten Inanspruchnahmen verbleibt ein Betrag von nur noch rd. 2,8 Mio. € in der Ausgleichsrücklage für den eigentlichen Zweck, nämlich mögliche Risiken, die sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushalts realisieren, abzudecken.
Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Zu E/418655 "Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen": Für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen wird seit dem Haushaltsjahr 2019 eine differenzierte Umlage erhoben. Diese stellt die Basis für eine rechtlich gesicherte Abrechnung zur Wahrung der Finanzneutralität im Hinblick auf die von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben entsprechend § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW dar. Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen 2019 2020 2021 2022 2023 2024 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 169.932.989 175.954.841 174.089.130 175.231.171 178.511.912 183.735.484 Umlagegrundlagen 468.838.975 489.921.575 501.754.511 504.463.985 516.823.353 543.801.532 Umlagesatz *) 36,2455% 35,9149% 34,6961% 34,7361% 34,5402% 33,7872% Zu E/418510 "Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe": Die von den ra. Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufzubringende Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten der Jugendhilfe stellt sich auf der Basis des Haushalts 2021 und der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2021 vom 16.10.2020 wie folgt dar: Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe 2019 2020 2021 2022 2023 2024 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 19.759.563 21.675.737 23.128.101 23.359.384 23.592.976 23.828.903 Umlagegrundlagen 81.652.651 84.414.456 86.403.016 86.869.592 88.997.897 93.643.587 Umlagesatz *) 24,1995% 25,6778% 26,7677% 26,8902% 26,5096% 25,4464% Zu E/418610 "Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV": Die StädteRegion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 der Zweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine a) allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6 der Zweckverbandssatzung) und eine b) Sonderumlage (§ 12 Abs. 7 Zweckverbandssatzung). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994. Die allgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der StädteRegion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% auf die städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr. Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel "Linienzeit je Werktag". In seiner Sitzung am 04.09.2001 hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgenden Umlageschlüssel verständigt: Linienzeit/Woche Wg-Nutz-km/Woche Der Umlageschlüssel wird jährlich nach dem Fahrplanwechsel im Sommer angepasst. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV hat in ihrer Sitzung am 27.11.2019 die mittelfristige Vorausschau für die AVV-Verbandsumlage beschlossen. Danach ergeben sich folgende Umlagen: Mittelfristige Vorausschau für die Jahre 2020 - 2024 Betriebszweig Bus Zahlungen der Gebietskörperschaften an den Zweckverband AVV 2020 2021 2022 2023 2024 T€ T€ T€ T€ T€ Verbandsumlagen • von der Stadt Aachen 18.952.000 22.852.000 21.942.000 21.148.000 20.618.000 • von der StädteRegion Aachen 14.913.000 17.737.000 17.086.000 16.514.000 16.144.000 • vom Kreis Düren 4.692.000 759.000 742.000 728.000 721.000 • vom Kreis Heinsberg 11.109.000 14.396.000 15.579.000 16.633.000 17.644.000 49.666.000 55.744.000 55.349.000 50.023.000 55.127.000 Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nahverkehrspauschale von 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 ergibt sich für die StädteRegion Aachen eine AVV-Umlage in Höhe von 14.813.000 17.637.000 16.986.000 16.414.000 16.044.000 Für die Machbarkeitsstudie und das Kommunikationskonzept der Regio-Tram kommen hinzu 256.875 146.875 87.500 0 0 so dass sich für die StädteRegion Aachen folgende gesamte AVV-Umlage ergibt 15.069.875 17.783.875 17.073.500 16.414.000 16.044.000
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